Antrag an die Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Der Hauptausschuss der Gemeindevertretung wird umbenannt in Haupt- und Petitionsausschuss. Mit der damit verbundenen erweiterten Aufgabenstellung wird der Ausschuss zum Ansprechpartner von Petitionen (Bittschriften, Ersuchen und Beschwerden). Den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde wird so die Möglichkeit eröffnet, sich mit Petitionen direkt an die Volksvertretung zu wenden.
Die Änderungen sind in die entsprechenden Satzungen einzuarbeiten.
Begründung:
Die Zulässigkeit von Petitionen ist anerkannter Bestandteil der demokratischen Grundrechte eines jeden Bürgers.
Mit der Umbenennung des Hauptausschusses in Haupt-und Petitionsausschuss können Ersuchen der Bürgerinnen und Bürger, die z.B. auf Beschlüsse der Gemeindevertretung oder die Änderung einer Verfahrensweise in der Verwaltung zielen, den Haupt-und Petitionsausschuss um Abhilfe bitten.
Gleiches gilt für Beschwerden, die um Abhilfe eines individuell erfahrenen Unrechts, z.B. eine formal zwar zulässige, aber als unverhältnismäßig empfundene Verwaltungsentscheidung zielen.
Für Die Unabhängigen
Dr. Wolfgang Unger
Anfrage an die Verwaltung zur Beantwortung in der Gemeindevertretersitzung am 19.01.2015
Zu den Einnahmen der Gemeinde durch den Verkauf von Gemeindeimmobilien im Zeitraum der letzten Wahlperiode bis Stand 31.12.2014.
Wie hoch sind die erzielten Einnahmen insgesamt?
Welche Immobilien sind verkauft worden, mit welchen Einnahmen? Bitte zeit- und objektkonkret!
Für Die Unabhängigen
Dr. Wolfgang Unger
Zum Thema Flüchtlingsaufnahme in der Gemeinde hat der Bürgermeister in der MOZ die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde aufgerufen, eine Willkommenskultur zu zeigen. Gut so!
Interessant wäre, wie sich die Verwaltung selbst und seit wann auf die angekündigte Aufnahme von Flüchtlingen in der Gemeinde vorbereitet hat! Der Bürgermeister hat davon nicht erst seit Dezember 2014 Kenntnis.
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