Donnerstag, 23. März 2017

Wie der Bürgermeister seit Jahren mit seiner erweiterten Fürsorgepflicht für Beschäftigte mit Schwerbehinderung umgeht!

Nun hat Herr Seiler (Ahrensfelder Bürger) einem Hinweis folgend feststellen müssen, dass die Arbeitnehmerschaft der Gemeinde ohne Schwerbehindertenvertretung (Schwerbehindertenbeauftragten und Vertretung) ist.
Und das offenbar seit Jahren und nicht nur in dieser Wahlperiode, obwohl der Dienstherr, hier der Bürgermeister, bestätigt, das unter den etwa 150 Arbeitnehmern die Zahl der Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung ausreicht, um den gesetzlichen Anforderungen auf Einrichtung einer Schwerbehindertenvertretung nach zu kommen.

Da die Einrichtung einer Schwerbehindertenvertretung hier in der Gemeinde nicht erfolgt ist, hat Herr Gehrke die ihm obliegende gesetzlich geregelte erweiterte Fürsorgepflicht für schwerbehinderte Beschäftigte verletzt!
Ihm dürfte in seiner Dienststellung bekannt sein, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer auf Grund zahlreicher Rechts- und Verwaltungsvorschriften im öffentlichen Dienst eine besondere Rechtsstellung haben, deren Beachtung u.a. über ihre Vertretung beim Dienstherren einzufordern ist.

Herr Seiler fordert mit seiner Petition an die Gemeindevertretung die GV auf, sie möge den Bürgermeister auffordern, Einfluss auf die Einrichtung einer Schwerbehindertenvertretung nehmen, um seiner erweiterten Fürsorgepflicht für schwerbehinderte Beschäftigte gerecht zu werden!

Doch wie ist der Vorsitzende Behrendt (CDU) mit der Petition umgegangen?

Er hat offensichtlich im Einvernehmen mit dem Bürgermeister (CDU) die Verwaltung beauftragt, die augenscheinliche Fürsorgepflichtverletzung argumentativ reinzuwaschen.
Und so ist dort ein Papier zur Beantwortung der Petition erarbeitet worden, dass zum einen eine Fürsorgepflichtverletzung des Bürgermeisters in Abrede stellt und zum anderen die Verantwortung für das Fehlen der Schwerbehindertenvertretung den schwerbehinderten Beschäftigten und dem Personalrat, so nach dem Motto „Ich nicht, sondern die Anderen!“ zuschanzt! Der "Schwarze Peter" war schnell ermittelt!  Die Genannten wären inaktiv gewesen und es wäre nicht die Pflicht des Bürgermeisters sie zur Einrichtung einer Schwerbehindertenvertretung aufzufordern bzw. anzuregen.

Und dieses Papier als Antwort auf die Petition wurde vom Vorsitzenden Behrendt den Gemeindevertretern vorgelesen und zur Abstimmung gestellt.
Wie in dieser Gemeindevertretung üblich, wurde ohne Diskussion dem zugestimmt.
Der Bürgermeister bot sich letztlich noch an, falls der Personalrat oder betroffene schwerbehinderte Beschäftigte auf ihn zukämen, die Einrichtung der Schwerbehindertenvertretung natürlich zu unterstützen.
Anmerkung: Wie großzügig er doch sein kann!

Im Übrigen wurde die vorbereitete Antwort auf die Petition von Herrn Behrendt nicht den Sitzungsunterlagen beigefügt! So nach dem Motte: „Ein Vorlesen sollte den ohnehin Zustimmungswilligen voll ausreichen!“.

Zur Erinnerung: Dass Petitionen in dieser Gemeindevertretung überhaupt behandelt werden, haben wir Unabhängige erkämpft. Doch mit dem Umgang der Petitionen durch den Vorsitzenden haben wir unser Problem!

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