Dienstag, 26. April 2016

Neue Ungereimtheiten zum Baufeld Lindenberg Süd

Bekannt ist, dass hier nach dem vereinfachten Verfahren Baugesetzbuch §13a für den Geltungsbereich Lindenberg Süd ein Bebauungsplan aufgestellt wird.
Das hat die GV auf Anraten der Bauverwaltung beschlossen.

Der Beschluss der GV ist erfolgt, ohne dass den Gemeindevertretern von der Bauverwaltung das Ergebnis einer vom Gesetzgeber geforderten Vorprüfung auf die Umweltverträglichkeit mit Beteiligung der Träger für öffentliche Belange für den Geltungsbereich vorgelegt wurde.
Es ist der GV nicht bekannt, ob die Vorprüfung überhaupt gemacht wurde!

Der Beschluss der GV ist erfolgt, ohne dass den Gemeindevertretern die für die Erschließung des Baufeldes benötigten kommunalen Grundstücke zur Kenntnis gegeben wurden.

Erst im Bauausschuss wurde bekannt, dass für die Verkehrsinfrastruktur das kommunale 
Flurstück 535 (angrenzend an die Karl-Marx-Straße) herhalten muss.

Nun soll die GV zwei weitere kommunale Grundstücke abgeben. So wird es von der Bauverwaltung im Ortsbeirat Lindenberg am Donnerstag angekündigt.

Beschluss zum Verkauf von Grundstücken in Lindenberg; Flur 4, Flurstücke 31 und 743 (Teilfläche) und Flur 5, Flurstücke 251 und 253 (jeweils Teilflächen)

Bei diesen Flächen handelt es sich um Grabenflächen bzw. Feldwege, die sich im Geltungsbereich des B-Planes „Lindenberg-Süd“ befinden.
Für die Umsetzung des B-Planes ist der Verkauf der Flächen an den Investor erforderlich, um eine zügige Baulandentwicklung zu gewährleisten.

Anmerkung: Grabenflächen zur Entwässerung des Areals!




Hier haben wir ein Beispiel für eine "gute" Informationspolitik der Bauverwaltung gegenüber der Gemeindevertretung und für den "vertrauensvollen" Umgang der Bauverwaltung mit den politischen Gremien der Gemeinde.

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