Neben vielen Beschlüssen zur Auftragsvergabe von Bauleistungen, sind interessant die Tagesordnungspunkte 17 und 18.
Top 17: Beschluss zur
Bürgerbefragung im Ortsteil Mehrow
TOP 18: Diskussion zu
Standorten für die Errichtung einer Privatschule
Näheres zu Top 17 - entnommen aus der Sitzungsvorlage:
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Ahrensfelde beschließt, im Hinblick auf eine Änderung der Hauptsatzung, einmalig
eine rechtlich unverbindliche Befragung der Einwohner des Ortsteils Mehrow
durchzuführen,
um Informationen einzuholen, ob sich die Bürgerschaft des Ortsteils Mehrow wie bisher durch eine/n
Ortsvorsteher/in, oder durch einen aus drei Mitgliedern bestehenden
Ortsbeirat vertreten lassen will. Das Verfahren dieser einmaligen
Bürgerbefragung wird in der Begründung und den Anlagen abschließend geregelt.
|
Begründung
/ Erläuterung zur Bürgerbefragung
Zur
Änderung der Vertretung des Ortsteils Mehrow wäre eine Änderung der
Hauptsatzung der Gemeinde Ahrensfelde mit der Mehrheit von zwei Dritteln der
gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung notwendig.
Die
Entscheidungsträger wollen auf diesem Wege rechtlich unverbindlich
Informationen einholen, ob die Bürgerschaft des Ortsteils Mehrow sich wie
bisher weiter durch eine/n Ortsvorsteher/in vertreten lassen will oder durch
einen aus drei Mitgliedern bestehenden Ortsbeirat.
Verfahren:
Zur
Bürgerbefragung zugelassen sind alle Personen, die am Stichtag 19.08.2013
mindestens 16 Jahre alt sind und ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt im Ortsteil Mehrow haben (Einwohner). Der Nachweis erfolgt durch
Vorlage eines gültigen Personalausweises.
Jeder der
vorgenannten Einwohner kann am Dienstag den 20.08.2013 oder am Sonntag den
22.09.2013 in der Zeit von 8:00 – 18:00 Uhr in der Bibliothek neben dem
Ortsteilzentrum Mehrow einen Befragungszettel (gem. Anlage 1) ausfüllen. Der
Befragungszettel wird nach Vorlage des Personalausweises und Listenabgleiches
ausgehändigt.
Die
Organisation und Auswertung erfolgt durch die Verwaltung.
Hinweise
auf diese Bürgerbefragung werden im Amtsblatt Juli, August und September 2013
und in den Schaukästen im Ortsteil Mehrow veröffentlicht.
Zur Anlage
1 - Befragungszettel
Die
Befragungszettel werden mit einer laufenden Nummer durchnummeriert. Sie
enthalten lediglich die Frage welche mit „Ortsvorsteher/in“ oder „Ortsbeirat“
beantwortet werden kann. Weitere Informationen über die Thematik werden durch
die Verwaltung weder auf den Befragungszetteln noch auf einem zusätzlichen
Informationsblatt erteilt, um die Neutralität der Befragung zu gewährleisten.
Die
Änderung des Ortsteils, seiner Vertretung und die Änderung sonstiger
ortsteilbezogener Bestimmungen in der Hauptsatzung bedürfen der Mehrheit von
zwei Dritteln der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung und
in Ortsteilen mit Ortsteilvertretung der Anhörung der Ortsteilvertretung.
Zwar führt
die Befragung nicht zu einem rechtlich verbindlichen Ergebnis, sie wird aber
die Entscheidung der Gemeindevertreter faktisch erheblich beeinflussen. Daher
sollte die Entscheidung eine Bürgerbefragung durchzuführen und das vorgenannte
Verfahren festzulegen mit einer zwei Drittel Mehrheit getroffen werden.
Mehrow 21 ist für
einen Ortsbeirat! Weshalb, dazu später etwas!
Kommunalverfassung Brandenburgs:
Hauptsatzung
Kommunalverfassung Brandenburgs:
Hauptsatzung
(1) Jede Gemeinde
muss eine Hauptsatzung erlassen. In ihr ist zu regeln, was nach den Vorschriften
dieses Gesetzes der Hauptsatzung vorbehalten ist. Auch andere für die innere
Verfassung der Gemeinde wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt
werden.
(2) Die
Hauptsatzung und ihre Änderung werden mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl
der Mitglieder der Gemeindevertretung beschlossen. Die Hauptsatzung ist der
Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Hier tut sich zur Begründung Satz 1 bis 3 ein Widerspruch auf!
Zu bedenken ist auch der Vorschlag im letzten Absatz der Begründung!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.