Dienstag, 2. Juni 2015

Umgang mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister

Am 23.03. diesen Jahres ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde eines Eichener Bürgers gegen den Bürgermeister (CDU) beim Vorsitzenden der Gemeindevertretung Berendt (CDU) eingegangen.

Die Gemeindevertretung wurde dann in der Aprilsitzung der Gemeindevertretung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung vom Vorsitzenden über den Eingang der Dienstaufsichtsbeschwerde informiert.
Kein Gemeindevertreter erfuhr etwas über den Inhalt, noch bekam er die Dienstaufsichtsbeschwerde zu Gesicht. Es gab nur den Hinweis, dass der Vorsitzende mit der Verwaltung eine Antwort für den Beschwerdeführer vorbereiten werde, die der Gemeindevertretung dann zur nächsten Sitzung im Mai vorgelegt wird.

Auf der Tagesordnung der Maisitzung erscheint nun im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Tagesordnungspunkt „Beratung zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde“. 
In den den Gemeindevertretern per Post zugestellten Sitzungsunterlagen fehlen sowohl die Dienstaufsichtsbeschwerde als auch die vom Vorsitzenden mit dem Verwaltungsmitarbeiter Schwarz vorbereitete Antwort an den Beschwerdeführer.

Zu Beginn der Sitzung im Mai wurden den Gemeindevertretern beide Unterlagen vorgelegt.
Als der Tagesordnungspunkt im nicht öffentlichen Teil aufgerufen wurde, hat der Vorsitzende zunächst das vorbereitete Antwortschreiben vorgelesen, aus dem letztlich hervorging, dass die Beschwerde zurück gewiesen wird.
Nach einer kurzen Beratung, ohne das sich die Gemeindevertreter einlesen konnten, erfolgte die die Dienstaufsichtsbeschwerde ablehnende Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.

Ich habe anschließend mein Unverständnis zum Procedere der Behandlung dieser Dienstaufsichtsbeschwerde zum Ausdruck gebracht!

Zusatz: Herr Schwarz ist Angestellter der Verwaltung. Der Bürgermeister ist demnach sein Dienstherr! Für mich steht so die Frage der Befangenheit!

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