Zurück zur Landschaftsplanung.
Wie schon festgestellt, lag der Gemeindevertretung Ahrensfelde ein verbindlicher Landschaftsplan (auch kein Entwurf) als wichtigste Grundlage vorsorgenden Handelns bei der Beschlussfassung zum Entwurf des Flächennutzungsplans nicht vor.
Trotzdem hat die Gemeindevertretung zugestimmt!!
Rechtlich bedenklich, würde ich meinen!
Wie wird nun mit den verbindlichen Grünordnungsplänen im Zusammenhang mit Bebauungsplänen umgegangen?
Ich meine ähnlich wie mit dem Landschaftsplan!
Ein Grünordnungsplan als verbindliche Grundlage vorsorgenden Handels bei der Erstellung von Bebauungsplänen, wie er als Satzung für Ortsteile beispielsweise gefordert wird, ist mir für Mehrow jedenfalls nicht bekannt!
Ich meine, auch hier hat die Gemeinde Nachholebedarf!
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