Nun beschäftigt sich auch das Landgericht Frankfurt Oder mit dem Vorgang Tierhaltung des Herrn Rahlf inmitten Mehrows.
Eine Ortsbegehung am Krummenseer Weg war vom Gericht anberaumt, zu dem auch der Landkreis geladen und "mit großem Stab" erschienen war.
Kein Kommentar dazu! Warten wir mal das Gerichtsverfahren ab!
So nebenbei ist hier bei der Ortsbegehung bekannt und vom Landkreis bestätigt worden, dass Herr Rahlf , der auf dem Grundstück am Altlandsberger Weg auch schon etwa zwei Jahre Tierhaltung ( Schweine -, Rinder-, Hühner - und Gänsehaltung) betreibt, dafür vom Struktur - und Entwicklungsamt des Landkreises keine Genehmigung hat!
Keine Überraschung wird derjenige sagen, der Herrn Rahlf und sein "Rechtsbewusstsein" kennt!
Seine "vereinnahmten Anhänger" werden es vermutlich weiter so wie die drei Affen (nichts ........) halten.
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