Sonntag, 9. Juni 2013

Sitzund der Gemeindevertretung am 17.06.2013, Thema u.a. der Mehrower Ortsbeirat


Neben vielen Beschlüssen zur Auftragsvergabe von Bauleistungen, sind interessant die Tagesordnungspunkte 17 und 18.
Top 17: Beschluss zur Bürgerbefragung im Ortsteil Mehrow
TOP 18: Diskussion zu Standorten für die Errichtung einer Privatschule

Näheres zu Top 17 - entnommen aus der Sitzungsvorlage:

Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, im Hinblick auf eine Änderung der Hauptsatzung, einmalig eine rechtlich unverbindliche Befragung der Einwohner des Ortsteils Mehrow durchzuführen, um Informationen einzuholen, ob sich die Bürgerschaft des Ortsteils Mehrow wie bisher durch eine/n Ortsvorsteher/in, oder durch einen aus drei Mitgliedern bestehenden Ortsbeirat vertreten lassen will. Das Verfahren dieser einmaligen Bürgerbefragung wird in der Begründung und den Anlagen abschließend geregelt.

Begründung / Erläuterung zur Bürgerbefragung

Zur Änderung der Vertretung des Ortsteils Mehrow wäre eine Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ahrensfelde mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung notwendig.
Die Entscheidungsträger wollen auf diesem Wege rechtlich unverbindlich Informationen einholen, ob die Bürgerschaft des Ortsteils Mehrow sich wie bisher weiter durch eine/n Ortsvorsteher/in vertreten lassen will oder durch einen aus drei Mitgliedern bestehenden Ortsbeirat.
Verfahren:
Zur Bürgerbefragung zugelassen sind alle Personen, die am Stichtag 19.08.2013 mindestens 16 Jahre alt sind und ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ortsteil Mehrow haben (Einwohner). Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines gültigen Personalausweises.
Jeder der vorgenannten Einwohner kann am Dienstag den 20.08.2013 oder am Sonntag den 22.09.2013 in der Zeit von 8:00 – 18:00 Uhr in der Bibliothek neben dem Ortsteilzentrum Mehrow einen Befragungszettel (gem. Anlage 1) ausfüllen. Der Befragungszettel wird nach Vorlage des Personalausweises und Listenabgleiches ausgehändigt.
Die Organisation und Auswertung erfolgt durch die Verwaltung.
Hinweise auf diese Bürgerbefragung werden im Amtsblatt Juli, August und September 2013 und in den Schaukästen im Ortsteil Mehrow veröffentlicht.
Zur Anlage 1 - Befragungszettel
Die Befragungszettel werden mit einer laufenden Nummer durchnummeriert. Sie enthalten lediglich die Frage welche mit „Ortsvorsteher/in“ oder „Ortsbeirat“ beantwortet werden kann. Weitere Informationen über die Thematik werden durch die Verwaltung weder auf den Befragungszetteln noch auf einem zusätzlichen Informationsblatt erteilt, um die Neutralität der Befragung zu gewährleisten.
Die Änderung des Ortsteils, seiner Vertretung und die Änderung sonstiger ortsteilbezogener Bestimmungen in der Hauptsatzung bedürfen der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung und in Ortsteilen mit Ortsteilvertretung der Anhörung der Ortsteilvertretung.
Zwar führt die Befragung nicht zu einem rechtlich verbindlichen Ergebnis, sie wird aber die Entscheidung der Gemeindevertreter faktisch erheblich beeinflussen. Daher sollte die Entscheidung eine Bürgerbefragung durchzuführen und das vorgenannte Verfahren festzulegen mit einer zwei Drittel Mehrheit getroffen werden.

Mehrow 21 ist für einen Ortsbeirat! Weshalb, dazu später etwas!

Kommunalverfassung Brandenburgs:

 Hauptsatzung
(1) Jede Gemeinde muss eine Hauptsatzung erlassen. In ihr ist zu regeln, was nach den Vorschriften dieses Gesetzes der Hauptsatzung vorbehalten ist. Auch andere für die innere Verfassung der Gemeinde wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt werden.
(2) Die Hauptsatzung und ihre Änderung werden mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung beschlossen. Die Hauptsatzung ist der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Hier tut sich zur Begründung Satz 1 bis 3 ein Widerspruch auf!

Zu bedenken ist auch der Vorschlag im letzten Absatz der Begründung!

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