Anmerkungen der BVB Freie Wähler zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Peter Vida zum " einvernehmlichen Genehmigungsverfahren Gemeinde/Landkreis" zur Schweinehaltung in Mehrow
- Nitratverseuchung kein Zufall - Umweltrecht gilt in Brandenburg nicht
- Schweineweiden sind laut Ministerium keine landwirtschaftlichen Flächen
- Nitrateintrag darf in beliebiger Höhe erfolgen
Wir erinnern uns: Der Landkreis Barnim genehmigte die Haltung dutzender
Schweine auf einer Fläche im Zentrum der Ortschaft Mehrow. Nicht nur
gegen die Belange der Anwohner, sondern auch entgegen geltendem Recht,
denn auch laut Düngemittelverordnung ist die Fläche massiv mit Schweinen
überbelegt. Auf der Fläche wird durch Kot und Urin der Schweine viel
mehr Nitrat aufgebracht, als Boden und Vegetation verkraften können.
Wobei von der Vegetation bereits nichts mehr übrig ist: Offiziell gilt
die Fläche zwar als Grünland, doch inzwischen ist sie nur noch eine
grau-braune Suhle ohne jegliche Pflanzen. Die früher als "ökologisch
wertvoll" beschriebene Fläche ist ökologisch tot und die Schweinerei ein
Ärgernis für die Anwohner.
Nun erhielten wir die empörende Antwort der Landesregierung auf Péter Vidas Kleine Anfrage.
Schon die Antwort auf die Frage, wie die Anlage mitten in der Gemeinde
überhaupt genehmigt werden konnte, ist reichlich fragwürdig. Außer einer
Pferde-Pension mit 10 Tieren (die nicht als Landwirtschaftlicher
Betrieb gilt) war den Anwohnern zur Zeit der Genehmigung keine weitere
Tierhaltung im Innenbereich Mehrows bekannt. Alle weiteren Betriebe
befanden sich deutlich außerhalb der Wohnbebauung. Folglich hätte man
die Bevölkerung fragen müssen, statt wie geschehen, Mehrow zum
landwirtschaftlich geprägten Dorf zu deklarieren und einfach einen
Schweinestall im Ortskern zu genehmigen.
Doch laut Ministerium
gab es in Mehrow zum Zeitpunkt der Genehmigung angeblich zahlreiche
landwirtschaftliche Betriebe, die Tierhaltung betrieben. Daher sei
Mehrow als landwirtschaftlich geprägtes Dorf zu betrachten. Was denn
diese angeblichen Betriebe seien und wo sie liegen, darüber schweigt das
Ministerium. Vermutlich wurde die Aussage einfach ohne Prüfung vom
Landkreis übernommen.
Auch aus der Deklaration großer Flächen im
Ortskern als Außenfläche versucht man sich herauszuwinden. Als
"Außenfläche" seien ja "nur" die Schweineweiden und nicht die Gebäude
definiert worden. Als ob das die Sache besser machen würde.
In
Sachen Überbesetzung und Verstoß gegen die Düngemittelverordnung ist die
Antwort der Landesregierung jedoch geradezu schockierend. Denn die
beharrt auf dem Standpunkt, die Düngeverordnung sei irrelevant. Die
groteske Begründung ist die gleiche wie vom Landkreis: Nicht anwendbar,
denn es seien keine landwirtschaftlichen Flächen betroffen! Auf
Tausenden Quadratmetern designiertem Grünland werden Schweine gehalten -
doch es sind keine landwirtschaftlichen Flächen betroffen?
Doch
damit nicht genug: Wir hatten die Landesregierung gefragt, warum ein
Widerspruch der Anwohner abgelehnt wurde, obwohl durch eine
Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde bekannt war, dass der Tatbestand
einer unzulässigen Gewässernutzung gegeben und die genehmigte
Freilandhaltung geeignet ist, Grundwasser und angrenzende Gewässer zu
verschmutzen. (Der abglehnte Widerspruch wurde den Bürgern anschließend
jeweils mit einer dreistelligen Summe in Rechnung gestellt!)
Die Landesregierung macht sich hier nicht einmal die Mühe, so zu tun, als würde sie diese Frage eigenständig beantworten:
"Zu Frage 10:
Die untere Bauaufsichtsbehörde teilte zu Frage 10 Folgendes mit:"
Weiter: "Die angesprochene Stellungnahme der unteren Wasserbehörde vom
2. September 2014 sei jedenfalls nur ein Entwurf bzw. ein internes
Arbeitspapier, welches aufgrund der darin enthaltenen rechnerischen
Ansätze gegenwärtig noch mit verschiedenen Fachbehörden diskutiert
werde. Zudem sei von dieser Stellungnahme kein nachbarrechtlicher
Abwehranspruch ableitbar."
Rechnerische Ansätze, die angeblich
"noch mit verschiedenen Fachbehörden diskutiert" werden? Die
Berechnungen beschränkten sich darauf, dass die Zahl der Schweine mit
deren jährlichen Nitratausstoß multipliziert wird. Und daraus wird
erkannt, dass dieser Nitrateintrag für die Fläche erheblich zu hoch ist.
Und über diese Erkenntnis - die vor Ort schon mit bloßem Auge erkennbar
ist und auch in der angeblich nicht anwendbaren Düngemittelverordnung
so steht - wird nun angeblich seit 4 Monaten diskutiert? Fraglich ist,
ob hier vielleicht der entsprechende Mitarbeiter der Unteren
Wasserbehörde zu ehrlich war, als er dieses Schreiben verfasste.
Angesichts eines Beispiels von "kreativer Auslegung von Umweltrecht" wie
in Mehrow verwundert es dann auch nicht, wenn die Hälfte der
Oberflächengewässer Brandenburgs nitratverseucht sind und das
Grundwasser an rund 100 Messstellen ebenfalls. Wir werden dran bleiben
und uns weiter für die Anwohner, für die Umwelt und alle
Trinkwasserkonsumenten in Brandenburg einsetzen.
Innen und Außen - das müssen wir noch üben, liebe Behörde
Schweinestall und Schweineweide im Zentrum von Mehrow
Der Dorfteich von Mehrow in voller Algenblüte
Hier noch der Link der BVB Freie Wähler mit der Kleinen Anfrage und der Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde:
http://www.bvbfw.de/index.php/9-presse/346-bundes-umweltrecht-gilt-in-brandenburg-nicht
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