Die Herren Lobrinus und Jödick und eine Frau Schulz habe sich im Barnim-Blog in den letzten Tagen plötzlich erstmals zu Wort gemeldet. Das Trio beklagt, dass ein anonymes Schreiben nicht veröffentlicht wurde, das in den letzten Tagen verbreitet wurde und massive Verleumdungen enthält, die mich offenkundig diskreditieren sollen.
Die anonymen Verleumdungen wurden als "Kommentare" getarnt und in "Fragen" verpackt auch auf unserem Blog von Mehrow 21 e.V. platziert und von uns gelöscht. Auch hier beklagte Herr Lobrinus (wie Herr Jödick wohnhaft in unserer Wohnanlage) die Löschung und verlangte ebenfalls sogar eine Stellungnahme zu den Verleumdungen.
Dazu merke ich als direkt Betroffener an:
-1. Wer seine Mitmenschen anonym verleumdet, ist feige, fies und hat vermutlich noch weitere charakterliche Defizite. Oft machen sich die Absender strafbar. Genau deshalb agieren sie ja im Dunkeln und verdeckt.
-2. Anonyme Verleumdungen sind ein beliebtes Mittel in totalitären Staaten, um Kritiker zu diskreditieren und mundtot zu machen. Demokraten verachten und verabscheuen solche miesen Methoden. Aufrechte Staatsbürger stehen zu ihren Ansichten und Meinungen und verstecken sich nicht feige hinter falschen Namen oder in der Anonymität.
-3. Wer die Veröffentlichung anonymer Schreiben fordert oder gar Stellungnahmen dazu, stellt sich in eine Reihe mit solchen Feiglingen.
-4. Anonyme Schreiben landen unter Demokraten dort, wo sie hingehören: im Papierkorb. Oder beim Staatsanwalt, wenn sie strafrechtlich relevante Verleumdungen und Rufschädigungen beinhalten.
-5. In den letzten Wochen erreichte uns bereits ein weiteres anonymes Schreiben mit Drohungen und Filmaufnahmen, die verdeckt mit einer versteckten Kamera im Waschraum unseres Wohnhauses aufgenommen wurden. Das Strafgesetzbuch sieht für solch schwere Verletzungen der Persönlichkeitsrechte bis zu drei Jahre Haft vor. Wir haben Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Eberswalde ermittelt.
-6. Als Vorsitzender der Bürgerinitiative Mehrow 21 e.V. setze ich mich mit meinen Mitstreitern bekanntlich für mehr Umwelt- und Naturschutz ein, insbesondere für die Wiedereinrichtung des Gutsparks, wie sie 2004 von der Gemeinde einstimmig per Selbstbindungsbeschluss mit dem Dorferneuerungsplan beschlossen wurde. Wir lehnen den fragwürdigen plötzlichen Meinungswandel der Kommune und die Bebauungsabsichten des neuen Eigentümers Heiko Schmidt in diesem Naturareal am Ortsrand ab. Die Abholzung von rund 2000 Bäumen und Gehölzen auf diesem Areal durch Herrn Schmidt stellt für uns einen unverzeihlichen Umweltfrevel dar.
-7. Auch ein Teil der Anwohner in unserer Wohnanlage hat gegen die fünf frevelhaften Kahlschläge durch Herrn Schmidt vor ihrer Haustür protestiert, einige sind Mitglieder von Mehrow 21 e.V. geworden. Die Herren Lobrinus und Jödick zählen nicht dazu. Kein Wunder: Die Mieterfamilie Lobrinus ist mit Familie Schmidt vielmehr so gut bekannt, dass man hat sich bereits im Garten unserer Wohnanlage mit gemeinsamen Gesellschaftsspielen vergnügt hat.
-8. Nicht nur bei uns stieß das auf Befremden. Herr Schmidt hat ja nicht nur das geplante Parkareal abgeholzt, sondern auch für ca. 150 Euro die Zufahrtstraße zu unserer Wohnanlage ersteigert. Über seinen Rechtsanwalt vom Ku’damm verlangte Herr Schmidt dann von den Anwohnern und Eigentümern der Wohnanlage 60 000 Euro (also das 400-fache) und verklagte die WEG dann vor dem Amtsgericht Bernau. Dort liegt derzeit die Klage. Herr Schmidt hat trotzdem kein Problem damit, mit Herr Lobrinus im Garten unserer Wohnanlage Gesellschaftsspiele vor allen Augen zu veranstalten. So unverfroren muss man erst einmal sein!
-9. Mit der Klärung einiger fragwürdiger Vorgänge und kommunaler Entscheidungen (Baugenehmigung) im Zusammenhang mit der Versteigerung der mehr als 18 000 qm Land und Straße für insgesamt nur 45 000 Euro an Herrn Schmidt im April 2008 sind mehrere Behörden und die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Korruption in Neuruppin beschäftigt. Die Strafbehörde ermittelt seit geraumer Zeit u.a. wegen des Verdachts der Bestechung. Das Infrastrukturministerium der Landesregierung in Potsdam wiederum hat bereits gravierende Versäumnisse der Behörden in der Vergangenheit festgestellt. Auch wegen der Kahlschläge laufen noch Prüfungen des Umweltministeriums.
-10. Die erteilte Baugenehmigung für Herrn Schmidt auf dem Grundstück am See (Außenbereich) ist nach Ansicht unserer Anwälte klar rechtswidrig. Wir haben dieser Genehmigung daher widersprochen und werden den Fall vor dem Verwaltungsgericht klären lassen.
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