So, nun etwas zum Procedere des erstellten und beschlossenen FNP-Entwurfs für die Gemeinde Ahrensfelde!
Wie berichtet, ist von der Gemeinde im Herbst 2010 auch ein Büro zur Erstellung eines Landschaftsplanes für die Gemeinde beauftragt worden.
Auf Nachfrage im Juli 2011 wie der Stand der Erarbeitung ist, antwortet Frau Schaaf wie folgt:
„Der Umweltbericht (!) ist ein gesonderter Teil der Begründung zum FNP. Derzeit liegen uns noch keine Unterlagen vor. Ort und Zeit der Offenlage werden eine Woche vorher bekannt gemacht”.
Hier in Ahrensfelde soll das „Pferd“ offensichtlich von hinten aufgezäumt werden oder Frau Schaaf will Versäumtes mit einer solchen Aussage kaschieren.
Es gibt da nämlich einen gesetzlich bestimmten Zusammenhang zwischen Landschaftsplan und Flächennutzungsplan.
Geregelt durch das Bundesnatur- und Brandenburgische Naturschutzgesetz.
Hier heißt es:
Die Erstellung eines Landschaftsplanes ist pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Der Landschaftsplan ist die wichtigste Grundlage vorsorgenden Handelns bei der räumlichen Entwicklung der Gemeinde!
Er ist Handlungsrahmen für eine beabsichtigte Siedlungsentwicklung, insbesondere die ökologische Grundlage für die Flächennutzungsplanung!
Demzufolge ist er in der gesetzlichen Planungshierarchie Vorläufer und natürlich Grundlage für Abwägungsentscheidungen, wie sie die Ausschüsse und Gemeindevertretungen im Zusammenhang mit zu fassenden Beschlüssen zum FNP treffen müssen.
Nun liegt aber ein solcher Landschaftsplan für Ahrensfelde bis heute noch nicht vor.
Schlussfolgerung: Die politischen Gremien in Ahrensfelde haben den Entwurf des Flächennutzungsplanes ohne Kenntnis eines Landschaftsplanes oder von Teilen davon, also die wichtigste Grundlage vorsorgenden Handelns bei der räumlichen Entwicklung, beschlossen.
Das stellt konsequent gedacht, den Entwurf des FNP politisch und rechtlich in Frage!
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