Dr. Helmut Pöltelt (Unabhängige) berichtet vom Ausschuss Bauen, Wirtschaft,Umwelt:
Nach
längerer, meist terminbedingter Abstinenz wohnte ich am 11.04.2017
wieder einmal einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft,
Bauwesen, Umwelt und Natur bei. Die Eröffnung gestaltete sich
zunächst schwierig, da der Vorsitzende (Jörg Dreger-SPD) nicht zur
Verfügung stand. Auch sein Stellvertreter (Sven Salzmann- CDU) war
abwesend. Einen 2. Stellvertreter gab es nicht, also musste erst
einer gewählt werden, um den Ausschuss arbeitsfähig zu machen. Nach
einigem Hin und Her wurde Frank Meuschke-CDU unvorbereitet als 2.
Stellvertreter des Ausschussvorsitzenden vorgeschlagen und prompt
auch einstimmig gewählt. Er konnte sein Glück kaum fassen. Dann
begann endlich die Abarbeitung der Tagesordnung.
Ich
war eigentlich nur gekommen, weil ich eine Frage zur
Einwohnerfragestunde stellen wollte.
Wie
wahrscheinlich einige andere Ahrensfelder Bürger auch, hatte ich am
Sonntag, dem 09.04.2017 um 18:30 Uhr die ZDF- Sendung TERRAXPress zum
Thema „Sportlärm“ verfolgt. Unser Lärmschutz-Problem am
Sportplatz, den Ahrensfeldern weitgehend bekannt, wurde ebenfalls
thematisiert. Ahrensfelde hatte es mal wieder ins Fernsehen geschafft
und die Republik horchte auf. Da berichtete das ZDF Ungeheuerliches:
Der Ahrensfelder Kunstrasenplatz sei ohne vorliegende Baugenehmigung
gebaut worden und die in den Bauunterlagen enthaltene Lärmschutzwand
für 60 000 € wurde nicht errichtet. Die Baugenehmigung wurde 2
Jahre später nachgereicht, um den Rechtsbruch „zu heilen“. Um
sicher zu gehen, alles richtig verstanden zu haben, habe ich mir den
ZDF- Beitrag in der Mediathek nochmals angesehen. Kein
Verständnisfehler.
Meine
Frage lautete nun, ob das ZDF schlecht recherchiert und falsch
berichtet hätte oder beim Bau des Kunstrasenplatzes durch die
Gemeinde Fehler zugelassen wurden. Konsequenz hätte im ersten Fall
sein müssen, das ZDF zu einer sachlichen Richtigstellung zu
verpflichten. Im zweiten Fall wäre zu klären gewesen, wer in der
Gemeinde ohne Baugenehmigung bauen ließ.
Wie
auch immer: rein formaljuristisch ist die Gemeinde nicht zu
Lärmschutzmaßnahmen verpflichtet, da die Lärmbelastung unter 50 dB
gemessen wurde. Aber reicht das? Wie die vom Bürgermeister
angekündigte Kompromisslösung aussehen soll und ob sie auch z.B.
die Familie Becker zufrieden stellen wird, ist völlig offen.
Fazit:
Eine schlüssige Antwort habe ich nicht bekommen. Es wird interessant
sein, wie sich der Vorgang im Protokoll der Ausschusssitzung
wiederfindet.
Dr.
Helmut Pöltelt
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.