Der Sachgebietsleiter Stegert der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises hat vom Fall Lärmschutzwand in Ahrensfelde wohl Wind bekommen und reagiert.
Die Gemeinde und der Verein wurden aufgefordert, zur Situation um die Sportanlage eine Stellungnahme abzugeben.
Darüber hinaus wurden die Gemeindeverwaltung und der Verein darauf hingewiesen, dass der erfolgte Schwarzbau Kleinspielfeld mit Flutlichtanlage baugenehmigungsfähig ist, also einer Baugenehmigung bedarf!
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