Donnerstag, 18. Juli 2013

Spätestens bei den zukünftigen Bebauungsplänen greift die Novelle des Baugesetzbuches

Warum dann dieser unsinnige Mehrwert an Bauflächen in FNP-Entwurf? Da sind rechtliche Auseinandersetzungen vorprogrammiert!


Mit der Novelle des Baugesetzbuches werden weitere Maßnahmen zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme 
umgesetzt. Das Gesetz sieht vor, dass bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen geprüft werden muss, ob die Umwandlung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen notwendig ist. Dabei müssen vorhandene Potenziale der Innenentwicklung, darunter zum Beispiel Brachflächen, Gebäude-Leerstand, Baulücken und anderen Nachverdichtungsmöglichkeiten, miteingezogen werden. Auf diese Weise werden die Gemeinden verpflichtet, alle Möglichkeiten der Innenentwicklung zu prüfen, bevor wertvolle Landwirtschafts- oder Forstflächen neu in Anspruch genommen werden.
 
Man darf gespannt sein, wie die Gemeinde jetzt darauf reagiert?

Mehrow 21 wiederholt: Die Gemeinde hat einen Eigenbedarf an Wohnsiedlungsfläche von 12,6ha, im Innenbereich sogar ein Potential von 21ha. Neu ausgewiesen ist im FNP-Entwurf eine Wohnsiedlungsfläche von fast 40ha, also das Dreifache des Bedarfs. Und das bei einer Bevölkerungsstagnation bzw. sogar einem Rückgang und einer Bevölkerungspyramide, die auf dem Kopf steht. Das Verantwortungslose ist der Zugriff auf landwirtschaftliche und naturnahe Flächen im Außenbereich beispielsweise in Eiche, Lindenberg und Mehrow.

Ist das, was hier in Ahrensfelde geplant ist, mit dem Baugesetzbuch vereinbar? Mehrow 21 sagt zum wiederholten Male nein und fordert die dringende Überarbeitung!

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