Nun
hat Herr Seiler (Ahrensfelder Bürger) einem Hinweis folgend feststellen müssen, dass die
Arbeitnehmerschaft der Gemeinde ohne Schwerbehindertenvertretung
(Schwerbehindertenbeauftragten und Vertretung) ist.
Und
das offenbar seit Jahren und nicht nur in dieser Wahlperiode, obwohl
der Dienstherr, hier der Bürgermeister, bestätigt, das unter den
etwa 150 Arbeitnehmern die Zahl der Beschäftigten mit einer
Schwerbehinderung ausreicht, um den gesetzlichen Anforderungen auf
Einrichtung einer Schwerbehindertenvertretung nach zu kommen.
Da
die Einrichtung einer Schwerbehindertenvertretung hier in der
Gemeinde nicht erfolgt ist, hat Herr Gehrke die ihm obliegende
gesetzlich geregelte erweiterte Fürsorgepflicht für
schwerbehinderte Beschäftigte verletzt!
Ihm
dürfte in seiner Dienststellung bekannt sein, dass schwerbehinderte
Arbeitnehmer auf Grund zahlreicher Rechts- und
Verwaltungsvorschriften im öffentlichen Dienst eine besondere
Rechtsstellung haben, deren Beachtung u.a. über ihre Vertretung beim
Dienstherren einzufordern ist.
Herr
Seiler fordert mit seiner Petition an die Gemeindevertretung die GV
auf, sie möge den Bürgermeister auffordern, Einfluss auf die
Einrichtung einer Schwerbehindertenvertretung nehmen, um seiner
erweiterten Fürsorgepflicht für schwerbehinderte Beschäftigte
gerecht zu werden!
Doch
wie ist der Vorsitzende Behrendt (CDU) mit der Petition umgegangen?
Er
hat offensichtlich im Einvernehmen mit dem Bürgermeister (CDU) die
Verwaltung beauftragt, die augenscheinliche Fürsorgepflichtverletzung
argumentativ reinzuwaschen.
Und
so ist dort ein Papier zur Beantwortung der Petition erarbeitet
worden, dass zum einen eine Fürsorgepflichtverletzung des
Bürgermeisters in Abrede stellt und zum anderen die Verantwortung
für das Fehlen der Schwerbehindertenvertretung den schwerbehinderten
Beschäftigten und dem Personalrat, so nach dem Motto „Ich nicht,
sondern die Anderen!“ zuschanzt! Der "Schwarze Peter" war schnell ermittelt! Die Genannten wären inaktiv
gewesen und es wäre nicht die Pflicht des Bürgermeisters sie zur
Einrichtung einer Schwerbehindertenvertretung aufzufordern bzw.
anzuregen.
Und
dieses Papier als Antwort auf die Petition wurde vom Vorsitzenden
Behrendt den Gemeindevertretern vorgelesen und zur Abstimmung
gestellt.
Wie
in dieser Gemeindevertretung üblich, wurde ohne Diskussion dem
zugestimmt.
Der
Bürgermeister bot sich letztlich noch an, falls der Personalrat oder
betroffene schwerbehinderte Beschäftigte auf ihn zukämen, die
Einrichtung der Schwerbehindertenvertretung natürlich zu
unterstützen.
Anmerkung:
Wie großzügig er doch sein kann!
Im
Übrigen wurde die vorbereitete Antwort auf die Petition von Herrn
Behrendt nicht den Sitzungsunterlagen beigefügt! So nach dem Motte:
„Ein Vorlesen sollte den ohnehin Zustimmungswilligen voll
ausreichen!“.
Zur
Erinnerung: Dass Petitionen in dieser Gemeindevertretung überhaupt
behandelt werden, haben wir Unabhängige erkämpft. Doch mit dem
Umgang der Petitionen durch den Vorsitzenden haben wir unser Problem!