Sonntag, 12. Januar 2014

Rahlfs illegale „Schweinerei“ ist legalisiert worden



Mit Datum vom 02.01.2014  wurde die Baugenehmigung vom Strukturentwicklungs- und Bauordnungsamt des Landkreises trotz allen Widerstands von Anwohnern mit einigen Auflagen erteilt. Es dürfen sich jetzt legal 100 Mastschweine, 88 Ferkel/Läufer, 28 Sauen und 4 Eber auf dem Flurstück 110 suhlen. Untergebracht werden die lieben Tierchen im Stall gleich neben der Straße Zur Lake und im Stall am anderen Ende des Flurstücks, schräg gegenüber der Feuerwehr. Zudem darf der Schweinehalter auf dem Flurstück 110 einen Container zur Festmistzwischenlagerung aufstellen. Die Lagerung von Getreide für Futterzwecke soll in der Lagerhalle nahe der Straße am Dorfteich erfolgen. 

Nun stützt sich das von der Bauaufsichtsbehörde einbezogene Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz bei seiner Zustimmung zum Bauantrag auf ein von Herrn Rahlf in Auftrag gegebenes Gutachten zu Immissionsauswirkungen, u.a. die Geruchsbelästigung auf die anliegende Wohnbebauung. Und da wird kühn im Gutachten behauptet, die Wohnbebauung am Krummenseer Weg zum südlichen Stall beträgt ca.95m und dem Stall an der Straße zur Lake ca. 50m. Die Anwohner werden bestätigen können, dass dies Unsinn ist! Nach der Geruchsimmissions-Richtlinie reichen allerdings auch „diese Abstände“ aus, um die Schweinehaltung hier zu untersagen. 


Jetzt musste die Mär vom Dorfcharakter Mehrows her! Und bei „Dorfbewohnern“ darf laut Gutachter der erforderliche Mindestabstand ihrer nach der 1992 aufgegebenen Viehhaltung errichteten Wohnbauten am Krummenseer Weg und Zur Lake zu den Stallungen auf die Hälfte verringert werden! Und schon passt es wieder! Die höchste anlagenbezogene Geruchsbelästigung wird übrigens für die Wohnbebauung Zur Lake 6 ausgewiesen! Auch die wäre grenzwertig zulässig wegen des Dorfcharakters! „Für die Ahrensfelder und Eichener, für die gelten natürlich andere Richtwerte! Deren Nasen vertragen wahrscheinlich weniger Gestank!“


Ich darf daran erinnern! Dieses Flurstück 110 ist seit Aufgabe der Rinderhaltung 1992 für eine Wohnbebauung vorgesehen. Nachzulesen in der von der Gemeindevertretung 2004 beschlossenen Dorferneuerungsplanung, nachzulesen im von der Gemeindevertretung 2006 beschlossenen Bebauungsplan der Eigentümer, nachzulesen im von der Gemeindevertretung 2013 beschlossenen Flächennutzungsplan. In all diesen Dokumenten spricht man Mehrow auf Grund der Entwicklung den Dorfcharakter ab. Gleiches ist mit der Nutzungsuntersagung der Schweinehaltung durch den ehemaligen Leiter der Bauaufsicht Jankowiak des Landkreises erfolgt. Plötzlich der Sinneswandel! 


Das wirft Fragen auf! Zum Beispiel: Wie kommt der Gutachter drauf,
dem heutigen Mehrow  noch Dorfcharakter zuzusprechen? 
Wie kommt der Gutachter drauf von einer fortwährenden Tierhaltung
nach 1992 auszugehen? 

Welche Stellungnahme hat die vom Landkreis einbezogene Bauverwaltung der Gemeinde zum Bauantrag abgegeben? Warum hat der Bürgermeister die GV zur geplanten Massentierhaltung nicht informiert? Warum die Ortsvorsteherin nicht die Mehrower bzw. die Anwohner einbezogen?


Das letzte Wort in der Angelegenheit meine ich,  ist noch nicht gesprochen! "Es bleibt zu hoffen, dass sich die Anwohner gegen diese Entscheidung wehren, notfalls auch mit juristischen Schritten. In der Fragestunde der Gemeindevertretung  sollten die Verwaltung, der Bürgermeister und die Gemeindevertreter von den Bürgern mit diesen fragwürdigen Vorgängen konfrontiert werden. Die nächste Sitzung findet am 20.01.2014  statt. Und vielleicht gründet sich ja sogar eine Bürgerinitiative: "Für ein lebenswertes, sauberes Mehrow - Keine Massentierhaltung von Schweinen in der Ortsmitte!"

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