Donnerstag, 14. April 2016

Richtigstellung

Die MOZ von gestern:

Richtig ist, dass ich kritisiert habe, das im städtebaulichen Vertrag Aussagen zu Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen für die Inanspruchnahme von 1,2ha Ackerland fehlen und das ich eingefordert habe, einen entsprechenden Passus zur Aufnahme von Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen in den Vertrag aufzunehmen.

Richtig ist, dass die Gemeindevertretung auf Beschlussvorlage der Verwaltung (Bürgermeister) mit der vereinfachten Aufstellung des Bebauungsplanes nach Baugesetzbuch §13a zum Vorteil des Bauträgers aus Lindenberg freiwillig auf Ersatz- und Ausgleichsmaßmahmen verzichtet hat.

"Eine weitere Erleichterung besteht darin, wenn die zulässige Grundfläche weniger als 20.000 Quadratmeter beträgt, naturschutzrechtliche Eingriffe nicht ausgeglichen werden müssen."
Richtig, nicht müssen, aber im gegenseitigen Einvernehmen können!

Keiner der Gemeindevertreter hat die Verwaltung (Bürgermeister) aufgefordert, entgegen dem üblichen Verfahren zur Aufstellung des BP nach BauGB §34 (hier sind eingeschlossen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen), das vereinfachte Aufstellungsverfahren anzuwenden!
Doch wie so oft hatte der Bürgermeister auch hier seine Gefolgschaft im Griff und großzügig wurde der Verzicht auf Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen durch die GV sanktioniert!

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