Anmerkung zur Antwort von Herrn Terne vom 02.09.11. zum Parken auf Grünflächen!
Falsch: Nicht auf Grünflächen schlechthin müßte es im Antwortschreiben heißen, sondern auf Straßenrandstreifen (zerfahrene Grünflächen gegenüber Reitanlage Klopsteg (Dorfstraße) und Hofzufahrt Klopsteg (Am Dorfteich).
Ich fühle mich verkehrstechnisch nicht belästigt, wie Herr Terne mir andichten will („als belästigend empfundene Sachverhalte“), sondern mich stört, dass durch diese Parkerei das Ortsbild Schaden nimmt.
Das kann nicht nur mein Anliegen sein! Lösungsvorschläge liegen Herrn Terne auf dem Tisch.
Letzter Satz des Schreibens:
„Unabhängig davon steht die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten entsprechend §47 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde.“
Heißt: Das Ordnungsamt bin ich, Herr Terne, und ich bestimme willkürlich, was Recht und Ordnung ist, was verfolgt werden muss!
Ich frag mich, was dieser Standardsatz soll! Hat Herr Terne Wahrnehmungsdefizite? Ich jedenfalls habe die Behörde nicht zur Verfolgung einer konkreten Ordnungswidrigkeit aufgefordert, sondern auf ein Problem aufmerksam gemacht, das es durch gestalterisches Handeln im Sinne Mehrows zu lösen gilt.
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