Donnerstag, 7. Dezember 2017

Skandal um Kita-Satzungen und Ahrensfelde mittendrin

Die Medien überschlagen sich seit Tagen mit Berichten zu einem Gerichtsurteil, in dem die „Kita-Satzung der Stadt Rathenow“ für ungültig erklärt wird. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.
Der Kern des Versagens der Gültigkeit der Rathenower Satzung ist die in der Kita-Gebührensatzung unzulässige Orientierung auf das Kommunalabgabengesetz. So sind gemäß des Kommunalabgabengesetzes in die Gebührenkalkulation unzulässig Kalkulatorische Zinsen berechnet worden!

Genau diese Orientierung auf das Kommunalabgabengesetz und die Berechnung unzulässiger Kalkulatorischer Zinsen ( nach Angabe der Verwaltung etwa 195.000€) treffen auch für die seit 1.1.17 in Kraft gesetzte Ahrensfelder Kita-Gebührensatzung zu.
Verantwortlich dafür sind der Bürgermeister und sein Mitarbeiter, der Jurist Schwarz.
Fazit: Auch die Ahrensfelder Kita-Gebührensatzung ist ungültig!

Nun hätten die betroffenen Kita-Eltern sicher erwartet, dass der Bürgermeister, wie es andere Bürgermeister in den Medien getan haben, sich öffentlich zu der Fehlkalkulation bekennt. Nichts dergleichen ist geschehen.
Er duckt sich weg und schiebt jetzt den Mitarbeiter Schwarz vor.

Hier dessen Statement:

Kitagebühren-Satzung -
Erklärung zum Urteil vom OVG 6 A 15.15
In dem Urteil v. 06.10.2017 des OVG Berlin-Brandenburg (6 A 15.15) hat das OVG in einem Normenkontrollverfahren unter anderem festgestellt
Das KAG findet demnach nur Anwendung, soweit nicht in einschlägigen Spezialgesetzen
einschlägige Regelungen enthalten sind.“ „Bei berücksichtigungsfähigen Kosten sind die
Regelungen des KitaG, der KitaBKNV und der KitaPersV abschließend.“ Daher können
kalkulatorische Zinsen (gem. KAG) bei den Sachkosten nicht berücksichtigt werden.
Aber es wurde auch festgestellt, dass:
bei einer Kostenkalkulation eine kalkulatorische Miete (gem. KitaBKNV) zulässig“ und
Personalkosten nicht auf das notwendige pädagogische Personal beschränkt (KitaG)“ sind.
Die Folgen aus diesen Feststellungen müssen für jede Kita Gebührenkalkulation separat geprüft werden. Bezogen auf die Gebührenkalkulation der Gemeinde Ahrensfelde wurden Kalkulatorische Zinsen ermittelt und angesetzt mit 194.810,32 €.
Da kalkulatorische Zinsen angesetzt wurden, wurde eine kalkulatorische Miete nicht ermittelt und nicht angesetzt.
Personalkosten, über dem notw. päd. Personal, wurden ermittelt, aber nicht angesetzt i.H. von 370.145,00 €.
Zur rechtlichen Bewertung besteht Einigkeit darin, dass eine Satzung rechtswidrig ist, wenn der höchste Elternbeitrag über der Summe der Platzkosten liegt (Äquivalenzprinzip oder Kostenüberschreitungsverbot).
Da die Gemeinde Ahrensfelde auf die Einbeziehung von 370.145 € Personalkosten verzichtet hat, führt auch der Ansatz der Kalkulatorischen Zinsen in der Gebührenkalkulation nicht zu einem Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip.
Im Rahmen der Gebührenkalkulation zur aktuellen Satzung hat die Gemeinde bewusst und freiwillig auf den Ansatz dieses Personalkostenanteils verzichtet, um die Eltern zu entlasten.
Zwar ist zutreffend, dass die kalkulatorischen Zinsen entfallen müssen, dafür könnten aber die ermittelten Personalkosten voll berücksichtigt werden. Damit würde der bisher höchste Elternbeitrag weiterhin unter der Summe der Kosten liegen. Die Gebührenkalkulation verstößt damit nach hiesiger Rechtsauffassung unter Berücksichtigung des o.g. Urteils nicht gegen das Kostenüberschreitungsverbot.
Sollte sich entgegen dieser Ansicht in einem gerichtlichen Verfahren dennoch ein Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot abzeichnen, so müsste die Gemeinde eine Beitragssatzung neu beschließen und rückwirkend in Kraft setzen. Auch hier wäre dann der Austausch der kalkulatorischen Zinsen gegen Personalkosten vorzunehmen, da diese bei der Kalkulation bereits ermittelt wurden. Beide Verfahrensweisen würden somit letztlich zum gleichen Ergebnis führen.
Darüber hinaus gibt es einen wesentlichen Verfahrensunterschied. Die Satzung der Stadt Rathenow wurde mittels Normenkontrollverfahren überprüft. Ein solches Normenkontrollverfahren ist gegen die Ahrensfelder Kita Gebührensatzung nicht mehr zulässig, da die Jahresfrist abgelaufen ist.
Weitere Informationen zum Thema gibt es im Ausschuss für Soziales und Kultur am 11. Dezember 2017.
i.A. Schwarz
Justiziar – Gemeinde Ahrensfelde

Nun, was soll man von diesem „juristischen Statement“ halten?

Offenbar nicht viel, wie Meinungen auf Facebook zeigen:

  • Das sind verzweifelte Versuche die Eltern einzuschüchtern.
  • Jetzt geht das Drehen und Rauswinden los.
  • Mein Antrag geht raus und dann wird mein Anwalt sich ebenfalls damit befassen.
An den Meinungen ist was dran, denke ich!

Die Fehlkalkulation der Gebührensatzung wird auf der einen Seite bestätigt und andererseits Wohlwollen der Ersteller der Gebührensatzung den Eltern untergejubelt, indem der Verzicht auf mögliche kalkulatorische Mietkosten (keine Angaben) und Personalkosten (etwa 370.000€) erklärt wird.
Das erfolgt so nach dem Motto: Hätten wir diese „möglichen Kosten?“ in die Gebührenkalkulation einbezogen und nicht nur die kalkulatorischen Zinsen gemäß des Kommunalabgabengesetzes, wären weitaus höhere Kita-Gebühren angefallen.
Das scheint mir der Öffentlichkeit gegenüber nicht vertretbar!

Fazit des Statements: Wir haben im Sinne der Eltern gehandelt, nur „Gutes“ getan.

Und jetzt kommt es dicke!

Die oben gezeigte Zurückhaltung bei Miet- und Personalkosten wird nun zum Bumerang umfunktioniert. Es wird bei beantragten Rückforderungen durch die Eltern nämlich unverblümt angedeutet, dass mit der dann „neuen rückwirkenden Gebührensatzung“ ohne kalkulierten Zinsen nach KAG, aber mit beispielsweise eingerechneten Personalkosten durchaus höhere Kita-Kosten entstehen könnten.

Zu guter Letzt lässt es sich der Jurist Schwarz „aus verständlichen Gründen“ nicht nehmen, den Eltern von einem gerichtlichen Normenkontrollverfahren gegen die Ahrensfelder Satzung abzuraten.

Der Barnimer Kita-Eltern-Beirat sieht das offensichtlich anders und empfiehlt allgemein, die Gebührensatzungen auf Gültigkeit überprüfen zu lassen und bei gegebenen Anlass Rückforderungen zu stellen. Antragsformulare sind unter www.kitabeirat-barnim.de herunter zu laden.
Im Fall Ahrensfelde wäre darüber hinaus zu prüfen, inwiefern die Vorgängersatzung gültig (vor 2017) war. Wenn nicht, wären Rückforderungen bei Einreichung der Anträge noch in diesem Jahr bis 2014 denkbar.

6 Kommentare:

  1. Ich finde es nicht gut, dass Sie Ihre Beiträge immer weiter oder um-schreiben und dies nicht sichtbar machen! Sie selber durchleuchten jeden Satz, jedes Wort von Anderen und ändern je nach Stimmungslage Ihre eigenen Texte ab. Dies ist für den Leser dann nicht mehr nachvollziehbar. Sie sind doch Doktor! Ist das zu schwer für Sie? Halten Sie es für nicht wichtig? Nutzen Sie dieses meiner Meinung nach unfaire Verhalten taktisch aus?

    Wo kann man Ihre Doktorarbeit einsehen? Können Sie diese bitte online zur Verfügung stellen?

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    1. POTSDAM/BERLIN dpa/afp | Mehr als 400 Doktorarbeiten früherer Stasi-Funktionäre sollen nach dem Willen der brandenburgischen Grünen-Fraktion auf den Prüfstand. Die juristischen Dissertationen an der ehemaligen Stasi-Hochschule in Potsdam-Golm genügten „in keinster Weise“ den wissenschaftlichen und moralischen Ansprüchen, sagte Grünen-Fraktionschef Axel Vogel. Im Prinzip müssten die Titel aberkannt werden.

      So wurde ein Großteil der Dissertationen in Teamarbeit erstellt. Zudem hätten einige Arbeiten nur wenige Seiten umfasst, sagte der Grünen-Fraktionschef. „Das entspricht vielleicht Abitur-Niveau, berechtigt aber nicht zum Tragen eines Doktortitels.“
      Auch rund 24 Jahre nach dem Fall der Mauer tragen noch etliche den Doktortitel.
      ....


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    2. https://www.google.de/amp/s/amp.welt.de/amp/print/welt_kompakt/print_politik/article121994185/Mit-der-Stasi-zum-Doktortitel.html

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    3. Anonym scheint erkennbar an seinen Kommentaren, einen mächtigen Zappen auf den Medienerfolg der Unabhängigen zu haben. Hinzu kommt offensichtlich der psychische Ballast, den der feige und die Öffentlichkeit scheuende Anonym gegen Personen hegt, die Akademische Titel tragen.

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    4. "Die Unabhängigen" stehen für:

      "So sprechen sich die Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen/Freie Wähler für transparente Verwaltungen aus, die proaktiv alle erhobenen Daten online zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung stellen und auf Nachfrage der Bürger Akten offenlegen"

      Selbst nehmen sie es mit TRANSPARENZ und ONLINE VERFÜGBARKEIT ihrer DDR Promotion für BÜRGER nicht so genau.


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  2. Wenn das Lesen des Beitrages schwer fällt und der Inhalt nicht verstanden wird oder werden will, dann rate ich generell vom Aufruf des Blogs ab. Auf sie als Leser kann ich gern verzichten.

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