Sonntag, 29. Juli 2018

Neues zum Mehrower Schweinehalter Rahlf

Herr Rahlf hatte Besuch vom Deutschlandfunk Kultur. Wer hier sein Geschwafel und sein Abbild sich einziehen möchte, der kann das gerne mit Aufruf des Links tun.
 
https://www.deutschlandfunkkultur.de/stadtgrenze-ahrensfelde-in-brandenburg-eine-rundfahrt-durch.942.de.html?dram:article_id=418822

Hier stellt er sich als „Herzmensch“ ins Bild und bekennt das Tiere im Dorf stinken! Offensichtlich meint er seine Schweine und bemüht im Dorf das Leben nach ungeschriebenen Gesetzen.

Vor dem Landgericht in Frankfurt stellte er sich sogar als „Gutmensch“ dar.

Für mich ist er nichts von beiden. Für mich ist er rücksichts- und skrupellos beim Durchsetzen seiner auf Profit orientierten Interessen gegenüber dem Gemeinwohl.

Aber nun zum Neuen:

Die MOZ und auch ich im Blog haben darüber berichtet, das die Genehmigung des Landkreises zur Schweinehaltung am Krummenseer Weg rechtswidrig war. So die Entscheidung des Landgerichtes Frankfurt im Januar 2018. Der Landkreis wurde aufgefordert, über eine Ordnungsverfügung umgehend die Schweinehaltung zu untersagen.

Dem ist der Landkreis im Februar 2018 mit einer Ordnungsverfügung gefolgt.
Der Herzmensch Rahlf reicht über seinen Anwalt noch im gleichen Monat einen Widerspruch gegen die Ordnungsverfügung ein. "Alles im Sinne des Gemeinwohls der Mehrower"! Alles soll  beim Alten bleiben. Eine vollständige Verlegung der Schweinehaltung an die Altlandsberger Straße erfolgt nicht. Die Meinung des Gerichts zur Schweinehaltung am Krummenseer Weg ist für den Herzmensch obloset. Es darf in Mehrow weiterhin stinken! Die Schwärme von Krähen dürfen sich weiter am Schweinefutter im Freien begnügen. Mit dem Widerspruch sind dem Landkreis die Hände gebunden. und das weiß der Herzmensch.

Im Juni reagiert der Landkreis auf den Widerspruch und dieser wird abgelehnt.

Für mich ist die Ordnungsverfügung folgerichtig , doch da es hier den Zusammenhang zwischen Stallnutzung und Freilandnutzung baurechtlich gibt, hätte auch die Freilandnutzung ablehnend beschieden werden müssen. Das ist rechtlich noch einzufordern.

Alles bleibt wiederum beim Alten. Nun ist des Herzmenschens Ziel der Nutzung des Krummenseer Wegs über 2018 hinaus  nicht erreicht und ein ein erneuter Widerspruch macht wenig Sinn. Also muss jetzt eine Klage vor Gericht zur Aufhebung des Widerspruchs herhalten. Die Klage Anfechtung der Ordnungsverfügung gegen den Landkreis wird vom Anwalt des "rücksichtslosen Herzmenschen" im Juli beim Landgericht eingereicht. Das ist natürlich um das Wissen geschehen, das Klageverfahren Jahre dauern können! Und so bleibt wiederum alles beim Alten, "alles zum Besten des Gemeinwohls"!

Und noch eins oben drauf. Wie aus der Verfügung erkennbar, ist auch die Stallung 2 für die Schweinehaltung untersagt worden. Nun hat der Herzmensch, der es mit den Gesetzen nicht so genau nimmt,  die Stallung 2 an Dritte zur Nutzung vergeben. Einen gesetzlich notwendigen Antrag auf Nutzungsänderung hat er beim Landkreis nicht gestellt, so dass jetzt ein Verwaltungsverfahren anhängig ist. Bei dem Verhalten wundert es nicht, dass seine Akten sich inzwischen zu Bergen stapeln, wie er in der Reportage des Deutschlandfunk kundtut.

Nun gibt es glücklicherweise Mehrower, die sich nicht abducken und den Machenschaften des Herzmenschen etwas entgegensetzen. Hier ist es der Antrag vom Mai 2018 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Frankfurt gegen den Herzmensch Rahlf.

Darauf komme ich später im Zusammenhang mit dem vom Herzmensch Rahlf benannten Prozesszeugen Wollermann (Ortsvorsteher) und dessen "Eidesstattlicher Versicherung".

Im Übrigen durften wir hier am Wochenende gegen 20 Uhr in unserer Siedlung den penetranten Geruch aus den Schweineställen wieder mal über uns ergehen lassen. Neulich musste ich in dieser Angelegenheit gegen 22 Uhr sogar die Schlafzimmerfenster schließen. 
31.7.: Heute gegen 8 Uhr musste ich auf meinem Grundstück den widerlichen Gestank aus den Schweineställen ertragen. 

Nun zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch die Nachbarn. 

Nach der Ordnungsverfügung hat der Herzensmensch  vom Landkreis bis Ende 2018 u.a. "umstritten die Freilandhaltung der Schweine" sanktioniert bekommen. Nach seinem Gutdünken kann nun die Freilandhaltung in Gänze "auf seinem Eigentum (Flurstücke 110 und 21 ?)" erfolgen, so sein Anwalt in Erwiderung der Klageschrift gegenüber dem Landgericht. Was letztlich heißt, Freilandschweinehaltung ohne Rücksicht auf Nachbarschaft, Grenz- und Wohnbebauung! In dem Fall benutzt der Herzmensch ganz offensichtlich den Begriff Eigentum irreführend!
Genau darauf zielt die einstweilige Verfügung. Hier wird gefordert, die Freilandhaltung der Schweine auf einen Abstand von weniger als  100m zur Grundstücksgrenze der Kläger zu untersagen!

Der Klageerwiderung des Anwalts vom Herzmensch sind fragwürdige "Eidesstattliche Versicherungen" von Frau und Herrn Rahlf beigefügt sowie von Herrn Wollermann (Ortsvorsteher), auf die ich noch eingehen werde!

Ortsvorsteher Wollermann:

Nun hat der Herz- und Gutmensch Rahlf Zeugen für den anstehenden Prozess gebraucht.
Da ist ihm "sein alter Busenfreund" Wollermann, dem Herr Rahlf ab und zu "hilfreich zur Hand" geht und im wechselseitigen Miteinander gegangen ist, eingefallen.
Wollermann schreibt in seiner eidesstattlichen Erklärung :“ Die seitens Frau Krause für v.g. Verfahren dem Landgericht Frankfurt (Oder) eingereichte Antragsschrift nebst Anlagen und den vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen der Eheleute Sina und Jens Krause ist mir seitens Herrn Torsten Rahlf zur Durchsicht vorgelegt worden.“

Er hätte nun eidesstattlich zu den örtlichen Verhältnissen und Behauptungen der Frau Krause folgendes zu sagen (hier verkürzte Wiedergabe, auf Wesentliches beschränkt):



Weitere Aussagen macht Herr Wollermann noch zu anfechtbaren Abständen Wohnbebauung - Schweinehaltung.

Fazit: Es ist schlicht peinlich, dass ein Ortsvorsteher sich für ein solches Verfahren auf diese gerichtsverwertbare, eine Anzeige förmlich herausfordernde Art und Weise hergibt. Vielleicht sollte Herr Wollermann sich bald einem Augen-, Hals- und Nasenarzt vorstellen.

Übrigens konnte sich gestern und heute jeder in unserer Siedlung des widerlichen Schweinegeruchs aus den Ställen " und der Freilandhaltung erfreuen".

wird etwas später fortgesetzt
weitere Themen werden der Lärmschutz Ahrensfelder Sportplatz
bezahlbarer Wohnungsbau/Bürgerbeteiligung/
Besuch des Finanzausschusses







20 Kommentare:

  1. Dorf ist Dorf. Wem das nicht passt, der sollte nicht nach Mehrow ziehen. Sie könne ja an den Berliner Hauptbahnhof ziehen und anschließend gegen den Schienenlärm klagen. Mahlzeit!

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  2. Ist das hier ein persönlicher Feldzug oder geht es hier wirklich um die Mehrheit der Mehrower Einwohner? Eswird nicht neutral berichtet oder der Sachverhalt dargestellt. Aber so kennt man das hier. Die Meinung von Hr. Dr. Unger wird als universell gültig erklärt. Es werden nun alle zur Verfügung stehen Rechtsmittel eingesetzt.
    Ich bin gespannt wie das Kasperletheater weiter geht.

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    1. Herr Mathey aus Blumberg gehört zu den Personen, die angebotene Gespräche feige ausschlagen.

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  3. Was für ein unpassender Kommentar. Eine Schweinehaltung im Ort ist sicherlich deutschlandweit einzigartig! Schon im Mittelalter wurden Tiere außerhalb gehalten. Warum wohl?

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  4. Wir haben schon Ratten auf dem Grundstück, die Krähen verteilen altes Brot, es reicht.

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  5. fliegen über fliegen.danke Biobauer Rahlf

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  6. Wir sind im einer der Kläger, die vor dem Verwaltungsgericht gewonnen haben. Von einem Biobauer kann nicht mal ansatzweise die Rede sein. Herr Rahlf als Strassenreinigungsunternehmer und Müllentsorger ist erst seit 2012 als "Landwirt" in Mehrow aktiv. Die meisten Einfamilienhäuser entstanden hier in den 90iger Jahren, also weitaus vorher. Blödsinniges Dorfgeschwafel!

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  7. Es gibt ja bald eine Wahl in >Brandenburg,Vielleicht ist da ja eine Chance um die "alten Verbindungen" in Ort,Kreis und Land aufzulösen.

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    1. Richtig! Helfen sie mit! Werben sie weitere Leute, die mit den Machenschaften von Herrn Rahlf und in der Gemeinde unzufrieden sind! Nehmen sie mit mir Kontakt auf!

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  8. Wenn Sie mit Herrn Unger kontakt aufnehmen sollten Sie vorab wissen:
    - Herr Unger ließ sich in die Gemeindevertretung wählen und wußte schon vor der Wahl, dass er nicht in den Ausschüssen aktiv werden wird und nur Totalopposition betreiben will -->siehe Blog vom 06.07.2018
    - er ist gegen Versiegelung von Flächen und wohnt seit den 90er selber auf frisch versiegeltem Boden.
    Solche Querulanten wie Herrn Unger sollte man tunlichst ignorieren.
    Wer ALLE anderen mit Sand beschmeißt mit dem will keiner mehr spielen--> und das zu Recht!!!

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  9. Wer das liest, der sollte erkennen, dass hier ein ganz armseliger Geist dumm schwätzt.

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  10. ..und wieder wird nicht auf die Fakten eingegangen, es ist halt wie immer bei seinen Antworten

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  11. Auf Schwachsinn würde ich auch nicht antworten!

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  12. Was bei Herrn Wollermann kommt kann ich mir schon gut vorstellen. Hat aber jemand in Mehrow etwas anderes erwartet? Sind doch alle irgendwie abhängig vom R..... und tanzen nach seiner Pfeife.

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  13. Wenn sich Unger selbst wenigstens an Gesetze und Satzungen halten würde und sich dann aufregt, wenn andere es nicht tun, dann könnte man ihn wenigstens als "Pöbel-Opa" abtun. Aber den Mund so weit aufzureißen und selbst Leichen im Keller bzw. woanders zu haben, das grenzt an Zynismus!

    Apropos versiegelte Flächen... Wollte Herr Unger nicht auch den Rathausplatz weiter versiegeln?! Mit Ideen seiner Riege, wie Brunnen, Spielplatz, Cafehaus etc?!

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  14. Hi, hi .... bei dem Ortsvorsteher hat Mehrow die Schweine wirklich verdient. Der Rest der Gemeinde lacht über Mehrow und das zu Recht!

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  15. Herr Dr. Unger,

    es ist bezaubernd wie Sie den Nachbarschaftsstreit "Rahlf vs. Sina und Jens Krause" einseitig und wie üblich realitätsfern kommentieren.

    Warum?
    Ja, weil Sie so sind wie Sie sind und weil Sie Ihrer Tochter Sina Krause helfen möchten.

    Wie kann es ein weiterer Nachbar nur wagen sich da einzumischen... Eine Unverschämtheit!  
    Natürlich wird Fam. Krause weitere Strafanzeige erstatten, kostet ja nichts.

    ZITAT:
    "eine Anzeige förmlich herausfordernde Art und Weise"

    Die wievielte Strafanzeige ist das dann... sind die 300 (absurden) Strafanzeigen schon erteicht? Da stellt sich doch wirklich die Frage über wen hier ein ganzes Dorf lacht... genau wie über den Bericht von Hr. Krause im RBB als er das Nachbargrundstück mit Schwarzafrika verglich.

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    1. Im Übrigen dürfte Herrn Wollermann auch bekannt sein, dass eine wissentlich, vorsätzlich falsche Aussage unter Eid ein Straftatbestand ist und strafrechtlich verfolgt wird. Mal sehen, wer da zuletzt lacht!

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  16. Trump würde sagen, sieht hier aus wie in shithole countries. Eigentlich nicht lustig, dass wir solche Zustände in Mehrow haben. Ist doch eine Schande! Bitte Augen, Ohren und Nase aufmachen! Und wer würde 10 Jahre nach seinem Hausbau eine neu entstandene gewerbliche Schweinehaltung direkt neben seinem Grundstück dulden? Übrigens zum Thema Anzeigen: Seit unserem Widerstand gegen die nachbarliche Schweinehaltung des Rahlf werden wir und anliegende Nachbarn permanent und anonym für ALLES angezeigt!

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