Ein paar Nägel brachten Strafanzeige
MOZ: Erst war es ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, dann kam die Strafanzeige: Wegen einiger Nägel an zwei Bäumen sollte der Vorsitzende der Bürgerinitiative „Mehrow21“, Thomas Wüpper, vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch ein.
Die Anzeige hatte die Gemeinde Ahrensfelde vor einigen Monaten gestellt. Im Ortsteil Mehrow seien am 4. Januar an zwei Bäumen Plakate in der Größe A4 festgestellt worden, die mit Dachpappennägeln befestigt waren, heißt es in dem Schreiben an die Polizei. Dafür habe es keine Genehmigung gegeben. Als möglicher Verursacher komme Thomas Wüpper in Betracht, da er „der Absender der Internetseite ist“.
Der Mehrower, inzwischen Vorsitzender eines Vereins, der sich für eine nachhaltigere Dorfentwicklung und mehr Transparenz bei kommunalen Entscheidungen einsetzt, wies die Beschuldigung als „haltlos, völlig unverhältnismäßig und in hohem Maße fragwürdig“ zurück. Sein Rechtsanwalt Christoph Conrad beantragte daraufhin bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens. Sein Mandant habe mit der Sache nichts zu tun. Darüber hinaus sei es höchst zweifelhaft, ob das Anbringen eines Nagels in einem Baum überhaupt eine Sachbeschädigung darstellt, so Conrad. Als Motiv für die Anzeige vermutet der Rechtsanwalt das Engagement seines Mandanten in der Bürgerinitiative „Mehrow 21“. Diese habe zuvor die untragbaren Verhältnisse im Zusammenhang mit einem Grundstücksverkauf in dem Ortsteil aufgedeckt. Die Ordnungswidrigkeitenanzeige hatte nach Angaben von Rechtsanwalt Conrad die Mehrower Ortsvorsteherin Beate Unger gestellt. Das Verfahren blieb erfolglos.
In einem Brief an die Gemeinde Ahrensfelde forderte Rechtsanwalt Conrad zudem, als Schadensersatz die Kosten der Mandatierung zu übernehmen. Dies wurde jedoch abgelehnt. Eine Erstattungspflicht der Kommune bestehe nicht. Die Verwicklung in ein Ermittlungsverfahren gehöre zum „allgemeinen Lebensrisiko“, schrieb das Rathaus. Dem widersprach Conrad. Die Gemeinde habe gewusst, dass keine Sachbeschädigung und damit auch keine Straftat vorliegt. Die strafrechtliche Ermittlung gegen seinen Mandanten sei ohne neue Erkenntnisse und wider besseren Wissens initiiert worden. Die Gemeinde wurde erneut zur Zahlung aufgefordert.
„Es bedarf wenig Phantasie, hier anzunehmen, dass es nur darum geht, Herrn Wüpper Unannehmlichkeiten zu bereiten, um ihn mundtot zu machen“, sagte Rechtsanwalt Conrad gestern. Er gehe ferner davon aus, „dass sich der Anzeigenerstatter, Herr Gehrke, mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst strafbar gemacht haben dürfte.“ In Betracht komme die falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) sowie die Verleumdung/üble Nachrede (§§ 186, 187 StGB).
„Wir prüfen derzeit eine Strafanzeige gegen Bürgermeister Gehrke“, erklärte Thomas Wüpper am späten Nachmittag. Möglicherweise komme auch noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde hinzu.
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