In einem Gespräch
neulich mit dem Bürgermeister, hat sich dieser bei mir beschwert,
dass ich Teilen der Verwaltung und auch ihm fehlende Kompetenz u.a.
in Planung und Realisierung von Bauvorhaben vorgeworfen habe. Das ist
richtig und ich stehe dazu. Wer den Blog seit Jahren verfolgt, findet
dafür genügend Beispiele.
Das Projekt neue
Grundschule in Lindenberg ist dafür gegenwärtig ein Paradebeispiel.
Den „fachkompetenten
Werdegang“ Schulplanung in der Gemeinde, bis zur Bestimmung des
Standortes für die neue Grundschule, habe ich ausführlich
beschrieben, so dass ich dies hier nicht wiederholen muss.
Nun liegt bekanntlich
der Bebauungsplanentwurf der Bevölkerung vor. Entstanden ist dieser
ohne Klarheit darüber, was konkret die Gemeinde für eine Art
Grundschule will. Soll es eine dreizügige Grundschule werden? Soll
es eine Ganztagsgrundschule werden? Soll sie für gemeinsames Lernen
stehen? Wie soll sie inhaltlich ausgerichtet werden? Das alles hat
natürlich räumliche Konsequenzen und die sehe ich nicht mit dem
Bebauungsplanentwurf berücksichtigt. Inzwischen redet die Verwaltung
schon vom Bedarf einer möglichen Vierzügigkeit und der Eventualität
eines Erweiterungsbaues!
Entgegen aller normalen
Planungsabläufe ( der Bebauungsplan hat noch keine Rechtsgültigkeit
erlangt) hat die Verwaltung locker mal schon Ausschreibungen für die
Ausführungsplanung getätigt. Bei der Gesamtauftragssumme
unrechtmäßig in Teillosen natürlich! Der Rechtswidrigkeit wegen,
musste die Verwaltung die Ausschreibung zurück ziehen und muss nun
europaweit ausschreiben.
Mit u.a. diesem
„Kenntnisstand“ ist die Verwaltung dem Ministerium gegenüber
getreten, also der Institution, die die Schule hinsichtlich des
Lehrbetriebs personell ausstattet und mögliche Fördergelder
ausreicht.
Das ging wohl schwer in
die Hose und mit dem was die Verwaltung vorzuweisen hatte, waren die
Auflagen des Ministeriums auch hinsichtlich der finanziellen
Förderung nicht zu erfüllen.
Nun „schwimmt“ die
Verwaltung, weil der Antrag auf Förderung des Vorhabens wegen des
Planungsstandes (!) nicht rechtzeitig eingereicht werden kann. Dem
Ministerium liegen wohl 77 Förderanträge vor!
Nun war der
Bürgermeister gezwungen, diese Schwierigkeiten der
Gemeindevertretung einzugestehen. Wie üblich nicht als selbst
verschuldet und eigene Fehler benennend, sondern den Landkreis und
das Ministerium als verantwortlich machend.
Die Gemeindevertretung
soll es nun in einer Sondersitzung am 7.5.2018 richten! Die
Sitzungsunterlagen dafür liegen den Gemeindevertretern noch nicht
vor.
Im Übrigen folgten der
Einladung der Verwaltung nach Lindenberg (!) zur Vorstellung des
Bebauungsplanes des neuen Schulstandortes nach Aussage des
Bürgermeisters 20 bis 25 interessierte Bürger!!
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