Montag, 23. September 2013

Fortsetzung Abwägung 3


Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag






5. Widerspruch zum Umgang mit Stellungnahme des LUGV
























6. Berücksichtigung der BauGB Novelle und Ziele gemäß LEP B-B durch Entwicklung der beantragten Vorhabenfläche
sionsschutzes in der Bauleitplanung.
Der Forderung nach Ausweisung als Dorfgebiet wird nicht gefolgt.

5. Der Einwender führt zahlreiche vorhandene und genehmigte Wohnnutzungen auf, die dichter als 300 m von der auf dem Flurstück 55 nach der 4. BImSchV genehmigten Anlage der Firma Rahlf liegen und schlussfolgert daraus, dass diese Genehmigung nicht tte erteilt werden dürfen.
Der Einwender verkennt folgende Normkette:
Die Genehmigung erfolgte auf der Grundlage der 4. BImSchV , Anlage 1 – Nr. 8.11.2.2 Anlage zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen“. Bei der Erteilung der Genehmigung ist die TA Luft von den zuständigen Behörden zu beachten. Die TA Luft gibt die einzuhaltenden Rahmenbedingungen vor, teilweise auch Abstände zu vorhandenenWohnbebauungen. Für die von Firma Rahlf beantragte Anlage ist nach der TA Luft (Pkt. 5.4.8.11.2) kein Mindestabstand vorgegeben und somit hatte der Antragsteller Anspruch auf Genehmigung.
Die Bauleitplanung unterliegt dem Vorsorgeprinzip.
Der Abstandserlass gibt auf der Grundlage des § 50 BImSchG Abstände im Rahmen der Bauleitplanung vor.
Er gilt ausdrücklich nicht in Genehmigungsverfahren.

Der Widerspruch wird zurückgewiesen.

6. Unbestritten ist, dass die beantragte Fläche nach Einsct- zung der Landesplanungsabteilung gemäß § 13a BauGB entwickelt werden könnte. Dies würde auch dem Grundsatz 4.4
G LEP B-B entsprechen, dass Konversionsflächen im räum- lichen Zusammenhang zu vorhandenen Siedlungsgebieten für
Siedlungszwecke entwickelt werden können.
Allerdings heißt es in der Begründung zu 4.4 G, sofern andere Belange nicht entgegenstehen“. Der § 13a BauGB stellt darüber hinaus als wesentliches Kriterium für die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung“ auf eine vorhandene Erschließung ab.
Dem stehen die oben beschriebene Verkehrssituation, die

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