Wie
erinnerlich, hatte der Hauptausschuss des Landtages kurz nach Start der
Volksinitiative mit Stimmen
von SPD, Linken und Grünen ein Gutachten beim Parlamentarischen
Beratungsdienst (Wissenschaftlicher Dienst des Landtages) in Auftrag
gegeben, ob denn die Volksinitiative von BVB / FREIE WÄHLER rechtlich
überhaupt zulässig sei.
Aus
gutem Grund hatte Landesvorsitzender Péter Vida zusammen mit anderen
Rechtsanwälten an der Formulierung
lange gefeilt. Das von BVB / FREIE WÄHLER in Auftrag gegebene
Rechtsgutachten kam sodann auch zu dem Ergebnis, dass die
Volksinitiative in der gewählten Form zulässig ist.
Nun
aber ahnte man, worauf es beim Gutachten des Parlamentarischen
Beratungsdienstes hinauslaufen würde.
Linke und Gründe äußerten bereits ihre Zweifel, streuten diese
öffentlichkeitswirksam und versuchten, die Volksinitiative juristisch zu
diskreditieren.
Bereits
2 Tage nach Einreichung der über 108.000 Unterschriften wurde sodann
das Rechtsgutachten des Landtages
vorgelegt. Allerdings mit einem für die Auftraggeber überraschenden
Ergebnis. Selbst der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtages
kommt zudem Ergebnis: Die Volksinitiative ist zulässig.
Damit
ist das letzte Bollwerk der rot-roten Abwehrfront gegen unsere Kampagne
jäh in sich zusammengefallen.
Und die Moral aus der Geschichte: Wer sich juristisch mit uns anlegt,
sollte gut gewappnet sein. Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst
hinein.
Péter Vida
BVB / FREIE WÄHLER
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