Donnerstag, 15. Oktober 2015

Umgehungsstraße Eiche eine skandalträchtige Luftnummer

Es hat sich ja inzwischen herum gesprochen, dass die geplante Umgehungsstraße Eiche nicht kommt!

89.000€ Planungskosten wurden verschwendet. Die Verantwortung dafür trägt der Bürgermeister samt Teile seiner Bauverwaltung!
Ein Skandal, für den die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden sollten!
Den Schneid, von selber daraus Konsequenzen zu ziehen, kann der Steuerzahler nicht erwarten!

Ich wurde mehrmals schon gefragt, was denn die Ursache dafür wäre, dass die Umgehungsstraße nicht kommt ?

Eingestellt hat das Planfeststellungsverfahren und damit den Bau abgelehnt das Landesamt für Bauen und Verkehr.

Als schwerwiegende Gründe für die Ablehnung führt das Landesamt an:

Die L311 ist nach Brandenburger Straßengesetz eine Landesstraße. Demnach ist das Land Träger der Baulast und nicht die Gemeinde. Und nur der Träger der Baulast kann über einen Planfeststellungsbeschluss den Bau oder eine Veränderung der Straße bewirken.
Da keine Übertragung der Straßenbaulast und auch keine Bevollmächtigung der Gemeinde durch den Landesstraßenbaulastträger zur Planung und zum Bau der Landesstraße als Ortsumgehung stattgefunden hat, ist die Gemeinde weder berechtigt einen Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Umgehungsstraße zu fassen, noch als Antragsteller für das Planfeststellungsverfahren aufzutreten.

Darüber hinaus sind die zur Planfeststellung eingereichten Unterlagen nicht vollständig.

Es fehlen z.B. Unterlagen bezüglich der immissionsrelevanten Auswirkungen der neu zu bauenden Straße, die im Wesentlichen durch ein Mischgebiet (Schutzstatus Dritter mit Ansprüchen) führt.
Die in ihren privaten Belangen Betroffenen wurden so nicht über die tatsächliche Bedeutung des Vorhabens und seine Folgewirkungen unterrichtet.
Außerdem bedurfte es zur Bewertung des Vorhabens einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Gemeinde hat auch diese nicht vorgelegt.

Letztlich wurde die Gemeinde auf Grund der fehlerhaften Antragstellung und formell- und materiellrechtlichen Mängel durch die Prüfungsbehörde aufgefordert, die auferlegte Veränderungssperre und das Vorkaufsrecht zu Lasten Dritter aufzuheben.

Punkt! Das war es!

Demnächst: Was ist auf dem Areal östlich der Eichener Kirche nun geplant?


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