Mit Datum vom 02.01.2014
wurde die Baugenehmigung vom Strukturentwicklungs- und Bauordnungsamt
des Landkreises trotz allen Widerstands von Anwohnern mit einigen Auflagen
erteilt. Es dürfen sich jetzt legal 100 Mastschweine, 88 Ferkel/Läufer, 28
Sauen und 4 Eber auf dem Flurstück 110 suhlen. Untergebracht werden die lieben
Tierchen im Stall gleich neben der Straße Zur Lake und im Stall am anderen Ende
des Flurstücks, schräg gegenüber der Feuerwehr. Zudem darf der Schweinehalter
auf dem Flurstück 110 einen Container zur Festmistzwischenlagerung aufstellen.
Die Lagerung von Getreide für Futterzwecke soll in der Lagerhalle nahe der
Straße am Dorfteich erfolgen.
Nun stützt sich das von der Bauaufsichtsbehörde einbezogene Landesamt
für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz bei seiner Zustimmung zum
Bauantrag auf ein von Herrn Rahlf in Auftrag gegebenes Gutachten zu
Immissionsauswirkungen, u.a. die Geruchsbelästigung auf die anliegende
Wohnbebauung. Und da wird kühn im Gutachten behauptet, die Wohnbebauung am
Krummenseer Weg zum südlichen Stall beträgt ca.95m und dem Stall an der Straße
zur Lake ca. 50m. Die Anwohner werden bestätigen können, dass dies Unsinn ist!
Nach der Geruchsimmissions-Richtlinie reichen allerdings auch „diese Abstände“
aus, um die Schweinehaltung hier zu untersagen.
Jetzt musste die Mär vom Dorfcharakter Mehrows her! Und bei
„Dorfbewohnern“ darf laut Gutachter der erforderliche Mindestabstand ihrer nach
der 1992 aufgegebenen Viehhaltung errichteten Wohnbauten am Krummenseer Weg und
Zur Lake zu den Stallungen auf die Hälfte verringert werden! Und schon passt es
wieder! Die höchste anlagenbezogene Geruchsbelästigung wird übrigens für die
Wohnbebauung Zur Lake 6 ausgewiesen! Auch die wäre grenzwertig zulässig wegen
des Dorfcharakters! „Für die Ahrensfelder und Eichener, für die gelten
natürlich andere Richtwerte! Deren Nasen vertragen wahrscheinlich weniger
Gestank!“
Ich darf daran erinnern! Dieses Flurstück 110 ist seit
Aufgabe der Rinderhaltung 1992 für eine Wohnbebauung vorgesehen. Nachzulesen in
der von der Gemeindevertretung 2004 beschlossenen Dorferneuerungsplanung,
nachzulesen im von der Gemeindevertretung 2006 beschlossenen Bebauungsplan der
Eigentümer, nachzulesen im von der Gemeindevertretung 2013 beschlossenen
Flächennutzungsplan. In all diesen Dokumenten spricht man Mehrow auf Grund der
Entwicklung den Dorfcharakter ab. Gleiches ist mit der Nutzungsuntersagung der
Schweinehaltung durch den ehemaligen Leiter der Bauaufsicht Jankowiak des
Landkreises erfolgt. Plötzlich der Sinneswandel!
Das wirft Fragen auf! Zum Beispiel: Wie kommt der Gutachter drauf,
dem heutigen Mehrow noch Dorfcharakter zuzusprechen?
Wie kommt der Gutachter drauf von einer fortwährenden Tierhaltung
nach 1992 auszugehen?
Welche Stellungnahme hat die vom Landkreis einbezogene
Bauverwaltung der Gemeinde zum Bauantrag abgegeben? Warum hat der Bürgermeister
die GV zur geplanten Massentierhaltung nicht informiert? Warum die
Ortsvorsteherin nicht die Mehrower bzw. die Anwohner einbezogen?
Das letzte Wort in der Angelegenheit meine ich, ist noch nicht gesprochen! "Es
bleibt zu hoffen, dass sich die Anwohner gegen diese Entscheidung wehren,
notfalls auch mit juristischen Schritten. In der Fragestunde der Gemeindevertretung sollten die Verwaltung, der Bürgermeister und die Gemeindevertreter von den
Bürgern mit diesen fragwürdigen Vorgängen konfrontiert werden. Die nächste
Sitzung findet am 20.01.2014 statt. Und
vielleicht gründet sich ja sogar eine Bürgerinitiative: "Für ein
lebenswertes, sauberes Mehrow - Keine Massentierhaltung von Schweinen in der
Ortsmitte!"
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.