Donnerstag, 3. Januar 2019

Auch Mehrow darf sich am Anblick der Blumberger Windräder erfreuen

An der Schmiede

Rückblick Lindenberg:

Erst Ende 2014 hat unsere Bauverwaltung einem Antrag auf die Erstellung eines Windrades in der Gemarkung Lindenberg unverantwortlich befürwortet, dass sage und schreibe nur einen Abstand von 651m von der nächsten Wohnbebauung in Schwanebeck hat!

Bauausschuss (8.3.16)

Wesentliche Tagesordnungspunkt war das Abwägungsprotokoll zum Bauvorhaben in Neu Lindenberg „Thomas – Müntzer – Str.“.

Abwägungsprotokoll

Die Bauverwaltung hat in der Bewertung der Stellungnahmen der Behörden/Träger öffentlicher Belange durch den Ausschuss offensichtlich bewusst selektiert, indem kritische bzw. ablehnende Stellungnahmen im mündlichen Abwägungsverfahren ausgespart wurden!

Dazu gehört die Stellungnahme der SG Landwirtschaft. Hier heißt es:

  1. Da mit dem Bebauungsgebiet eine weitere landwirtschaftliche Nutzfläche in Anspruch genommen wird, wird dem Bebauungsplan nicht zugestimmt.
    Kein Abwägungsfall behauptet die Bauverwaltung im Abwägungsvorschlag.
    Im Klartext: Einwand interessiert nicht!
  2. Ersatzmaßnahmen für die Inanspruchnahme des Schutzgutes Boden sind konkret zu benennen, um sie bewerten zu können.
    Im Abwägungsvorschlag der Bauverwaltung heißt es lapidar: Ersatzmaßnahmen sind nach BauGB §13a nicht erforderlich.
    Im Klartext: Brauchen wir nicht. Wir verzichten zu Gunsten des Bauträgers drauf!
  3. Nächste Windkraftanlage ist ca. 900m vom westlichen Planungsrand entfernt.
    Im Abwägungsvorschlag der Bauverwaltung wird darauf nicht eingegangen.
    Im Klartext: Was interessiert, der Abstand von unter 1000m zu Windkraftanlagen mit Höhen um die 200m! 
    Man gehört ja nicht zu den zukünftigen Häuslebauern. So einfach kann man sich das machen!
    In einem vorherigen Beschluss der Gemeindevertretung wird gefordert: Keine Windräder im Abstand zur Wohnbebauung unter 1000 m! Mit der Zustimmung zum Entwurf des BP hat die Gemeindevertretung dem Vorschlag des Bürgermeisters und der Verwaltung folgend, ihren eigenen Beschluss ad absurdum geführt!!
Soviel Unehrlichkeit ist schwer zu ertragen!

Das Abwägungsprotokoll, das jedem Mitglied des Ausschusses vorlag, wurde ohne Diskussion von den Ausschussmitgliedern und sachkundigen Einwohnern durchgewunken. Man fragt sich, haben die Ausschussmitglieder das Protokoll überhaupt gelesen? Werden sie mit ihrer kritiklosen Zustimmung ihrer Verantwortung überhaupt bewusst? Nicht anders der Ortsbeirat!

Katastrophale Informationspolitik, so ein Besucher des Bauausschusses!

Blumberg 2016: 

Der Investor Procon hatte beim Umweltministerium den Bau von bis zu 10 Windrädern in der Gemarkung Blumberg/Mehrow und angrenzend Krummensee eingereicht. Schließlich wurden nur 8 genehmigt, auch wegen der Entfernung zu bestehender Wohnbebauung in Blumberg. 
Da für das im FNP für Blumberg vorgesehene neue Wohngebiet kein Bebauungsplan von der Gemeinde vorgelegt wurde, wird hier der Abstand von 1000m von 2 Windrädern unterschritten, was Konsequenzen für das geplante Wohngebiet haben wird.
Im Unterschied zu Lindenberg hat sich Procon hier verpflichtet, den gesetzlich geforderten Ausleich für die Inanspruchnahme des Ackerlandes in der Gemarkung zu realisieren. Ein entsprechendes Konzept wurde der Gemeinde vorgelegt und vorgestellt.

Auf Nachfrage des Herrn Hilpert (Ahrensfelder Unabhängige) beim Landesamt für Umwelt zum Stand der Genehmigungsverfahren erhält er im Januar 2018 als Antwort:



 

Sehr geehrter Herr Hilbert,

der Firma Prokon Regenerative Energien eG wurde mit Datum vom 10. Januar 2018 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von sieben Windkraftanlagen auf den Grundstücken in 16356 Ahrensfelde, Gemarkung Blumberg, Flur 6, Flurstücke 53, 56, Flur 8, Flurstücke 19, 26 sowie in 16356 Werneuchen, Gemarkung Krummensee, Flur 1, Flurstück 79 erteilt.

Die Genehmigung umfasst die Errichtung und den Betrieb von sieben Windkraftanlagen (WKA) mit den Parametern:


WEA 01 – WEA 4, WEA 06
Senvion 3.4M140 EBC
offener Schallmodus 0
WEA 07 + WEA 08
Senvion 3.2M122 NES
offener Schallmodus 0
elektrische Leistung
3.450 kW
3.200 kW
Rotordurchmesser
140 m
122 m
Nabenhöhe über Grund
130 m
139 m
Gesamthöhe über Grund
200 m
200 m
Schallleistungspegel LWA
104,0 dB(A)
105,5 dB(A)
oberer Vertrauensbereich des
Schallleistungspegels Le, max 
105,0 dB(A)
106,5 dB(A)

Die nächsten Siedlungen (Blumberg, Krummensee, Paulshof, Trappenfelde und Mehrow) liegen in einer Entfernung von über 1 km zur nächstgelegenen geplanten WKA. Ahrensfelde liegt ca. 3,1 km südwestlich des Plangebietes.

Inwiefern nun alle Windräder jetzt stehen kann ich gegenwärtig nicht sagen. Kräftig gebaut wird jedenfalls. Im Unterschied zu dem Blumberger Bauer(n) hat die Gemeinde herzlich wenig davon. Es wäre interessant zu wissen, ob derjenige begünstigte Bauer, auch der ist, der der Gemeinde beim Ankauf der 1000m² Ackerland für den Radweg Blumberg - Elisenau diese Schwierigkeiten macht!
Interessant wird die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen. Ich gehe davon aus, dass der Umweltausschuss dieses Thema demnächst aufgreifen wird. Wir Unabhängigen werden das verfolgen.
Im Übrigen scheinen mir Konflikte mit dem Vorhaben Entwicklungsachse Ahrensfelde - Werneuchen und ausgewiesenen Windeignungsgebieten möglicherweise ins Haus zu stehen.