Vorsitzender
Herr Maik Behrendt
Sehr geehrte Damen und Herren Gemeindevertreter(innen),
Bezug nehmend auf den in Ihrer Sitzung vom 16.3.2015 gefassten Beschluss
Nr.: 2015/03/05 wende ich mich an Ihr Gremium mit einem Gesuch, welches
sich aus Gesprächen mit Frau Angelika Wenzel (Bauleitplanung und Bauordnung)
ergeben hat:
In einem im Monat Mai 2015 geführten Telefonat habe ich Frau Wenzel
gefragt, ob die Jahrzehnte gewachsenen Bäume auf der Straße am Walde
(Bilddokumentationen im Anhang) erhalten bleiben können, bzw. diejenigen, welche
den Bau der Straße nicht behindern. Frau Wenzels lapidare, haltlose und
unbegründete Argumentation lautete: “Das kommt alles weg!”. Ich wies daraufhin,
dass es sich beim Baumbestand vor dem Grundstück “Straße am Walde 13” um nach §
2 BarBaumSchV schützenswerte Arten handelt, außerdem machte ich Sie darauf
aufmerksam, dass sich diese Schutzverordnung einem hervorragenden Ziel, dem
“Erhalt, [der; d.Verf.] Pflege, und [einer; d. Verf.] nachhaltigen Entwicklung
des Baumbestandes im Landkreis Barnim verschrieben hat.” (BarBaumSchV, § 1)
Mit Schreiben vom 28. Mai, in welchem wir als Grundstückseigentümer unsere
Planung der Zufahrten eingetragen und eingereicht haben, bitten wir ebenfalls um
einen Erhalt der niemanden störenden, aber alle erfreuenden Bäume. Eine Antwort
bzw. Hinweise seitens der Gemeindeverwaltung blieben bis heute aus.
Eine heute Nachmittag stattgefundene, vorbauliche Besprechung nutze ich, um
erneut die bereits gestellte Fragen / Hinweise aufzuwerfen und bekam erneut die
Antwort von Frau Wenzel: ”Es kommt alles weg!”. Ich sah mich erneut veranlasst,
eine nachvollziehbare Argumentation im Sinne einer “Kosten-Nutzen-Abwägung”
vorzubringen, diese stieß bei den Beteiligten auf wenig Interesse.
Zusammenfassend bitten wir um den Erhalt des Baum- und
Strauchbestandes vor dem Grundstück “Straße am Walde 13” aus folgenden
Gründen:
1) Naturschutz (Vogelbrutzeit, Refugium verschiedener Tier- und
Pflanzenarten)
2) Die Bäume behindern nicht die zu bauende Straße.
3) Es handelt sich um die Bäume vor dem letzten Wohngrundstück, konkret:
Kein Durchgangsverkehr.
4) Es existieren zahlreiche neu gebaute Straße in Ahrensfelde, in denen
erhaltenswerte Bäume auch erhalten worden sind (z.B. Veilchenstraße).
4) Eine Fällung nur aus Prinzip darf es nicht geben!
Hochachtungsvoll!
Anmerkung:
Herr Seiler macht das richtig, dass er sich mit seiner Beschwerde an die Volksvertretung wendet. Dafür ist die Gemeindevertretung da und so kann die Petition nicht nur im "Hinterzimmer" der Verwaltung beurteilt werden
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