Immer wieder
informativ, schreibt ein Leser, und genau das ist ein Anliegen des
gemeinnützigen Vereins Mehrow21!
Nun zur Sitzung. Von den 23 Gemeindevertretern waren wohl 20
anwesend.
Zum Bericht des
Bürgermeisters:
Alle Baumaßnahmen liegen im Plan. Die laufende
Straßeninstandsetzung hat Nachholebedarf. Die Busfahrpläne liegen vor (901,
895). Der Zensus bestätigt die Einwohnerstagnation bzw. den leichten Rückgang.
Die geplante Jugendkonferenz ist in Vorbereitung und soll am 20.9. stattfinden.
Für die Seniorenarbeit sind Fördermittel des Bundes in Aussicht gestellt,
müssen noch durch konkrete Projekte unterlegt werden. Als besonders gelungene
kulturelle Veranstaltung in der Gemeinde wird der Tag der Talente an der
Grundschule Blumberg genannt.
Bürgerfragestunde:
Anwesend waren 3 Gäste, ich und der Vertreter der MOZ.
Herr Ackermann aus Ahrensfelde hatte folgende Fragen:
Es
steht demnächst wieder die Haushaltsdiskussion an. Wie steht die Gemeinde zu
einem Bürgerhaushalt, wie er in anderen Gemeinden erfolgreich realisiert wird?
Antwort des Vorsitzenden: Das ist auch hier schon ein Thema gewesen und wird es
weiter im Finanzausschuss sein. Steht die
Umleitung bei der Deckenerneuerung der B158 im Ortsteil Ahrensfelde fest? Frau
Schaaf: Die Gemeinde wartet noch auf die Bestätigung der geplanten Umleitung
durch den Landesbetrieb für Straßenwesen.
Ich habe folgende Fragen:
Vieler Orts in
Brandenburg wird heute der 60.Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR für
Demokratie und Freiheit in Erinnerung gerufen und gewürdigt. Ist das in der Sitzung heute auch vorgesehen?
Antwort des
Vorsitzenden Dr. Jakobs : Dafür ist heute keine Zeit. Die zu absolvierende
lange Tagesordnung lässt das nicht zu.
Mein Kommentar: Was
ist das bloß für eine beschämende Geisteshaltung des für die Gemeindevertretersitzung/Tagesordnung
verantwortlichen Vorsitzenden (CDU)!
Zum Tagesordnungspunkt Bürgerbefragung in Mehrow (Ortsbeirat
oder nur Ortsvorsteher) habe ich den Justiziar gefragt, weshalb der
Beschlussantrag der FWG, um realisiert zu werden, einer zwei Drittel Mehrheit
bedarf? Das wurde mit der Notwendigkeit einer qualifizierten Mehrheit als
Empfehlung (also nicht muss) begründet. In der Begründung für die zwei Drittel
- Mehrheit der gesetzlich bestimmten Gemeindevertreterzahl zur Änderung der Hauptsatzung wurde der den
§4 der Kommunalverfassung konkretisierende §48 angeführt.
Spannend wurde es nun in der Debatte um die Bürgerbefragung
in Mehrow.
Zur Rolle des Bürgermeisters und der Ortsvorsteherin dabei,
demnächst Genaueres.
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