Herr Rahlf hatte Besuch vom
Deutschlandfunk Kultur. Wer hier sein Geschwafel und sein Abbild sich
einziehen möchte, der kann das gerne mit Aufruf des Links tun.
Hier stellt er sich als „Herzmensch“
ins Bild und bekennt das Tiere im Dorf stinken! Offensichtlich meint
er seine Schweine und bemüht im Dorf das Leben nach ungeschriebenen Gesetzen.
Vor dem Landgericht in Frankfurt
stellte er sich sogar als „Gutmensch“ dar.
Für mich ist er nichts von beiden.
Für mich ist er rücksichts- und skrupellos beim Durchsetzen seiner
auf Profit orientierten Interessen gegenüber dem Gemeinwohl.
Aber nun zum Neuen:
Die MOZ und auch ich im Blog haben
darüber berichtet, das die Genehmigung des Landkreises zur
Schweinehaltung am Krummenseer Weg rechtswidrig war. So die
Entscheidung des Landgerichtes Frankfurt im Januar 2018. Der
Landkreis wurde aufgefordert, über eine Ordnungsverfügung umgehend
die Schweinehaltung zu untersagen.
Dem ist der Landkreis im Februar
2018 mit einer Ordnungsverfügung gefolgt.
Der Herzmensch Rahlf reicht über seinen Anwalt noch im gleichen Monat einen Widerspruch gegen die Ordnungsverfügung ein. "Alles im Sinne des Gemeinwohls der Mehrower"! Alles soll beim Alten bleiben. Eine vollständige Verlegung der Schweinehaltung an die Altlandsberger Straße erfolgt nicht. Die Meinung des Gerichts zur Schweinehaltung am Krummenseer Weg ist für den Herzmensch obloset. Es darf in Mehrow weiterhin stinken! Die Schwärme von Krähen dürfen sich weiter am Schweinefutter im Freien begnügen. Mit dem Widerspruch sind dem Landkreis die Hände gebunden. und das weiß der Herzmensch.
Im Juni reagiert der Landkreis auf den Widerspruch und dieser wird abgelehnt.
Für mich ist die Ordnungsverfügung folgerichtig , doch da es hier den Zusammenhang zwischen Stallnutzung und Freilandnutzung baurechtlich gibt, hätte auch die Freilandnutzung ablehnend beschieden werden müssen. Das ist rechtlich noch einzufordern.
Alles bleibt wiederum beim Alten. Nun ist des Herzmenschens Ziel der Nutzung des Krummenseer Wegs über 2018 hinaus nicht erreicht und ein ein erneuter Widerspruch macht wenig Sinn. Also muss jetzt eine Klage vor Gericht zur Aufhebung des Widerspruchs herhalten. Die Klage Anfechtung der Ordnungsverfügung gegen den Landkreis wird vom Anwalt des "rücksichtslosen Herzmenschen" im Juli beim Landgericht eingereicht. Das ist natürlich um das Wissen geschehen, das Klageverfahren Jahre dauern können! Und so bleibt wiederum alles beim Alten, "alles zum Besten des Gemeinwohls"!
Und noch eins oben drauf. Wie aus der Verfügung erkennbar, ist auch die Stallung 2 für die Schweinehaltung untersagt worden. Nun hat der Herzmensch, der es mit den Gesetzen nicht so genau nimmt, die Stallung 2 an Dritte zur Nutzung vergeben. Einen gesetzlich notwendigen Antrag auf Nutzungsänderung hat er beim Landkreis nicht gestellt, so dass jetzt ein Verwaltungsverfahren anhängig ist. Bei dem Verhalten wundert es nicht, dass seine Akten sich inzwischen zu Bergen stapeln, wie er in der Reportage des Deutschlandfunk kundtut.
Nun gibt es glücklicherweise Mehrower, die sich nicht abducken und den Machenschaften des Herzmenschen etwas entgegensetzen. Hier ist es der Antrag vom Mai 2018 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Frankfurt gegen den Herzmensch Rahlf.
Darauf komme ich später im Zusammenhang mit dem vom Herzmensch Rahlf benannten Prozesszeugen Wollermann (Ortsvorsteher) und dessen "Eidesstattlicher Versicherung".
Im Übrigen durften wir hier am Wochenende gegen 20 Uhr in unserer Siedlung den penetranten Geruch aus den Schweineställen wieder mal über uns ergehen lassen. Neulich musste ich in dieser Angelegenheit gegen 22 Uhr sogar die Schlafzimmerfenster schließen.
31.7.: Heute gegen 8 Uhr musste ich auf meinem Grundstück den widerlichen Gestank aus den Schweineställen ertragen.
Nun zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch die Nachbarn.
Nach der Ordnungsverfügung hat der Herzensmensch vom Landkreis bis Ende 2018 u.a. "umstritten die Freilandhaltung der Schweine" sanktioniert bekommen. Nach seinem Gutdünken kann nun die Freilandhaltung in Gänze "auf seinem Eigentum (Flurstücke 110 und 21 ?)" erfolgen, so sein Anwalt in Erwiderung der Klageschrift gegenüber dem Landgericht. Was letztlich heißt, Freilandschweinehaltung ohne Rücksicht auf Nachbarschaft, Grenz- und Wohnbebauung! In dem Fall benutzt der Herzmensch ganz offensichtlich den Begriff Eigentum irreführend!
Genau darauf zielt die einstweilige Verfügung. Hier wird gefordert, die Freilandhaltung der Schweine auf einen Abstand von weniger als 100m zur Grundstücksgrenze der Kläger zu untersagen!
Der Klageerwiderung des Anwalts vom Herzmensch sind fragwürdige "Eidesstattliche Versicherungen" von Frau und Herrn Rahlf beigefügt sowie von Herrn Wollermann (Ortsvorsteher), auf die ich noch eingehen werde!
Ortsvorsteher Wollermann:
Im Juni reagiert der Landkreis auf den Widerspruch und dieser wird abgelehnt.
Für mich ist die Ordnungsverfügung folgerichtig , doch da es hier den Zusammenhang zwischen Stallnutzung und Freilandnutzung baurechtlich gibt, hätte auch die Freilandnutzung ablehnend beschieden werden müssen. Das ist rechtlich noch einzufordern.
Alles bleibt wiederum beim Alten. Nun ist des Herzmenschens Ziel der Nutzung des Krummenseer Wegs über 2018 hinaus nicht erreicht und ein ein erneuter Widerspruch macht wenig Sinn. Also muss jetzt eine Klage vor Gericht zur Aufhebung des Widerspruchs herhalten. Die Klage Anfechtung der Ordnungsverfügung gegen den Landkreis wird vom Anwalt des "rücksichtslosen Herzmenschen" im Juli beim Landgericht eingereicht. Das ist natürlich um das Wissen geschehen, das Klageverfahren Jahre dauern können! Und so bleibt wiederum alles beim Alten, "alles zum Besten des Gemeinwohls"!
Und noch eins oben drauf. Wie aus der Verfügung erkennbar, ist auch die Stallung 2 für die Schweinehaltung untersagt worden. Nun hat der Herzmensch, der es mit den Gesetzen nicht so genau nimmt, die Stallung 2 an Dritte zur Nutzung vergeben. Einen gesetzlich notwendigen Antrag auf Nutzungsänderung hat er beim Landkreis nicht gestellt, so dass jetzt ein Verwaltungsverfahren anhängig ist. Bei dem Verhalten wundert es nicht, dass seine Akten sich inzwischen zu Bergen stapeln, wie er in der Reportage des Deutschlandfunk kundtut.
Nun gibt es glücklicherweise Mehrower, die sich nicht abducken und den Machenschaften des Herzmenschen etwas entgegensetzen. Hier ist es der Antrag vom Mai 2018 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Frankfurt gegen den Herzmensch Rahlf.
Darauf komme ich später im Zusammenhang mit dem vom Herzmensch Rahlf benannten Prozesszeugen Wollermann (Ortsvorsteher) und dessen "Eidesstattlicher Versicherung".
Im Übrigen durften wir hier am Wochenende gegen 20 Uhr in unserer Siedlung den penetranten Geruch aus den Schweineställen wieder mal über uns ergehen lassen. Neulich musste ich in dieser Angelegenheit gegen 22 Uhr sogar die Schlafzimmerfenster schließen.
31.7.: Heute gegen 8 Uhr musste ich auf meinem Grundstück den widerlichen Gestank aus den Schweineställen ertragen.
Nun zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch die Nachbarn.
Nach der Ordnungsverfügung hat der Herzensmensch vom Landkreis bis Ende 2018 u.a. "umstritten die Freilandhaltung der Schweine" sanktioniert bekommen. Nach seinem Gutdünken kann nun die Freilandhaltung in Gänze "auf seinem Eigentum (Flurstücke 110 und 21 ?)" erfolgen, so sein Anwalt in Erwiderung der Klageschrift gegenüber dem Landgericht. Was letztlich heißt, Freilandschweinehaltung ohne Rücksicht auf Nachbarschaft, Grenz- und Wohnbebauung! In dem Fall benutzt der Herzmensch ganz offensichtlich den Begriff Eigentum irreführend!
Genau darauf zielt die einstweilige Verfügung. Hier wird gefordert, die Freilandhaltung der Schweine auf einen Abstand von weniger als 100m zur Grundstücksgrenze der Kläger zu untersagen!
Der Klageerwiderung des Anwalts vom Herzmensch sind fragwürdige "Eidesstattliche Versicherungen" von Frau und Herrn Rahlf beigefügt sowie von Herrn Wollermann (Ortsvorsteher), auf die ich noch eingehen werde!
Ortsvorsteher Wollermann:
Nun hat der Herz- und Gutmensch
Rahlf Zeugen für den anstehenden Prozess gebraucht.
Da ist ihm "sein
alter Busenfreund" Wollermann, dem Herr Rahlf ab und zu "hilfreich zur Hand" geht und im wechselseitigen Miteinander gegangen ist,
eingefallen.
Wollermann schreibt in seiner
eidesstattlichen Erklärung :“ Die seitens Frau Krause für v.g.
Verfahren dem Landgericht Frankfurt (Oder) eingereichte
Antragsschrift nebst Anlagen und den vorgelegten eidesstattlichen
Versicherungen der Eheleute Sina und Jens Krause ist
mir seitens Herrn Torsten Rahlf zur Durchsicht vorgelegt worden.“
Er hätte
nun eidesstattlich zu den örtlichen Verhältnissen und Behauptungen der
Frau Krause folgendes zu sagen (hier verkürzte Wiedergabe, auf
Wesentliches beschränkt):
Weitere Aussagen macht Herr Wollermann noch zu anfechtbaren Abständen Wohnbebauung - Schweinehaltung.
Fazit: Es ist schlicht peinlich, dass ein Ortsvorsteher sich für ein solches Verfahren auf diese gerichtsverwertbare, eine Anzeige förmlich herausfordernde Art und Weise hergibt. Vielleicht sollte Herr Wollermann sich bald einem Augen-, Hals- und Nasenarzt vorstellen.
Übrigens konnte sich gestern und heute jeder in unserer Siedlung des widerlichen Schweinegeruchs aus den Ställen " und der Freilandhaltung erfreuen".
wird etwas später fortgesetzt
weitere Themen werden der Lärmschutz Ahrensfelder Sportplatz
bezahlbarer Wohnungsbau/Bürgerbeteiligung/
Besuch des Finanzausschusses
Fazit: Es ist schlicht peinlich, dass ein Ortsvorsteher sich für ein solches Verfahren auf diese gerichtsverwertbare, eine Anzeige förmlich herausfordernde Art und Weise hergibt. Vielleicht sollte Herr Wollermann sich bald einem Augen-, Hals- und Nasenarzt vorstellen.
Übrigens konnte sich gestern und heute jeder in unserer Siedlung des widerlichen Schweinegeruchs aus den Ställen " und der Freilandhaltung erfreuen".
wird etwas später fortgesetzt
weitere Themen werden der Lärmschutz Ahrensfelder Sportplatz
bezahlbarer Wohnungsbau/Bürgerbeteiligung/
Besuch des Finanzausschusses