Zur Art und Weise, wie in Mehrow Grundstücksverkäufe bis 2009/10 durch Amtsdirektor, Bürgermeister und Verwaltung realisiert wurden, hat Mehrow 21 ausführlich im Blog Barnim berichtet.
Der Bürgermeister Gehrke hat im April 2007 auf meine Anfrage zu den Verkaufsmodalitäten:
„Für den Verkauf von kommunalen Grundstücken ist eine Ausschreibung nicht vorgeschrieben. Für das Land Brandenburg fordert die Gemeindeordnung lediglich eine Veräußerung zum vollen Wert.“
Diese Aussage dokumentiert, dass der Gemeinde mit dieser Verkaufspraxis über Jahre ein erheblicher finanzieller Schaden zugefügt worden ist.
Schadensersatzforderungen an die Verantwortlichen wären hier nachträglich angebracht.
Heute hat in Reaktion auf Mehrow 21 die Gemeindevertretung die Hand mittels Ausschreibung und Bieterverfahren drüber und das ist gut so.
Mehrow 21 begrüßt auch den sinnvollen Ankauf von Grundstücken durch die Gemeinde.
So den Ankauf 20007 des Mehrower Grundstücks Flur 2, Flurstück 48/10 am Blumberger Weg (Ortsausgang letztes Grundstück linker Hand zum Beli-Gelände).
Begründung: Kurz! Der Erwerb dient der Bereinigung der grundbuchlichen Rechtslage (Überbauung der Grundstücksgrenzen, Gebäudeeigentum und Eigentum an Grund und Boden sollen vereinigt werden).
Genau so sinnvoll erscheint der vor Kurzem erfolgte Erwerb des Uferstreifens an der Lake für die Öffentlichkeit.
Nun berichten Anwohner der Straße Am Dorfteich, dass ihre von der Oberfinanzdirektion, gepachteten und durch das Sachenrechtsbereinigungsgesetz nur bis 2015 geschützten Wochenendgrundstücke versteigert worden sind. Käufer ein Ausländer asiatischer Herkunft.
Kaufpreis wohl an die 40000€.
Nun hat die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nicht wahrgenommen. Warum eigentlich nicht? Versteigerungseinstiegspreis waren wohl 8000€!
Schade, eine vergebene Chance und vergebene Pachteinnahmen!
Bekanntlich denkt zurzeit ein Planungsbüro über ein Gesamtkonzept Dorfteich hinter der Arztpraxis nach.
Ich kann mir vorstellen, dass hier auch ein Uferweg am Dorfteich mit angedacht wird!
Nichts wäre einfacher, als diesen auf eigenem Grund und Boden zu realisieren.
Was hat der neue Eigentümer nach 2015 mit den Wochenendgrundstücken/Grünstreifen vor?
Fragen und Überlegungen, die vor der Versteigerung im Sinne konzeptioneller nachhaltiger Dorfentwicklung von der Ortsvorsteherin hätten ins Gespräch gebracht werden müssen!
Leider Fehlanzeige!
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