Auftakt-Pressekonferenz am 23. Oktober im Landtag
BVB
/ FREIE WÄHLER startet die Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge
abschaffen!“. Ziel ist die Änderung des Kommunalabgabengesetzes
dahingehend, dass die einseitige Belastung von Anliegern abgeschafft
wird. Aus Sicht von BVB / FREIE WÄHLER gehört Straßenbau zur
Daseinsvorsorge, sodass die Kosten durch die Allgemeinheit zu tragen
sind.
Nachdem der Gesetzesantrag des Landtagsabgeordneten Péter Vida im Mai im Landtag (https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_8700/8710.pdf) abgelehnt worden ist, geht BVB / FREIE WÄHLER nun den direktdemokratischen Weg.
Die
Volksinitiative startet am 23. Oktober in Potsdam. Ab 10 Uhr werden vor
dem Fortunaportal des Landtagsgebäudes erste Unterschriften gesammelt.
Um 11 Uhr findet im Landtag die Pressekonferenz mit den
Vertrauenspersonen der Volksinitiative statt.
In der ersten Stufe müssen 20.000 Unterschriften gesammelt werden. Hieran schließen Volksbegehren und Volksentscheid an.
Péter Vida, MdL
BVB / FREIE WÄHLER
0170-4890034
Auch wir Ahrensfelder Unabhängigen waren aktiv:
Petition der Unabhängigen (verkürzt)
Wir Ahrensfelder Unabhängige haben im Februar 18 im Zusammenhang mit dem Straßenbau in der Jauertschen Siedlung einen Vorstoß die GV dahingehend gemacht, die Beiträge der Anlieger steuermindernd berücksichtigen zu lassen.
Dazu hätte die Verwaltung in den Rechnungen die Arbeitsleistung extra ausweisen müssen. Diese Petition der Unabhängigen ist von der Verwaltungsspitze nicht befürwortet worden, obwohl in der Petition darauf hingewiesen wurde, dass ein Nürnberger Gericht der Klage auf Einbeziehung der Erschließungskosten in die Steuererklärung als Handwerksleistung stattgegeben hat.
Auch wir Ahrensfelder Unabhängigen waren aktiv:
Petition der Unabhängigen (verkürzt)
Wir Ahrensfelder Unabhängige haben im Februar 18 im Zusammenhang mit dem Straßenbau in der Jauertschen Siedlung einen Vorstoß die GV dahingehend gemacht, die Beiträge der Anlieger steuermindernd berücksichtigen zu lassen.
Dazu hätte die Verwaltung in den Rechnungen die Arbeitsleistung extra ausweisen müssen. Diese Petition der Unabhängigen ist von der Verwaltungsspitze nicht befürwortet worden, obwohl in der Petition darauf hingewiesen wurde, dass ein Nürnberger Gericht der Klage auf Einbeziehung der Erschließungskosten in die Steuererklärung als Handwerksleistung stattgegeben hat.
Petition der Unabhängigen (verkürzt)
Die Petenten empfehlen der
Gemeindevertretung sich an den Landtag und
die Landesregierung mit der
Forderung nach Abschaffung der Finanzierung
kommunalen Straßenbaus zu Lasten
einiger weniger Anwohner zu wenden.
Dazu braucht es eine grundlegende
Reform des Kommunalabgabengesetzes (KAG).
Die Petition ist von der GV an den Petitionsausschuss des Landtages weiter geleitet worden.
Kalter Kaffee nochmal aufgewärmt...
AntwortenLöschenPetitition der Unabhängigen:
"Bernhard Ziemer - wir bitten folgende Petition in die Tagesordnung der März - Gemeindevertretersitzung aufzunehmen und zu behandeln.
Betr.: Abschaffung der Finanzierung kommunalen Straßenbaus zu Lasten einiger weniger Anwohner"
Ergebnis:
Beschlussfassung Beschluss Nr.: 2018/03/03
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, die Petition an den Petitionsausschuss des Landtages abzugeben und die Petenten zu informieren.
Abstimmungsergebnis
anwesend 20, ja 19, nein 0, Enthaltung 1
Hätte man dann als "Unabhängiger" nicht mit Nein stimmen müssen bei diesen Beschluss??
LöschenKann sein, dass Sie und Ihre Anhänger mit diesem "kalten Kaffee" mal so richtig das Kotzen kriegen - zu den Wahlen nächstes Jahr !!!
AntwortenLöschenJa so sind sie halt, unsere heissgeliebten Volksvertreter - immer da für die Bürger, die eben halt zahlen sollen bis es quietscht - die Neubürger in den neuen Wohngebieten Ahrensfeldes (dort müssen ja Gemeindestrassen gebaut werden) wird's unendlich freuen, nicht wahr....
Bei gerade mal 4 oder 5 noch zu bauenden Strassen in der Gemeinde? Was ist mit all den Haushalten, die in den vorherigen Jahren die Strassen finanziert haben? Soll das Geld wieder zurück? Dann aber : Woher nehmen und nicht stehlen? Wer in ein neues Wohngebiet zieht, bekommt die neuen Wege doch auf dem Tablett serviert. Gelackmeiert ist Derjenige, der in den alten Siedlungen ein Grundstück ergatterte und zahlen durfte. Also für mich ist diese Forderung in A-felde nur Wahlkampfgetöse.
LöschenSie sind also auch Betroffener ? Ich habe für die Anliegerstrasse 70 % Anteil zahlen müssen und für die Grundstückseinfahrt 12,50 Euro/Quadratmeter - Alternativen verboten - nur die der Gemeinde erlaubt - dabei hätte die Einfahrt z.B. ein Handwerker für den halben Preis ebenso gut erledigt !!!
LöschenDas ist freilich Getöse, wie Sie es nennen, nur keines des Wahlkampfes sondern Realität in der besten Gemeinde Deutschlands !!!
Es geht hier um den Straßenausbau und nicht um die Neu-Erschließung von Anliegerstraßen.Und dieser Ausbau kann sich nach Jahren wiederholen und wieder sind Gebühren fällig! Und genau das wollen wir mit der Volksinitiative und der Änderung der Kommunalabgabenverordnung verhindern!Generell geht es uns um Beitragsgerechtigkeit und um Anerkennung, des Straßenausbaus als Daseinsvorsoge des Landes.
LöschenSehr geehrter Herr Dr. U.,
AntwortenLöschenwieder versuchen Sie die Menschen mit Halbwarheiten zu verunsichern...
RICHTIG IST:
https://www.steuertipps.de/haus-wohnung-vermieten/themen/anliegerbeitraege-zum-strassenausbau-absetzbar
Hochverehrungswürdiger Herr Anonym - da haben Sie aber wieder eine saustarke Leistung abgeliefert - nur Ihre "Halbwahrheiten" werden keine Wahrheiten durch Ihre falschen Behauptungen !
LöschenRICHTIG ist
dass für den Ausbau einer bereits vorhandenen Straße nach Urteil FG Berlin-Brandenburg vom 15.4.2015 AZ 11 K 11018/15
ebenso
wie für die Anliegerbeiträge zum Ausbau von Gehwegen und Stra0enbeleuchtung nach FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 18.0.2017 AZ 1 K 1650/2017
jeder Steuerabzug ABGELEHNT wurde !
Das trifft z.B. auf die Straßen der Jauertschen Siedlung zu (nachzulesen in den GV-Protokollen)
und
alle Erschließungs- und Ausbaubeiträge für den Ausbau der unbefestigten Sandstraße vor dem Grundstück in 1.Instanz nach FG Berlin-Brandenburg Urteil von 25.10.2017 AZ 3 / 3130/2017 NICHT ANERKANNT werden und in Revision sind.
Das trifft beispielsweise auf die happigen Kosten, die mir und meinen Nachbarn auferlegt worden sind !
Und ebenso auf sämtliche alte Straßen in dieser Gemeinde mit Ausnahme der B 158 sowie der L311 und L339 !!!
Also immer schön bei den TATSACHEN bleiben und nicht schwurbeln bis die Schwarte kracht !!!
Sehr gut Herr Schwurbel,
Löschensie sind dem link gefolgt, können lesen und beherrschen copy&paste.
Die Halbwahrheit von Dr. U. liegt hier:
"steuermindernd berücksichtigen zu lassen. Dazu hätte die Verwaltung"
Über die steuerliche Berücksichtigung entscheiden die Finanzgerichte.
Wenn sie die Urteil lesen würden, würden sie den von Unger unterstellten Unfug auch erkennen.
Mir ist klar das es aufwändig wäre, aber genau das ist die Basis für eine sachliche Diskussion... die hier nicht stattfindet.
Tja, Pech gehabt, beim "Wahrheit verkünden" erwischt !
LöschenMeinen Sie, das erkennt keiner, dass Sie da bisschen was weglassen und keiner merkts...
Großmeister, diese Verwaltung hätte eigentlich nur die deftigen Rechnungen bürgerfreundlich ausfertigen können oder müssen - und dann hätte das Finanzamt entschieden ob oder ob nicht...
Aber so einwohnerfreundlich ist ja nun unser aller Bürgermeister Wilfried-aber ich liebe doch alle, alle Menschen-Gehrke bei dem Thema nicht, schließlich gings nicht um Kunstrasenplätze o.ä.
Übrigens gabs heute abend einen RBB-Bericht sowohl in Aktuell als auch der Abendschau - haben Sie nicht gesehen ?
Bekanntlich hat Berlin diese Abzockebeiträge schon seit längerem abgeschafft - da hätte sich Gehrke doch mal mit seinem Ex-Marzahner und jetzt Senats-Gesinnungskumpel Graeff austauschen können... In Bayern schaffen die diese Beiträge auch gerade ab und selbst die CDU will die Beiträge stark senken, freilich nicht die hiesigen Nächstenlieber, sondern die in Panketal ! Aber vlt macht sichs für Gehrke JETZT nicht so toll - im nächsten Jahr kurz vor den Wahlen passt das doch sooooo viiiiiiel besser, oder ?
Sie haben mir die Antwort auf die einwohnerunfreundliche Handlung des Großmeisters und seiner Verwaltung vorweg genommen. Danke! Dieser arrogante, machtbesessene Schwätzer Gehrke muss vom Thron gestoßen werden, falls er wieder antritt! Dafür braucht es im nächsten Jahr jede Stimme!
LöschenSehr geehrter Herr Dr. U.,
AntwortenLöschenwieder ein sehr sachlicher Beitrag von Ihnen:
"Dieser arrogante, machtbesessene Schwätzer Gehrke muss vom Thron gestoßen werden"
... gutes Niveau aber eben so funktioniert primitiver Populismus der Unabhängigen.
Pressemitteilung | 23.10.18
AntwortenLöschenVolksinitiative gegen Straßenausbaubeiträge: Freie Wähler machen es sich zu leicht
(Nr. 192) Zum heutigen Start der Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ der BVB/Freie Wähler nimmt der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Axel Vogel wie folgt Stellung:
„Diese Volksinitiative kann man getrost als Wahlkampfmanöver verbuchen. Zuletzt starteten die Freien Wähler ihre Volksinitiative zur Offenhaltung Tegels. Von ihr hat man lange nichts gehört, auf der Internetseite dieser VI gibt es keine nennenswerten Aktivitäten, doch nun wird die nächste Volksinitiative aufgelegt.
Dabei ist das Thema ernst und auch kompliziert. Mit der Forderung, die kommunalen Straßenausbaubeiträge dem Land aufzubürden, machen es sich die Freien Wähler zu leicht. Straßenausbaubeiträge sind nur ein Teil der Rechnung. In erheblichem Maße werden Hausbesitzer finanziell auch an Straßen- Erschließungsmaßnahmen nach Bundesbaugesetzbuch beteiligt – ein Bundesgesetz auf das das Land keinen Einfluss hat. Die Initiative der Freien Wählern würde neue Ungerechtigkeiten schaffen – zwischen Hausbesitzern, die Erschließungsbeiträge zahlen müssen und solchen, die von Straßenausbaubeiträgen befreit würden.
Bevor hier Änderungen auf den Weg gebracht werden, bedarf es einer soliden Datenbasis. Deshalb haben wir die Landesregierung gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen um einen entsprechenden Bericht gebeten. Dieser liegt nicht vor.
Unabhängig davon muss sichergestellt werden, dass kommunale Abgaben nicht zu sozialen Härten führen, also zum Beispiel ein Rentnerehepaar aufgrund hoher Beiträge zum Hausverkauf genötigt wird. Hierfür sind unter anderem wirksame Stundungsregeln erforderlich und sind die aktuellen Stundungszinsen zu überprüfen.“