Hier ein aktuelles Beispiel, wie vom Leiter der
Bauaufsichtsbehörde des Landkreises (Herr Stegert) versucht wird, eine unbequeme
Anfrage eines Bürgers möglichst aus der „Welt“ zu schaffen.
Letzter Satz seines Schreibens vom 21.01.14 an den Bürger:
“Sie können deshalb Ihre Anfrage auch noch innerhalb von zwei Wochen
schriftlich zurückziehen.“
Worum geht es?
Es geht um eine Anfrage zum
Baugenehmigungsbescheid des Herrn Stegert zur Legalisierung einer bis zum Ende
des Jahres 2013 betriebenen illegalen landwirtschaftlichen Betriebsstätte
(Rinder-und Schweinehaltung) im Innenbereich Mehrows, angrenzend an allgemeine,
nach der Wende entstandene Wohngebiete.
Für diese besteht bekanntlich ein Schutzanspruch vor
Geruchsimmissionen. Auf Grund des Vorsorgegrundsatzes sind Mindestabstände in
der adäquaten VDI-Richtlinie und der TA Luft festgelegt, die zu beachten sind,
um schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden. Nun liegt dem Landesumweltamt und
der Bauaufsichtsbehörde ein vom Bauantragsteller in Auftrag gegebenes Gutachten
vor, auf dessen Grundlage der
Baugenehmigungsbescheid durch Herrn Stegert erteilt wurde.
In dem Empfehlungsschreiben
des Landesumweltamtes an die Bauaufsicht zur Erteilung des
Genehmigungsbescheides werden bezogen auf das Gutachten Entfernungen von den
Stallungen für Schweine- und Rinderhaltung zu „nächstliegenden Wohngebäuden“ angegeben,
die den tatsächlichen Entfernungen widersprechen. Das nächstgelegene Wohnhaus beispielsweise
ist sage und schreibe 24m von der Schweinestallung entfernt!
Dass beim
anfragenden Bürger damit Zweifel am Genehmigungsbescheid aufkommen, denke ich,
ist verständlich. Ähnlich prekär ist die Widersprüchlichkeit in den Angaben des
Landesumweltamtes zur Entfernung und
Belastung des 98m entfernten Ökosystems/Biotops Lake Sees vom Schweinestall
(weit weniger von der Freilandhaltung) und fast ufernahen Rinderhaltung. Es gäbe
nach dem Schreiben des Landesumweltamtes an die Bauaufsicht kein Ökosystem,
dass sich innerhalb des vom Gesetzgeber geforderten Mindestabstandes von 150m
befindet!
Nun schreibt Herr Stegert dem Bürger zum „Vorhaben: Antrag
auf Überprüfung der Baugenehmigung Firma…..“ Folgendes. Der Bearbeitungsumfang
nimmt mehr als eine Stunde in Anspruch und ist ab der 2. Stunde Aufwand
kostenpflichtig. Für jede weitere angefangene Stunde sind ebenso 74€ fällig!
Ein hervorragendes Beispiel, wie eine Verwaltung versucht, Bürger
vor „Akteneinsicht“ abzuschrecken!
Wenn ich nichts zu verheimlichen habe, kann ich anders agieren!
Dr. Wolfgang Unger
Mitglied des gemeinnützigen Vereins Mehrow 21
Mit heutigem Datum hat der Ahrensfelder Bürgermeister sogar eine von mir geforderte Akteneinsicht zum dritten Mal abgelehnt, und zwar zur Aufklärung darüber, wie die Stellungnahme der Gemeinde zum Bauantrag der Rahlfschein "Schweinerei" gegenüber dem Landkreis ausgesehen hat. Auch Herr Gehrke scheint etwas verbergen zu wollen!
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