Die Unabhängigen haben durch Dr. Pöltelt im Ortsbeirat Ahrensfelde konkret zum §2 zur inhaltlichen Überarbeitung im Sinne von mehr Bürgerbeteiligung die Diskussion angeregt.
Aufgegriffen wurde der Vorschlag dann im Hauptausschuss letzte Woche.
Da wir als Unabhängige dort nicht vertreten sind, hier unser Änderungsvorschlag zur Kenntnis:
§
2 (Vorschlag)
Einwohnerstunde
oder Einwohner kommen zu Wort
(1)
In
öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung sind alle Personen,
die in der Gemeinde
ihren
ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (Einwohner),
berechtigt,
mündliche
Fragen zu den Tagesordnungspunkten dieser Sitzung, zum Bericht des
Hauptverwaltungsbeamten oder anderen Gemeindeangelegenheiten an die
Gemeindevertretung oder den Hauptverwaltungsbeamten zu stellen oder
Anmerkungen zu machen sowie Vorschläge oder Anregungen zu den
Tagesordnungspunkten oder Gemeindeangelegenheiten zu unterbreiten.
Die
Einwohnerstunde soll 30 Minuten nicht überschreiten. Sie
kann auf Antrag eines Gemeindevertreters und Beschluss der
Gemeindevertretung verlängert werden.
Jeder
Einwohner kann sich im Regelfall zu bis zu drei unterschiedlichen
Themen zu Wort melden. Die Wortmeldungen pro Einwohner
sollen fünf Minuten nicht
überschreiten.
Kann
eine Frage nicht in der Sitzung mündlich beantwortet werden, ist
eine schriftliche Antwort zugelassen.
Die
Einwohnerstunde soll nach dem Bericht
des Hauptverwaltungsbeamten im öffentlichen Teil der
Sitzungen
durchgeführt werden.
(2)
Die
Festlegungen des Absatzes 1 sind entsprechend auch auf die Sitzungen
des
Hauptausschusses,
der Fachausschüsse der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte
anzuwenden.
Einwohnerfragestunde
(1) In öffentlichen Sitzungen der
Gemeindevertretung sind alle Personen, die in der Gemeinde ihren ständigen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (Einwohner), berechtigt, kurze
mündliche Fragen zu Beratungsgegenständen dieser Sitzung oder anderen Gemeindeangelegenheiten
an die Gemeindevertretung oder den Hauptverwaltungsbeamten zu stellen sowie
Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten (Einwohnerfragestunde). Die
Einwohnerfragestunde soll 30Minuten nicht
überschreiten. Jeder Einwohner kann sich im Regelfall zu bis zu drei
unterschiedlichen Themen zu Wort melden. Die Wortmeldungen pro Einwohner sollen
drei Minuten nicht überschreiten. Kann eine Frage nicht in der Sitzung mündlich
beantwortet werden, ist eine schriftliche Antwort zugelassen.
Die Einwohnerfragestunde soll vor den Beratungsgegenständen
im öffentlichen Teil der Sitzungen durchgeführt werden.
(2) Die Festlegungen des Absatzes 1 sind
entsprechend auch auf die Sitzungen des Hauptausschusses, der Fachausschüsse
der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte anzuwenden.
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