Donnerstag, 27. August 2015

Unsere Anträge für die Septembersitzung der Gemeindevertretung

Nachdem wir unser kommunalverfassungsmäßiges Recht auf Antragstellung in der Gemeindevertretung gegen das willkürliche und rechtswidrige Handeln des Vorstehers der Gemeindevertretung Behrendt durchgesetzt haben, nun unsere zwei Anträge für die Septembersitzung:

Antrag zur Beschlussfassung

Die Gemeindevertretung möge folgenden Beschluss fassen:


Die Gemeindevertretung Ahrensfelde unterstützt die Resolution des Kreistages
Barnim zum Erhalt der Eigenständigkeit der Landkreise Barnim und
Uckermark an den Landtag Brandenburg, die Landesregierung Brandenburg,
den Landkreistag Brandenburg und den Kreistag Uckermark.
Die Gemeindevertretung befürwortet eine Intensivierung der kommunale
Zusammenarbeit der Landkreise Barnim und Uckermark, weist aber zugleich
auf die Individualität dieser Landkreise hin. Die Gemeindevertretung meint,
dass die gegenwärtige kreisliche Selbstverwaltung hinreichend durch den Erhalt
der örtlichen Verbundenheit zunehmend an Legitimation gewinnt und die
Akzeptanz in der Bevölkerung durch kurze Wege und Verwaltungsgrößen, die
eine demokratische Identifikation ermöglichen, nur so erhalten bleibt.
Daher lehnt auch die Gemeindevertretung Ahrensfelde die durch die
Landesregierung geplante Kreisgebietsreform samt Fusion der Landkreise
Barnim und Uckermark ab.


Der Vorsitzende der GV wird beauftragt den Beschluss mitzuteilen an:
Kreistag Barnim
Landrat Barnim
Kreistag Uckermark
Landrat Uckermark
Landtag Brandenburg
Landesregierung Brandenburg
Landkreistag Brandenburg


Begründung:
Nach einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der MAZ lehnen zwei
Drittel der Befragten die von der Landesregierung geplante und zu erwartende
zwangsweise Umsetzung der Kreisgebietsreform ohne direkte Bürgerbeteiligung
ab. Da werden auch die vom Innenministerium mit begrenzten
Teilnehmerrahmen organisierten Informationen in den Landkreisen nichts
ändern. Über den Kreistag Barnim hinaus kämpfen seit Monaten auch
zahlreiche Politiker um die Eigenständigkeit ihrer Landkreise. Sie hegen wie
offensichtlich die Mehrzahl der Brandenburger Zweifel an der Effektivität der
Reform aus für sie nicht nachvollziehbaren Gründen der Landesregierung und
befürchten, dass von der Kreisgebietsreform kein Mehrwert für die Bevölkerung
zu erwarten ist.


Dr. Wolfgang Unger
(Für Die Unabhängigen in der Gemeindevertretung) 


Antrag an die Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Im Sinne des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme und der nicht mehr
zumutbaren Lärmbelästigung durch den seit 2007 stetig zunehmenden
Spielbetrieb auf der gesamten Sportanlage Ulmenallee, ist zum Schutz der
angrenzenden Wohnbauten eine Lärmschutzwand zu errichten.


Begründung:
Mit dem Bau des Kunstrasenplatzes 2007 ist der Bestand an Mannschaften im
Spielbetrieb inzwischen von 8 auf 16 angewachsen. Die Sportplätze werden, bis
auf wenige Ausnahmen, 7 Tage in der Woche stark genutzt, oft auch
gleichzeitig. Auf dem Kunstrasenplatz trainieren zu bestimmten Zeiten bis zu
60 Sportler. Mit dem gesamten Nutzungskonzept gab es bisher keine
flankierenden Lärmschutzmaßnahmen.
Nahezu 172 Anwohner des Wohnparks Goethestraße und der Ulmenallee haben
in einer Petition an die Gemeindevertretung gefordert, den nicht aufgehobenen
Beschluss der Gemeindevertretung aus 2006/2007 zur Errichtung einer
Lärmschutzwand nun endlich zu realisieren. Die Anwohner erwarten weiterhin
diesen Beschuss an die von statten gegangene sportliche Entwicklung dringend
anzupassen.
Der Bau der Lärmschutzwand ist 2005 vom Ortsbeirat Ahrensfelde im
Zusammenhang mit dem geplanten Bau des Kunstrasenplatzes (2005/6) der
Gemeindevertretung empfohlen worden. Die Gemeindevertretung hat die
Notwendigkeit von Lärmschutz anerkannt und ist der Empfehlung gefolgt und
hat mit Beschluss vom Oktober 2006 den Bau der Lärmschutzwand in den
Haushalt 2007 aufgenommen. Im Januar 2007 wurde im Amtsblatt durch den
Bürgermeister die Lärmschutzwand als Baumaßnahme für 2007 angekündigt.
Mit der Errichtung einer geeigneten, optisch verträglichen und ausreichenden
Lärmschutzwand für die unmittelbaren Anwohner beider Sportplätze sollte der
seit 2007 schwelende Konflikt zwischen den Anwohnern und dem Verein im
gegenseitigen Interesse und mit Blick auf die Entwicklung des Vereins gelöst
werden können.
Zudem werden die Empfehlungen und Auflagen des Schallgutachtens
angemessen beachtet.


Dr. Wolfgang Unger
(Für Die Unabhängigen in der Gemeindevertretung)
23.08.2015

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