Mittwoch, 19. April 2017

Viel (Sport-) Lärm um Nichts?

Dr. Helmut Pöltelt (Unabhängige) berichtet vom Ausschuss Bauen, Wirtschaft,Umwelt:
 
Nach längerer, meist terminbedingter Abstinenz wohnte ich am 11.04.2017 wieder einmal einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur bei. Die Eröffnung gestaltete sich zunächst schwierig, da der Vorsitzende (Jörg Dreger-SPD) nicht zur Verfügung stand. Auch sein Stellvertreter (Sven Salzmann- CDU) war abwesend. Einen 2. Stellvertreter gab es nicht, also musste erst einer gewählt werden, um den Ausschuss arbeitsfähig zu machen. Nach einigem Hin und Her wurde Frank Meuschke-CDU unvorbereitet als 2. Stellvertreter des Ausschussvorsitzenden vorgeschlagen und prompt auch einstimmig gewählt. Er konnte sein Glück kaum fassen. Dann begann endlich die Abarbeitung der Tagesordnung.
Ich war eigentlich nur gekommen, weil ich eine Frage zur Einwohnerfragestunde stellen wollte.
Wie wahrscheinlich einige andere Ahrensfelder Bürger auch, hatte ich am Sonntag, dem 09.04.2017 um 18:30 Uhr die ZDF- Sendung TERRAXPress zum Thema „Sportlärm“ verfolgt. Unser Lärmschutz-Problem am Sportplatz, den Ahrensfeldern weitgehend bekannt, wurde ebenfalls thematisiert. Ahrensfelde hatte es mal wieder ins Fernsehen geschafft und die Republik horchte auf. Da berichtete das ZDF Ungeheuerliches: Der Ahrensfelder Kunstrasenplatz sei ohne vorliegende Baugenehmigung gebaut worden und die in den Bauunterlagen enthaltene Lärmschutzwand für 60 000 € wurde nicht errichtet. Die Baugenehmigung wurde 2 Jahre später nachgereicht, um den Rechtsbruch „zu heilen“. Um sicher zu gehen, alles richtig verstanden zu haben, habe ich mir den ZDF- Beitrag in der Mediathek nochmals angesehen. Kein Verständnisfehler.
Meine Frage lautete nun, ob das ZDF schlecht recherchiert und falsch berichtet hätte oder beim Bau des Kunstrasenplatzes durch die Gemeinde Fehler zugelassen wurden. Konsequenz hätte im ersten Fall sein müssen, das ZDF zu einer sachlichen Richtigstellung zu verpflichten. Im zweiten Fall wäre zu klären gewesen, wer in der Gemeinde ohne Baugenehmigung bauen ließ.
Wie auch immer: rein formaljuristisch ist die Gemeinde nicht zu Lärmschutzmaßnahmen verpflichtet, da die Lärmbelastung unter 50 dB gemessen wurde. Aber reicht das? Wie die vom Bürgermeister angekündigte Kompromisslösung aussehen soll und ob sie auch z.B. die Familie Becker zufrieden stellen wird, ist völlig offen.
Fazit: Eine schlüssige Antwort habe ich nicht bekommen. Es wird interessant sein, wie sich der Vorgang im Protokoll der Ausschusssitzung wiederfindet.

Dr. Helmut Pöltelt

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