Am 23.03. diesen Jahres ist eine
Dienstaufsichtsbeschwerde eines Eichener Bürgers gegen den
Bürgermeister (CDU) beim Vorsitzenden der Gemeindevertretung Berendt
(CDU) eingegangen.
Die Gemeindevertretung wurde dann in
der Aprilsitzung der Gemeindevertretung im nicht öffentlichen Teil
der Sitzung vom Vorsitzenden über den Eingang der
Dienstaufsichtsbeschwerde informiert.
Kein Gemeindevertreter erfuhr
etwas über den Inhalt, noch bekam er die Dienstaufsichtsbeschwerde
zu Gesicht. Es gab nur den Hinweis, dass der Vorsitzende mit der
Verwaltung eine Antwort für den Beschwerdeführer vorbereiten werde,
die der Gemeindevertretung dann zur nächsten Sitzung im Mai
vorgelegt wird.
Auf der Tagesordnung der Maisitzung
erscheint nun im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der
Tagesordnungspunkt „Beratung zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde“.
In den den Gemeindevertretern per Post zugestellten
Sitzungsunterlagen fehlen sowohl die Dienstaufsichtsbeschwerde als
auch die vom Vorsitzenden mit dem Verwaltungsmitarbeiter Schwarz
vorbereitete Antwort an den Beschwerdeführer.
Zu Beginn der Sitzung im Mai wurden den
Gemeindevertretern beide Unterlagen vorgelegt.
Als der Tagesordnungspunkt im nicht
öffentlichen Teil aufgerufen wurde, hat der Vorsitzende zunächst
das vorbereitete Antwortschreiben vorgelesen, aus dem letztlich
hervorging, dass die Beschwerde zurück gewiesen wird.
Nach einer kurzen Beratung, ohne das
sich die Gemeindevertreter einlesen konnten, erfolgte die die
Dienstaufsichtsbeschwerde ablehnende Beschlussfassung durch die
Gemeindevertretung.
Ich habe anschließend mein
Unverständnis zum Procedere der Behandlung dieser
Dienstaufsichtsbeschwerde zum Ausdruck gebracht!
Zusatz: Herr Schwarz ist
Angestellter der Verwaltung. Der Bürgermeister ist demnach sein
Dienstherr! Für mich steht so die Frage der Befangenheit!
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