Donnerstag, 17. Januar 2019

Stellungnahme der Naturschutzverbände im laufenden Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan “Kirschenallee”

Geplant ist, die bislang landwirtschaftlich genutzte Fläche von ca. 12ha als Wohnbaufläche zu entwickeln. Eine zukünftige Wohnbaunutzung stimmt auch grösstenteils mit den Aussagen des Flächennutzungsplanes überein. Lediglich im nördlichen und südlichen Randgebiet sind gemischte Bauflächen und entlang der B 158 eine Grünfläche dargestellt. Für diese Areale müsste der Flächennutzungsplan geändert/angepasst werden.

Es soll die Errichtung von Einfamilienhäusern, Doppel- und 3-geschossigen Mehrfamilienhäusern möglich sein. Insgesamt könnten so ca. 370 Wohnungen entstehen-der grösste Teil (ca. bis 270) in den Mehrfamilienhäusern.
Im Süden des Plangebietes sind u.a. soziale Einrichtungen, aber auch Einzelhandel- und Dienstleistungseinrichtungen vorgesehen.


Durch die Randlage zur B 158 ist der Standort stark verkehrsbeeinflusst. Neben der zu erwartenden Lärmbelastumng kommen Immissionen aus der Luft und eine entsprechende Staubbelastung hinzu. Es handelt sich somit um keinen Wohnstandort mit hoher Lebensqualität. Man kann wohl eher von einer Schlafstadt sprechen, die konträr zum dörflichen Charakter von Ahrensfelde steht. Verkehrsprobleme und infrastrukturelle Versorgungsprobleme könnten die anlagebedingte Folge sein, wenn ca. 800 Einwohner hinzuziehen.


Auch wenn die Gemeinsame Landesplanung keine grundsätzlichen Bedenken angemeldet hat, weisen wir darauf hin, dass wir diese Planung als überdimensioniert ansehen. Insbesondere der geplante 3-geschossige Mehrfamilienhausbau ist ortsuntypisch und passt sich weder in das Orts- noch in das Landschaftsbild ein.


Insbesondere die anlagenbedingten Eingriffe in die Schutzgüter Boden
(58.000m²)/Wasser/Artenschutz (Feldlerche/Grauammer) und Landschaftsbild sind so massiv,
dass diese nicht ausgleichbar sind.
Hinzu kommt die nicht zum Abschluss gebrachte Planung zur B 158.
Die im Abschnitt III-Umweltbericht im Kapitel 4.2 aufgeführten Kompensationsmassnahmen
sind nicht geeignet, den erheblichen Eingriff auszugleichen. So ist für die Mehrversiegelung
keinerlei Entsiegelungsmassnahme vorgesehen. Dies halten wir für bedenklich, zumal die
vorgesehenen Ausgleichspflanzungen keinen adäquaten Ersatz darstellen.


Ausgleichszahlungen an den Flächenpool für Massnahmen aus dem
Gewässerentwicklungskonzept Panke vorzusehen, wird grundsätzlich als sinnvoll angesehen.
Dennoch sollten Kompensationsmassnahmen immer im räumlichen, zeitlichen und
funktionalen Zusammenhang stehen.


Hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Belange (insb. Feldlerche) ist zu prüfen, ob es hier der
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bedarf. In jedem Fall sind die vorgesehenen
Feldlerchenfenster vor dem Beginn der Baumassnahme anzulegen.


FAZIT


Die Planung wird als überdimensioniert und als nicht Orts- und Landschaftsgerecht
eingeschätzt.
Die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in den Naturhaushalt werden als nicht
kompensierbar angesehen. Lediglich ein geringer Teil kann im Plangebiet selbst kompensiert
werden. Der grösste Teil der Kompensationsmasnahmen ist ausserhalb (Panke) des
Plangebietes vorgesehen.
Insbesondere die Eingriffe in das Schutzgut Boden werden als nicht ausreichend bewertet.
Ob der Verlust der Brutreviere (Feldlerche/Grauammer) durch die Schaffung von
Ersatzquartieren ausgeglichen werden kann, muss ein entsprechendes Monitoring zeigen. Die
Ersatzquartiere sind vor Beginn der Baumassnahme zu schaffen.


Dem Bauvorhaben in der vorgesehenen Dimension kann aus Sicht der Belange von Natur und
Landschaft nicht zugestimmt werden.

2 Kommentare:

  1. Der von der Verwaltung zu erwartende Abwägungsvorschlag an die GV: Ablehnung der Stellungnahme oder einfach nur Kenntnisnahme - kein Abwägungsgrund.
    So einfach kann man es sich im formalen Beteiligungsverfahren machen! Das zeigt die Erfahrung!

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  2. Ahrensfelde hat neben dem FNP auch einen landschaftsplan. Den kennt bloß keiner. Bei Kenntnis hätte die GV dem Bauvorhaben in der Ulmenallee nicht zustimmen dürfen.Und schon überhaupt nicht der Bürgermeister!

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