Das
liefert mir den Anlass noch einmal auf die Info-Veranstaltung zur
Errichtung einer Straßenbeleuchtung an der innerörtlichen Straße
Am Dorfteich in Mehrow zu kommen.
Hier
war aus Kostengründen der Mehrzahl der Anwohner des Hemd näher als
die Hose und ein Bedarf für eine Straßenbeleuchtung wurde nicht
gesehen.
Die
Verkehrssicherungspflicht obliegt aber nicht dem Bürger, sondern der
Gemeinde! Und die ist hier im Sinne von Gefahrenabwendung, durch die
Gemeinde auch wahrzunehmen!
Die Straße ist eine innerörtliche
Verbindungsstraße, die keinen Fußweg hat und nicht nur von den
Anliegern und Ortsansässigen (u.a. Schulkinder, Patienten der Arztpraxis), sondern auch als
Abkürzung für den Ortsdurchgangsverkehr genutzt wird. Mag im Sommer
noch eine Übersichtlichkeit auf der Straße gewahrt sein, ist diese
im Winter wegen der fehlenden Beleuchtung keinesfalls gegeben!
Nun
erfahren wir fast täglich durch die Medien von Einbrüchen. Sicher
ist jeder Anwohner verantwortlich nun präventiv für die Sicherheit
seines Eigentums zu sorgen. Aber auch die Gemeinde steht hier in der
Fürsorgepflicht/Verkehrssicherungspflicht, präventiv zum Schutz der
Bürger beizutragen. Dem kann sich die Gemeinde nicht entziehen, in
dem sie sich, wie in Sachen Straßenbeleuchtung in Mehrow geschehen,
möglicherweise hinter einer Akzeptanzerkundung versteckt! Das wäre sträflich nachlässig! An Geld
mangelt es der Gemeinde nicht, hier endlich aktiv zu werden!
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