Habe ich im letzten Beitrag von „erstaunlichen“ in den
Unterlagen des Landesumweltamtes angeführten Abständen der Schweineställe von ca. 50m und ca. 95m zu den „nächstgelegenen
Wohnbauten“ der allgemeinen Wohnsiedlungen Zur Lake und Blumberger Weg berichtet,
so scheint mir heute wichtig, die tatsächlichen Abstände von Stall- und
Freilandhaltung an Beispielen aufzuzeigen.
Allgemeines
Wohngebiet Zur Lake: Das Wohnhaus Nr.6 ist 24m von der Stallung/Schweinehaltung
entfernt, das Wohnhaus 21, 30m. Geringfügig
weiter sind die Entfernungen zur Nachbarstallung Rinderhaltung.
Allgemeines
Wohngebiet Blumberger Weg/Krummenseer Weg: Die Wohnhäuser Nr.7 und 8 sind 43
und 44m von der Stallung/Schweinehaltung entfernt, die Wohnhäuser Nr.2,2a,2b
86m, das Wohnhaus Nr.3 88m und das Wohnhaus gegenüber der Feuerwehr 59m. Ohne
Berücksichtigung der geplanten Freilandhaltungsentfernungen!
Man fragt sich bei diesen tatsächlichen Abständen zu den
Wohnstätten, wie man im Landesumweltamt unter Zugrundelegung des von Herrn
Rahlf bei der Firma Eckhof aus Ahrensfelde in Auftrag gegebenen Gutachtens, zu
der Empfehlung an die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises kommt, dem Antrag
zur Legalisierung seiner bisher illegalen Betriebsstätte zuzustimmen.
Mehr Widerspruch geht nicht!
Fakt ist, all die tatsächlichen Abstände zu den
angeführten Wohnstätten der allgemeinen Wohngebiete Zur Lake und Blumberger
Weg/Krummenseer Weg lassen eine Schweine- und Rinderhaltung nach den gesetzlich
bestimmten Geruchsimmissionsrichtlinien am Krummenseer Weg 9/ Flurstück 110 nicht zu!
Der Leser bilde sich
nun seine Meinung zum „Legalisierungsvorgang“ der Behörden!
Hinzu kommt ein weiterer Widerspruch. Im
Genehmigungsverfahren wird glattweg behauptet, es gäbe innerhalb des gesetzlich
bestimmten Mindestabstandes eines Ökosystems von 150m zu einer Schweinehaltungsanlage,
im konkreten Fall der Rahlfschen
Betriebsstätte, kein Ökosystem, dass innerhalb des Mindestabstandes
Berücksichtigung finden müsste. Wieder eine Nullnummer. Tatsächlich beträgt der
Abstand der Schweine- und Rinderstallanlagen zum Ufer des Ökosystems/Biotops Lake See 98m bzw. 117m.
Die Rinderfreihaltung zum Ufer beträgt sogar ca.15 -20m.
Wohin ist eigentlich in den letzten anderthalb Jahren die
anfallende Gülle verfrachtet worden? So wie mir mitgeteilt wurde, sind die
vorhandenen Güllegruben mit einer Verrohrung versehen, die einen Ablauf
zulassen. Auffallend war im letzten Jahr die Eutrophierung des Lake Sees. Das
war sicher ein Fall für die Wasserwirtschaft, die im Genehmigungsbescheid als
Auflage die Verfüllung der Güllegruben gemacht hat.
Widersprüche über Widersprüche, die einer Aufklärung und
Rücknahme des Genehmigungsbescheides bedürfen! Mehrow 21 hat übrigens einen Widerspruch gegen den Baugenehmigungsbescheid des Landkreises eingereicht.
Bilder folgen.
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