Es
war nun schon die zweite Sitzung der GV, die nach dem von der Gemeinde
aufgestellten Hygiene- und Verfahrensplan zum Zweck der Eindämmung des
Corona-Virus auf der Grundlage der „Eindämmungsverordnung vom 17.04.2020
stattfand.
Das
Abstandsgebot von 1,5 m und die vorgenommenen Abgrenzungen im Saal des
Ortsteilzentrums führten dazu, dass ein direkter Kontakt der
Öffentlichkeit mit Gemeindevertreten praktisch unterbunden wurde. Die
zugelassenen 9 Vertreter der Öffentlichkeit/Bürger waren wieder in einer
Remise neben dem Saal untergebracht. Dort war die Akustik allerdings so
schlecht, dass nicht alles verstanden werden konnte, was die
Gemeindevertreter äußerten.
Den 10.Besucher der GV komplimentierte der Bürgermeister
höchstpersönlich wieder nach Hause mit dem Kommentar „So ist das nun
mal“. Dabei wäre es ein Leichtes gewesen, unter Abstandswahrung einen
10. Stuhl zu stellen. Ich hatte mir zum Glück 20 Minuten vor Sitzungsbeginn um 19:02 Uhr rechtzeitig einen der begehrten Gästeplätze gesichert.
Dann wurde, wie üblich, die Tagesordnung abgearbeitet : Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit, der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung.
Der Bürgermeister gab seinen Bericht routiniert und ohne besondere Achtungszeichen, wenn man von der Information absieht, dass für das Jahr 2021 kein ausgeglichener Haushalt mehr möglich sein wird. Was das konkret für die Ahrensfelder Bürger bedeutet, wird bald sichtbar werden. Der Bundespräsident Steinmeier hat es bereits angedeutet.
Dann war die Einwohnerfragestunde dran.
Normalerweise
gehe ich nicht als Tourist zu GV- Sitzungen, sondern nur, wenn mich
kommunalpolitische Schwerpunkte entsprechend der Tagesordnung besonders
interessieren oder ich Fragen habe.
Ich hatte zwei Fragen zur Eindämmungsverordnung und diese aus Gründen der Zeitersparnis (3 min sind die zugelassene Sprechzeit) schriftlich vorbereitet.
Sachgrundlage:
in der Zeit vom 07.05.-18.05.2020 gab es im Landkreis Barnim 21
Personen, die mit dem Corona-Virus neu infiziert wurden. Das sind 0,011 %
der Bevölkerung. Es besteht somit ein sehr geringes Infektionsrisiko.
Gleichzeitig erhöhte sich der Anteil der Personen, die als genesen nach
einer Corona-Infektion entlassen wurden, auf 87,8 %. Diese Personen
haben den Nachweis erbracht, dass sie über ein intaktes Immunsystem
verfügen, das das Coronavirus unwirksam gemacht hat.
Frage 1: Beabsichtigt
die Gemeinde Ahrensfelde auf der Grundlage solcher Zahlen einen Antrag
an den Landkreis zu stellen, um eine weitere beschleunigte Rücknahme der
Vorschriften der Eindämmungsverordnung zu erreichen und das Leben der
Bevölkerung wieder deutlich zu normalisieren? Wenn Nein, mit welcher
sachlichen Begründung.
Frage 2: Wie
viele Bußgeldbescheide wurden in der Gemeinde Ahrensfelde wegen
Verstößen gegen die Eindämmungsverordnung verhängt und welcher
Eurobetrag wurde dadurch vereinnahmt?
Die Antworten des Bürgermeisters waren aus akustischen Gründen kaum bis nicht verständlich und bedürfen der Nacharbeit. Verständlich wurde nur, dass beide Fragen „abgebügelt“ wurden.
Der von den „Unabhängigen“ beantragte
Prüfauftrag für die Notfall-Trinkwasserversorgung in Ahrensfelde war
kurz und allgemeinverständlich formuliert, wurde aber trotzdem offenbar
in seiner Tragweite nicht verstanden und abgelehnt. Schade, dass die
Herstellung der Öffentlichkeit abgelehnt wurde.
Auffällig war über die gesamte Sitzung die gut organisierte Einheitsfront gegen alle Anträge der Ahrensfelder Unabhängigen. Es gab keinerlei inhaltlichen Diskurs. Jegliche Sachdiskussion wurde abgewürgt und unterbunden durch entsprechende Abstimmungen der GV. Wer und was hinter dieser Strategie steckt, darf verschwörungstheoretisch spekuliert werden.
Wollten die Gemeindevertreter wirklich nur so schnell wie möglich nach Hause ?
Auf jeden Fall werden sich die Ahrensfelder Unabhängigen auch weiterhin gegen jegliche pauschalierten Ausgrenzungsversuche zur Wehr setzen.
Dr. Helmut Pöltelt