Man muss wissen: Im rechtsgültigen FNP ist die Fläche Lindenberg Süd als 3ha Baufläche für ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Plötzlich wird der Gemeindevertretung eine Beschlussvorlage von der Verwaltung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Baufläche Lindenberg Süd von 6,7ha vorgelegt, ohne auf den 2014 beschlossenen FNP hinzuweisen.
Und es kommt noch besser. Letztendlich sind es nun 7,1ha, die allein von der Verwaltung genehmigt, beplant werden durften!
Der Verwaltung verfährt hier unverfroren nach dem Motto, die "unbedarfte Gemeindevertretung" wird der notwendigen Änderung des FNP schon nachträglich zustimmen!!
So sieht gelebte Demokratie in der Gemeindevertretung aus!
Pläne für Lindenberg Süd vor Auslegung
Lindenberg (MOZ) Für die öffentliche Auslegung der Pläne des neuen
Wohngebiets "Lindenberg Süd" hat sich der Ortsbeirat einstimmig
ausgesprochen. Auf dem Gelände der ehemaligen Schweinemastanlage will
ein Investor Einfamilienhäuser und Mietwohnungen errichten.
Pläne für Lindenberg Süd: Eine Wohnsiedlung mit Mietwohnungen auch für ältere Lindenberger sowie Einfamilienhäusern für junge Familien soll hier entstehen.
Wie
viele Wohneinheiten auf der 7,1 Hektar großen Brache südlich der
Karl-Marx-Straße in Lindenberg entstehen sollen, steht noch nicht genau
fest. Gundula Haß vom a.r.s. Planungsbüro nennt als Obergrenze 180
Wohnungen in 15 Mehrfamiliehäusern. 40 bis 50 Einfamilienhäusern könnten
hinzukommen. für Dreigeschossige Mehrfamilienhäuser sind vorgesehen.
Seit der ersten Vorstellung des Vorhabens eines privaten Investors sind
weitere Untersuchungen unter anderem zum Baugrund und Artenschutz
vorgenommen worden. Sollte ursprünglich in den südlichen Grünzug ein
Parkweg integriert werden, so wird davon jetzt abgesehen. Im Bereich der
zwei Kleingewässer wurde der geschützte Moorfrosch und die
Knoblauchkröte festgestellt. Würde an dem ursprünglich vorgesehenen Weg
festgehalten, könnte dies das gesamte Bauvorhaben in Frage stellen, so
Gundula Haß. Insgesamt sei die Baufläche etwas kleiner geworden, unter
anderem auch wegen der Freihaltung von Schutzstreifen zu den Gewässern.
Kritik
an der Planung kam von Gemeindevertreter Wolfgang Unger (Unabhängige).
Er vermisse angesichts der Größe der Wohnsiedlung eine soziale
Infrastruktur wie Spielplatz oder Begegnungsstätte. Ortsvorsteher Frank
Meuschke (CDU) erinnerte an die Spielplatzpläne am neuen Ortszentrum in
der ehemaligen Kita. Das Ortszentrum selbst könne von den künftigen
Bewohnern von Lindenberg Süd mit genutzt werden. Zudem seien in
unmittelbarer Nähe Kita und Sportvereine mit ihren Angeboten
angesiedelt. Auch wenn der ursprünglich vorgesehene Rundweg im Grünzug
nicht angelegt werden könne, so sei doch der Weg zur Ortsmitte mit dem
Dorfteich nur wenige hundert Meter lang.
Darüber
hinaus kritisierte Wolfgang Unger, dass die Planung als beschleunigtes
Verfahren durchgeführt werde und damit die Gemeinde auf
Ausgleichsmaßnahmen durch den Investor verzichte. Dies wies die
Verwaltung zurück. Es gehe um die Wiedernutzbarmachung einer
landwirtschaftlichen Konversionsfläche, eben des Standorts der früheren
Schweinemastanlage. Nach dem Baugesetzbuch (Paragrafen 13a und 1a) sei
ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit der Eingriff vor der
planerischen Entscheidung stand. In diesem Fall sei dies zu DDR-Zeiten
gewesen.
Es geht bei dem Bauvorhaben Lindenberg Süd um die Wiedernutzbarmachung einer landwirtschaftlichen Konversionsfläche, eben eines Standorts einer DDR-Schweinemastanlage. Und wie "großzügig in der DDR mit solchen Anlagen umweltbeeinflussend" umgegangen wurde, dürfte bekannt sein!
Genau deshalb ist es notwendig heute mit dem Areal sensibel umzugehen und nicht großzügig auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu Gunsten des Investors zu verzichten, was nicht im Sinne der zukünftigen Bewohner sein kann!
Nun hat die Verwaltung auf Druck wohl doch die kleinere Variante "Umweltbeitrag" gewählt,
um den Umweltaspekt doch zu berücksichtigen, was wohl zu notwendigen Änderungen in der Planung geführt hat (siehe MOZ-Beitrag).
Im Umweltbeitrag kommen die Gutachter zur Erkenntnis: Die Gesamtbewertung für das Schutzgut Mensch ist gut bis mittel. Als Probleme im Untersuchungsgebiet werden u.a. die Lärmbelastung im Südosten und "wohl unschädliche Ammoniumbelastung" an zwei Stellen angeführt.
Nach wie vor gibt es keine Begründung seitens der Verwaltung für das verkürzte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes, zumal auch unter dem Aspekt, dass das Planungsgebiet inzwischen mehr als die doppelte Größe als im FNP aufweist und von einer Innenentwicklung bei der Ausdehnung in den Außenbereich nicht die Rede sein kann!
Man lasse sich das mal auf der Zunge zergehen: 180 Wohneinheiten plus 50 Einfamilienhäuser! Ein allgemeines Wohngebiet mit mindestens 500 Einwohnern ohne jegliche soziale Infrastruktur! Der vom Ortsvorsteher als Ausgleich angeführte Spielplatz liegt jenseits der stark befahrenen Ahrensfelder Straße! Nicht weniger stark befahren ist die Karl Marx Straße!
Wir Unabhängigen fordern eine Planungsänderung zu Gunsten der Aufnahme von sozialer Infrastruktur!
Erneut werden hier nach dem in Ahrensfelde mehrfach praktizierten städtebaulichen Muster, dem Investor beste Verwertungsbedingungen mit diesem Bebauungsplan ermöglicht!
Im Beitrag der MOZ:
"Nach dem Baugesetzbuch (Paragrafen 13a und 1a) sei ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit der Eingriff vor der planerischen Entscheidung stand. In diesem Fall sei dies zu DDR-Zeiten gewesen."
Das ist nur die halbe Wahrheit, weil der § 1a BauGB bezogen auf das gesamte Plangebiet von 7,1ha nicht greift! Und schon überhaupt greift dieser Paragraf, der nachträglich zur Begründung des Verzichts auf Ausgleich "aus der Schublade gezogen" wurde, für das Baugebiet Lindenberg Thomas-Müntzer-Str. nicht!
Wir Unabhängigen fordern den Ausgleich durch den Investor! Wir haben in der Gemeinde nichts zu verschenken!
Es geht bei dem Bauvorhaben Lindenberg Süd um die Wiedernutzbarmachung einer landwirtschaftlichen Konversionsfläche, eben eines Standorts einer DDR-Schweinemastanlage. Und wie "großzügig in der DDR mit solchen Anlagen umweltbeeinflussend" umgegangen wurde, dürfte bekannt sein!
Genau deshalb ist es notwendig heute mit dem Areal sensibel umzugehen und nicht großzügig auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu Gunsten des Investors zu verzichten, was nicht im Sinne der zukünftigen Bewohner sein kann!
Nun hat die Verwaltung auf Druck wohl doch die kleinere Variante "Umweltbeitrag" gewählt,
um den Umweltaspekt doch zu berücksichtigen, was wohl zu notwendigen Änderungen in der Planung geführt hat (siehe MOZ-Beitrag).
Im Umweltbeitrag kommen die Gutachter zur Erkenntnis: Die Gesamtbewertung für das Schutzgut Mensch ist gut bis mittel. Als Probleme im Untersuchungsgebiet werden u.a. die Lärmbelastung im Südosten und "wohl unschädliche Ammoniumbelastung" an zwei Stellen angeführt.
Nach wie vor gibt es keine Begründung seitens der Verwaltung für das verkürzte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes, zumal auch unter dem Aspekt, dass das Planungsgebiet inzwischen mehr als die doppelte Größe als im FNP aufweist und von einer Innenentwicklung bei der Ausdehnung in den Außenbereich nicht die Rede sein kann!
Man lasse sich das mal auf der Zunge zergehen: 180 Wohneinheiten plus 50 Einfamilienhäuser! Ein allgemeines Wohngebiet mit mindestens 500 Einwohnern ohne jegliche soziale Infrastruktur! Der vom Ortsvorsteher als Ausgleich angeführte Spielplatz liegt jenseits der stark befahrenen Ahrensfelder Straße! Nicht weniger stark befahren ist die Karl Marx Straße!
Wir Unabhängigen fordern eine Planungsänderung zu Gunsten der Aufnahme von sozialer Infrastruktur!
Erneut werden hier nach dem in Ahrensfelde mehrfach praktizierten städtebaulichen Muster, dem Investor beste Verwertungsbedingungen mit diesem Bebauungsplan ermöglicht!
Im Beitrag der MOZ:
"Nach dem Baugesetzbuch (Paragrafen 13a und 1a) sei ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit der Eingriff vor der planerischen Entscheidung stand. In diesem Fall sei dies zu DDR-Zeiten gewesen."
Das ist nur die halbe Wahrheit, weil der § 1a BauGB bezogen auf das gesamte Plangebiet von 7,1ha nicht greift! Und schon überhaupt greift dieser Paragraf, der nachträglich zur Begründung des Verzichts auf Ausgleich "aus der Schublade gezogen" wurde, für das Baugebiet Lindenberg Thomas-Müntzer-Str. nicht!
Wir Unabhängigen fordern den Ausgleich durch den Investor! Wir haben in der Gemeinde nichts zu verschenken!
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