Bei der Bewertung der Zulässigkeit der "Rahlfschen Schweinerei" inmitten Mehrows haben der von Rahlf beauftragte Gutachter (Firma Eckhof aus Ahrensfelde), das Landesumweltamt und die Genehmigungsbehörde (Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises) den Landschaftsplan für Mehrow wohl übersehen, wenn behauptet wird, "nach unserer Kenntnis befinden sich innerhalb des Mindestabstandes keine empfindlichen Pflanzen und Ökosysteme". "Es wurde ein Mindestabstand von ca. 150m errechnet"! Der ist in keiner Weise gegeben! Auch aus diesem Grund ist die "Rahlfsche Schweinerei", ebenso wie durch die Nähe der Wohnbebauung zur Schweine-und Rinderhaltung, nicht genehmigungsfähig!
Siehe der Leser selbst:
Biotopkarte mit nach Bundesnatur- und Brandenburger-Naturschutzgesetz vor Immissionen zu zuschützende Biotope!
02122
02100
07141
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.