Der Leser erinnert sich!
Ich hatte am 06.05.12 wiederholt den Bürgermeister gebeten,
mir einen Termin zur Akteneinsicht (Vorgang Mehrow, Flur3, Flurstück120)
vorzuschlagen.
Mit Datum vom 15.05. ging mir folgendes Schreiben (erstellt
von Frau Schaaf) des Bürgermeisters zu:
Zunächst befand sich das Flurstück (ehemaliges
Volkseigentum) in Rechtsträgerschaft der Gemeinde Mehrow. 1998/99 hat die
Gemeinde als Verfügungsberechtigte 4 Teilstücke an Anlieger der Straße „Zur
Lake“ verkauft.
„Danach hat eine abschließende Vermögenszuordnung des
jetzigen Flurstückes 120 an einen Dritten stattgefunden. Diese Entscheidung
wurde durch übergeordnete Behörden
getroffen. Da es zu diesem Vorgang keine Aktenlage in Verantwortung der
Gemeinde gibt, kann auch keine Akteneinsicht gewährt werden.“
Was heißt, es gibt in der Gemeinde eine Aktenlage! Das kann auch nicht anders sein!
Da aber nach Aussage der Gemeinde der Initiator des
Rechtsträgerwechsels nicht die Gemeinde war, sondern übergeordnete Behörden, muss die Gemeinde jetzt Akteneinsicht
verweigern, da für sie keine Verfügungsberechtigung über das Flurstück mehr
gegeben ist!
Ja, wenn man möglicherweise aus subjektiven Gründen nicht
will, werden zur Rechtfertigung eigenen Handelns Rechtskonstruktionen bemüht,
die förmlich eine Überprüfung fordern!
Spannend scheint auch die Frage nach den übergeordneten Behörden deshalb, weil
sie im Schreiben nicht benannt werden! Eigenartig, diese Geheimnistuerei!
Ich werde also wieder beim Bürgermeister nachfragen müssen,
um zu diesen Behörden Kontakt aufnehmen zu können!
Liebe Leser;
wir sind jetzt bei 11941 Seitenaufrufen! Ich denke, die 12000 werden in dieser Woche noch erreicht!
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