Mit der
Novelle des Baugesetzbuches werden weitere Maßnahmen zur Verringerung der
Flächeninanspruchnahme umgesetzt. Das Gesetz sieht vor, dass bei der
Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen geprüft werden muss, ob die Umwandlung land- und
forstwirtschaftlich genutzter Flächen notwendig ist. Dabei müssen vorhandene
Potenziale der Innenentwicklung, darunter zum Beispiel Brachflächen,
Gebäude-Leerstand, Baulücken und anderen Nachverdichtungsmöglichkeiten,
miteingezogen werden. Auf diese Weise
werden die Gemeinden verpflichtet, alle Möglichkeiten der Innenentwicklung zu
prüfen, bevor wertvolle Landwirtschafts- oder Forstflächen neu in Anspruch
genommen werden.
Man darf
gespannt sein, wie die Gemeinde jetzt darauf reagiert?
Mehrow 21
wiederholt: Die Gemeinde hat einen Eigenbedarf an Wohnsiedlungsfläche von 12,6ha,
im Innenbereich sogar ein Potential von 21ha. Neu ausgewiesen ist im
FNP-Entwurf eine Wohnsiedlungsfläche von fast 40ha, also das Dreifache des
Bedarfs. Und das bei einer Bevölkerungsstagnation bzw. sogar einem Rückgang und
einer Bevölkerungspyramide, die auf dem Kopf steht. Das Verantwortungslose ist
der Zugriff auf landwirtschaftliche und naturnahe Flächen im Außenbereich beispielsweise
in Eiche, Lindenberg und Mehrow.
Ist das, was
hier in Ahrensfelde geplant ist, mit dem Baugesetzbuch vereinbar? Mehrow 21
sagt zum wiederholten Male nein und fordert die dringende Überarbeitung!
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