Mittwoch, 11. April 2012

Aus Landwirtschaftsfläche wird wieder Grünfläche.


Der Leser erinnert sich!
Die schon seit jeher existierende ökologisch wertvolle Grünfläche zwischen der Lake und der im gegenwärtigen FNP-Entwurf ausgewiesenen Baufläche Krummenseer Weg sollte im FNP-Entwurf plötzlich anders als im Dorfentwicklungsplan vorgesehen, eine Fläche für die Landwirtschaft werden!!
Auf Intervention von Mehrow 21 in der letzten Gemeindevertretersitzung erfolgte die eingeforderte Rücknahme.
In der gestrigen Ausschusssitzung (Bauen, Wirtschaft, Natur, Umwelt) wurde in dem dort vorgestellten und überarbeiteten FNP-Entwurf die Fläche jetzt wieder als Grünfläche “im Herzen Mehrows“ ausgewiesen!
Ein Großteil dieser Grünfläche (Flurstück 34/9, Flur 3) ist nach der Wende der Gemeinde zugeordnet worden. Auf Antrag der 4 Anlieger Zur Lake und auf Betreiben vom damaligen Gemeindevertreter Rahlf ist das Flurstück 1998/99 unverantwortlich zerstückelt und etwa 1600m² sind von der Gemeinde an die Anlieger ( als damaliger Gemeindevertreter habe ich das abgelehnt) verkauft worden. Noch 1999 führt die Gemeinde die Restgrünfläche (Flurstück 34/9) in ihren Grundstücksunterlagen als Eigentum.
Die verbliebene Restgrünfläche (etwa 5500m²) hat heute die Flurstücksnummer 120.
Meine Anfrage an die Gemeindeverwaltung nach den Besitzverhältnissen 2012, hat ergeben, dass sich das Flurstück 120 nicht mehr im Eigentum der Gemeinde befindet.
Auf Nachfrage, u.a. wann ist es verkauft worden und an wen, gibt der Bürgermeister mit Schreiben vom 05.04.2012 folgende Antwort:
„Auf der Grundlage von Änderungen in der Gesetzgebung und der Rechtssprechung haben in den letzten 13 Jahren viele Prozesse insbesondere in der Vermögenszuordnung von ehemals Volkseigentum in Rechtsträgerschaft der Gemeinden stattgefunden. Das genannte Grundstück wurde, nachdem die Gemeinde Mehrow lange Zeit verfügungsberechtigt war, endgültig einem Dritten zugeordnet.
Es hat dementsprechend keinen Verkauf durch die Gemeinde gegeben.“
Frage: Wusste beispielsweise die Gemeinde/ Amt 1998/99 mit dem Verkauf eines Teilstücks nicht, dass auf dem Grundstück ein Rückübertragungsanspruch lag? Ein Antrag auf Rückübertragung hätte da nach Gesetz schon gestellt sein müssen!
Ich habe mehr Klarheit und Transparenz erwartet und deshalb jetzt um Akteneinsicht gebeten.
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