Dienstag, 10. Oktober 2017

Drei Gemeindevertreterinnen sind aufgewacht

Frau Tietz, Frau Emmrich und Frau Formazin haben in der September-Sitzung der Gemeindevertretung zwei fraktionsübergreifende Anträge zum bezahlbaren Wohnungsbau und generationsübergreifendem Wohnen in der Gemeinde eingebracht!


Wir Unabhängigen begrüßen das sehr. Haben wir doch schon im November 2015 dazu einen Antrag eingebracht, der allerdings unter Federführung der drei Verwaltungsgrößen (Bürgermeister, Herr Knop, Frau Schaaf) von den treuen Gemeindevertretern der Altparteien (CDU, SPD, FDP) und Teilen der Linken sowie von Teilen der FWG abgeschmettert wurde!

Hier unser Antrag November 2015:
Antrag an die Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Verwaltung möge prüfen, inwiefern die Bedingungen (Bedarf, Flächenpotential, Eigenmittel,
Fördermöglichkeiten, Nachhaltigkeit) für den sozialen Wohnungsbau in der Gemeinde gegeben
sind. Das Ergebnis ist der Gemeinde im 1.Quartal 2016 zur Kenntnis zu geben.
Begründung:
In der Diskussion um „Ahrenfelde – zukunftsfeste Gemeinde“ haben nicht wenige Gemeindevertreter auf Grund der sich abzeichnenden Entwicklung der Gemeinde in den nächsten Jahren für den sozialen Wohnungsbau u.a. in Eigenregie plädiert. Hinzu kommt, dass das Land Brandenburg angekündigt hat, die Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau erheblich aufzustocken und Kommunen als förderfähig einzustufen, die es bisher nicht waren. Ahrensfelde gehört dazu.
Dr. Wolfgang Unger
Für Die Unabhängigen



Beschluss Nr.: 2015/11/20
Die Gemeindevertretung lehnt den Antrag von Herrn Dr. Unger ab.
Auch der Änderungsantrag mit der Verschiebung der Darstellung der Prüfungsergebnisse auf das 2.Quartal wird abgelehnt!
 
Auszug aus der Niederschrift:
Herr Gehrke sagt, dass seiner Meinung nach der Antrag ins Leere läuft. Die Verwaltung wurde bereits beauftragt zu prüfen, wo konkret Projekte realisiert werden können. Eine Zuarbeit von der Verwaltung liegt in Teilen schon vor. Er verweist auf das laufende Interessenbekundungsverfahren zu Flächen an der Kirschenallee. Über Liegenschaften, die entwickelt werden sollen, entscheidet die Gemeindevertretung.
Anmerkung: Nicht mehr als das übliche Geschwätz des Bürgermeisters. Man siehe auf den der Gemeindevertretung jetzt vorliegende Entwurf Bebauungsplan Kirschenallee!! Wo bleibt hier der bezahlbare soziale Wohnungsbau? Welchen Einfluss hat die Gemeinde darauf genommen? Immerhin 6,4ha hat die Gemeinde zum Baugebiet zugeschossen!


Mein Blogbeitrag vom 27.11.2015 (Auszug) zur Erläuterung des Antrags:
Wie sind wir Unabhängigen nur auf diese Idee gekommen?

Bekannt dürfte inzwischen sein, dass wir seit Beginn der Wahlperiode in der Gemeindevertretung die treibende Kraft für Veränderungen sind, insbesondere auch für mehr direkte Bürgerbeteiligung an kommunalen Vorhaben. Der so erzeugte Druck auf die Gemeindevertretung und den Bürgermeister nach Veränderung zeigte erst Wirkung mit dem Bundesangebot zur Teilnahme Zukunftsstadt 2030. Dazu wurde zunächst extern ein Workshop zur Ideenfindung unter Mandatsträgern organisiert.
Ergebnis: Die Mandatsträger sprachen sich auf Grund der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung mit großer Mehrheit auch für den sozialen, bezahlbaren Mietwohnungsbau durch die Gemeinde aus.
Man muss in dem Zusammenhang wissen, dass die Gemeinde seit Jahren mit dem kommunalen Wohneigentum/Grundstücken eine Privatisierungsstrategie verfolgt bzw. eine Strategie des Verfalls von kommunalem Wohneigentum ( Beispiel Karl-Marx-Sraße 48, 48a in Lindenberg).
Das Land Brandenburg hat nun ein Förderprogramm für den sozialen Wohnungsbau aufgelegt, dass auch für die Kommunen im Speckgürtel greift; also auch für Ahrensfelde. Förderprogrammanträge setzen bekanntlich die Einreichung von konkreten Projekten und die Einhaltung von Terminen voraus.

Außer ein paar „Allgemeinplätzen“ der Verwaltung zum eventuellen sozialen Wohnungsbau in der Gemeinde liegt der Gemeindevertretung nichts vor. Vorsorglich ohne konkreten Hintergrund hat die Verwaltung der Gemeindevertretung vorgeschlagen, 200.000€ in den Haushalt 2016 einzustellen.
Noch war also für die Gemeindevertretung nicht klar, wie die Voraussetzungen (Bedarf, Flächenpotential, Eigenmittel, Fördermöglichkeiten, Nachhaltigkeit) für den sozialen Wohnungsbau in der Gemeinde gegeben sind!

Nun, wie verlief die Debatte um den Antrag?

Ob es noch nötig wäre, über die Begründung im vorliegenden Antrag hinaus, weiter zum Antrag zu sprechen? Mit der Fragestellung des Vorstehers Behrendt wurde die Debatte eröffnet. Natürlich nutzte ich das mir zustehende Rederecht für weitere Erläuterungen, insbesondere zum methodischen Abarbeiten des Anliegens der Gemeindevertretung auf den sozialen Wohnungsbau.
Anschließend meinte der Bürgermeister Argumente für eine Ablehnung des Antrages ins Feld führen zu müssen. Die ehrenamtlich tätigen Gemeindevertreter wären in der Pflicht die Machbarkeit zu prüfen und nicht die Verwaltung. So sein Verständnis von der „ Arbeitsmethodik Verwaltung – Gemeindevertretung“. Die Fraktion der Linken konnte sich wohl dem Antrag der Unabhängigen inhaltlich anschließen, schlug in einem Änderungsantrag vor, den Termin auf das 2.Quartal zu verschieben. Beide Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt! Der Bürgermeister hatte seine Gefolgschaft wieder mal hinter sich gebracht!
Jetzt bestimmt wieder die Verwaltung, wie es in der Gemeinde lang zu gehen hat!

Was ist nun aus den zwei Anträgen der drei Gemeindevertreterinnen geworden?

Kurz und bündig sind auf Vorschlag des Vorsitzenden die Anträge zur „Konkretisierung“ in die Ausschüsse unter Einbeziehung der Ortsbeiräte überwiesen worden.

Gestern (9.10) tagte der Sozialausschuss. Ich war anwesend und werde dazu berichten.

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