Informationen
vom Bürgermeister
im
Ahrensfelder Amtsblatt vom 8. September 2015
Zu
Beginn informiert der Bürgermeister über die öffentliche Auslegung
des Entwurfs 2015 des sachlichen Teilplanes „Windnutzung,
Rohstoffsicherung und –gewinnung“ der Regionalen
Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim. Die mageren 10 Zeilen
Miniinformation dazu kommen blutleer und steril herüber zu einem
Thema, das nicht einfach ist. Zu einer Stellungnahme über die
geplante Windnutzung motiviert das nicht, obwohl es für die meisten
AhrensfelderInnen wichtig wäre. Die verbal oft strapazierte bessere
Bürgerbeteiligung wird so sicher nicht befördert. Es bleibt die
Frage, ob sie eigentlich wirklich gewollt ist.
Der
Entwurf einer Information über den sachlichen Teilplanes
„Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ der Regionalen
Planungsgemeinschaft, die dem Bürgermeister zur Veröffentlichung
vorgeschlagen wurde, wurde mit einer fadenscheinigen Begründung
abgelehnt. Dieser Entwurf soll den Bürgern nicht vorenthalten
werden, da er Ziel, Sinn und Bedeutung einer echten Bürgerbeteiligung
erläutert.
Daher
hier der Entwurf im Wortlaut:
Mit
Beschluss Nr. 2015/04/22 vom 20.04.2015 hat die Gemeindevertretung
Ahrensfelde den Landtag und die Landesregierung zur Änderung ihrer
Windkraftstrategie aufgefordert.
Die
Abstände von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung sollen das 10- fache
der Gesamthöhe der Windkraftanlage betragen und Waldgebiete sollen
komplett von der Bebauung mit Windkraftanlagen ausgeschlossen sein.
Dazu müssen als Rechtsgrundlagen die Brandenburger Bauordnung und
der aktuelle Windkrafterlass geändert werden. Diese Aufforderung
blieb bisher ohne Wirkung. Erst die Übergabe von 33 375
Unterschriften einer entsprechenden Volksinitiative an die
Landtagspräsidentin mit den gleichen Forderungen hat dazu geführt,
dass ein Umdenkprozess in der Regierungskoalition in Gang gekommen
ist. Weiter so wie bisher geht nicht mehr. Nun können alle
Ahrensfelder Bürgerinnen und Bürger ebenfalls diesen Umdenkprozess
unterstützen.
Seit
dem 1. August 2015 liegt der Entwurf 2015 des sachlichen Teilplanes
„Windnutzung, Rohstoffsicherung und – gewinnung“ der
Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim der Öffentlichkeit
zur Stellungnahme aus. Von besonderem Interesse für Ahrensfelde ist
der Teilplan Windnutzung. Er ist die Rechtsgrundlage zur Ausweisung
weiterer Windeignungsgebiete. Das bedeutet noch mehr Windräder,
steht im Widerspruch zur Nachhaltigkeitsstrategie des Landes
Brandenburg und führt zu einer weiteren Zerstörung der in
Deutschland einmaligen Kulturlandschaft Brandenburgs mit seinen
zusammenhängenden Wald- und Wasserflächen und seiner einzigartigen
Artenvielfalt. Die Brandenburger Natur ist ihr eigentlicher Schatz
nach der Braunkohle.
Eine
amtliche Stellungnahme zum Teilplan „Windnutzung,
Rohstoffsicherung und – gewinnung“ wird die Gemeinde abgeben.
Die Ahrensfelder Bürgerinnen und Bürger sollten ebenfalls von ihrem
demokratischen Recht Gebrauch machen und Stellungnahmen/ Einwendungen
abgeben.
Die
Unterlagen zur Stellungnahme zum sachlichen Teilplanes „Windnutzung,
Rohstoffsicherung und – gewinnung“ der Regionalen
Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim (Planentwurf und Umweltbericht)
sind abrufbar unter der Internetadresse
www.uckermark-barnim.de
und sind (leider) recht umfangreich. Aber die Arbeit lohnt sich.
Die
Stellungnahmen sind bis zum 07. Oktober 2015 zu richten an die
Regionale
Planungsgemeinschaft Uckermark- Barnim
Paul-Wunderlich-Haus,
Am Markt 1 in 16225 Eberswalde
Oder
per E-Mail an beteiligung@uckermark-barnim.de
Die
Stellungnahmen/ Einwendungen müssen mit Name, Vorname, Unterschrift
und Anschrift versehen sein, sonst werden sie nicht berücksichtigt.
Dr.
Helmut Pöltelt
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