Montag, 21. November 2011

Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit!

Auch mein zweites Schreiben vom 19.10.11 an den Bürgermeister ist noch immer unbeantwortet. Die Sache scheint ihm unangenehm, da er unzulässig, fortwährend gegen die Benutzerordnung verstoßend, die Nutzerentgeltregelung bei Veranstaltungen mit wirtschaftlichem Hintergrund (Beispiel Veranstaltungen des Mehrower Variete’s und andere) außer Kraft setzt. Dazu ist er rechtlich nicht befugt! Zudem verstößt er gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit.

Das sollte nun zur Angelegenheit der Kommunalaufsicht werden.

Benutzerordnung gemeindeeigener Räumlichkeiten - Nutzerentgeltregelung

Sehr geehrter Herr Gehrke,

ich erlaube mir Sie daran zu erinnern, dass die Beantwortung von Anfragen vom 18./19.09.noch offen ist.

Nun nochmals zum Umgang mit der Benutzerordnung für gemeindeeigene Räumlichkeiten.

Das §2 Absatz 2 die private Nutzung ausschließt, dürfte auch für zukünftige Nutzungsbegehren unstrittig sein, wenn die Gemeindevertretung die Benutzungsordnung nicht ändert.

Da sind aber noch die §4 (Nutzungsentgelt) und §5 (Höhe des Nutzungsentgelts) und §6 (Entgeltfestsetzung, Zahlungsbedingungen).

Zum Inhalt der Paragraphen(gekürzt):

In der Regel ist die Nutzung für die Nutzungsberechtigten nach §2, Abs.1 unentgeltlich.

Wird jedoch von den Nutzungsberechtigten ein Eintrittsgeld erhoben oder gegen Entgelt bewirtet, so fällt ein Nutzungsentgelt an. Das Nutzungsentgelt wird in einem Nutzungsvertrag festgesetzt.

Wie steht es nun um die Umsetzung letztgenannter Paragraphen bei bisherigen von Ihnen genehmigten Veranstaltungen in den Ortsteilen, bei denen Eintritt verlangt wurde und u.a. auch eine Bewirtung erfolgt ist?

Ich bitte um eine Antwort und die Veröffentlichung der Benutzerordnung im Amtsblatt, um Fehlhandlungen zu vermeiden und ein offensichtliches Informationsdefizit zu beheben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Unger

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