Montag, 9. Februar 2015

Mehr Bürgerbeteiligung durch Satzungsänderung

Konkret geht es hier um die Einwohnerbeteiligungssatzung und den §2!
Die Unabhängigen haben durch Dr. Pöltelt im Ortsbeirat Ahrensfelde konkret zum §2  zur inhaltlichen Überarbeitung im Sinne von mehr Bürgerbeteiligung die Diskussion angeregt.
Aufgegriffen wurde der Vorschlag dann im Hauptausschuss letzte Woche.
Da wir als Unabhängige dort nicht vertreten sind, hier unser Änderungsvorschlag zur Kenntnis:

 

                                                                       § 2 (Vorschlag)

                                     Einwohnerstunde oder Einwohner kommen zu Wort 

(1)
In öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung sind alle Personen, die in der Gemeinde
ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (Einwohner), berechtigt,
mündliche Fragen zu den Tagesordnungspunkten dieser Sitzung, zum Bericht des Hauptverwaltungsbeamten oder anderen Gemeindeangelegenheiten an die Gemeindevertretung oder den Hauptverwaltungsbeamten zu stellen oder Anmerkungen zu machen sowie Vorschläge oder Anregungen zu den Tagesordnungspunkten oder Gemeindeangelegenheiten zu unterbreiten.

Die Einwohnerstunde soll 30 Minuten nicht überschreiten. Sie kann auf Antrag eines Gemeindevertreters und Beschluss der Gemeindevertretung verlängert werden.

Jeder Einwohner kann sich im Regelfall zu bis zu drei unterschiedlichen Themen zu Wort melden. Die Wortmeldungen pro Einwohner sollen fünf Minuten nicht überschreiten.

Kann eine Frage nicht in der Sitzung mündlich beantwortet werden, ist eine schriftliche Antwort zugelassen.

Die Einwohnerstunde soll nach dem Bericht des Hauptverwaltungsbeamten im öffentlichen Teil der
Sitzungen durchgeführt werden.

(2)
Die Festlegungen des Absatzes 1 sind entsprechend auch auf die Sitzungen des
Hauptausschusses, der Fachausschüsse der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte anzuwenden.

                                                          §2 (alt seit 2009)

                                                     Einwohnerfragestunde

(1)    In öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung sind alle Personen, die in der Gemeinde ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (Einwohner), berechtigt, kurze mündliche Fragen zu Beratungsgegenständen dieser Sitzung oder anderen Gemeindeangelegenheiten an die Gemeindevertretung oder den Hauptverwaltungsbeamten zu stellen sowie Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten (Einwohnerfragestunde). Die Einwohnerfragestunde soll 30Minuten nicht überschreiten. Jeder Einwohner kann sich im Regelfall zu bis zu drei unterschiedlichen Themen zu Wort melden. Die Wortmeldungen pro Einwohner sollen drei Minuten nicht überschreiten. Kann eine Frage nicht in der Sitzung mündlich beantwortet werden, ist eine schriftliche Antwort zugelassen.
        Die Einwohnerfragestunde soll vor den Beratungsgegenständen im öffentlichen Teil der Sitzungen durchgeführt werden.

(2)    Die Festlegungen des Absatzes 1 sind entsprechend auch auf die Sitzungen des Hauptausschusses, der Fachausschüsse der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte anzuwenden.

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