„Tatort Eiche Süd A“
„Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Mitteilung der
Bauaufsichtsbehörde Eberswalde über die Unwirksamkeit einer Satzung, hier:
Vorhaben- und Erschließungsplan „Eiche Süd A“, das Areal um den Birkenring, die
Ahornzeile.
Im vorliegenden Fall läge verursacht durch die Bauverwaltung der Gemeinde, ein Ausfertigungsmangel vor. Die Ausfertigung fand gegen alle gesetzlichen Bestimmungen unzulässig erst nach der Bekanntmachung/dem In-Kraft-treten statt!!
Außerdem führt die Bauaufsicht an: „Es bestehen erhebliche Bedenken, weil u.a. die Festsetzung der Nutzungsart “Sondergebiet…geschlossene Eigenheimsiedlung“ unzulässig sein dürfte!
So ganz angenehm schien der Frau Schaaf, die u.a. hier große Mitverantwortung für die Fehlleistung trägt, die Sache nicht! Darauf konnte man aus ihrer Reaktion schließen!“
Im vorliegenden Fall läge verursacht durch die Bauverwaltung der Gemeinde, ein Ausfertigungsmangel vor. Die Ausfertigung fand gegen alle gesetzlichen Bestimmungen unzulässig erst nach der Bekanntmachung/dem In-Kraft-treten statt!!
Außerdem führt die Bauaufsicht an: „Es bestehen erhebliche Bedenken, weil u.a. die Festsetzung der Nutzungsart “Sondergebiet…geschlossene Eigenheimsiedlung“ unzulässig sein dürfte!
So ganz angenehm schien der Frau Schaaf, die u.a. hier große Mitverantwortung für die Fehlleistung trägt, die Sache nicht! Darauf konnte man aus ihrer Reaktion schließen!“
So mein Beitrag vom April diesen Jahres.
Trotz der
Fehlleistung der Bauabteilung (Schunke, Schaaf) und der möglichen rechtlichen
Folgen infolge eines nicht gültigen Vorhaben – und Erschließungsplans für die
Gemeinde und die Eigentümer, wurde ohne jegliche Kritik an den Verantwortlichen
(Gehrke war damals Mitglied des Amtsausschusses) durch die Gemeindevertretung
per Beschluss der VEP aufgehoben.
Folge der Fehlleistung: Im als im VEP als reines Wohngebiet
konzipierten Eiche Süd A hat sich inzwischen Gewerbe angesiedelt, welches im
konkreten Einzelfall wohl nicht mal in der Verwaltung angemeldet und
registriert ist (so ein Leser, Bestätigung nach Anfrage durch ein Gemeinde-
Schreiben liegt vor). Wenn dem so ist, sind der Gemeinde bei der Größe des
Gewerbebetriebes wohl nicht wenig Gewerbesteuern entgangen! Damit sollten sich
der Ausschuss für Wirtschaft und der Ortsbeirat mal beschäftigen!
Auch verweist der Leser darauf, dass auf einer
Restfläche(Grünland) im Wohngebiet
plötzlich Bauaktivitäten anliefen, die nur durch den Protest der
Anwohner gestoppt wurden.
Nun verrät der Blick in den FNP-Entwurf für den Ortsteil
Eiche, dass tatsächlich im als reines eng bebautes Wohngebiet Eiche Süd A (über 120 Häuser) eine Grün- Rest-fläche von 0,5ha als
zukünftige Wohnbaufläche(E3) ausgewiesen ist. Begründet als zulässige
kleinteilige Siedlungsabrundung gemäß §35(2) BauGB.
Im Wohngebiet fehlt jede
Spielfläche für Kinder (inzwischen sind wohl auch 7 Reihenhäuser mit betreutem
Wohnen –Kinder eingerichtet).
Die im VEP für eine
Kinderfreizeitanlage/Spielplatz vorgesehenen zusammenhängenden
Flurstücke 645,646 und 647 (zwischen Birkenring 77 und 79) liegen noch heute brach.
Zu klären wäre, ob die
Gemeinde der Eigentümer ist!
Wir bleiben bei Mitarbeit des Lesers aus Eiche Süd A an der
Sache dran!
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