Donnerstag, 10. Januar 2019

Begehren von "Autohaus Koch" wie erwartet ohne Vorgaben abgenickt

Der Eigentümer Koch der 8000m² Fläche "Autohaus und -hof Koch" an der Feldstraße beabsichtigt offensichtlich das Gewerbe an diesem Standort aufzugeben und auf dieser Fläche Wohnbebauung selbst zu realisieren oder über den Verkauf der Fläche realisieren zu lassen.
Dazu muss über die Gemeinde Baurecht über eine Änderung des Flächennutzungsplanes und über die Genehmigung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden.
Dieses Begehren ist offensichtlich an die Verwaltung herangetragen worden.

Die Verwaltung hat eine entsprechende Beschlussvorlage beschränkt auf diesen Inhalt beim Bauausschuss eingereicht.
Die Ausschussmitglieder haben als Empfehlung an die Gemeindevertretung nun die Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieses zukünftige 8000m² Wohngebiet und die dazu notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes (gemischte Baufläche zu Wohnbaufläche) beschlossen. 

Folgt die Gemeindevertretung dieser Empfehlung erlangt der Beschluss Rechtskraft für den Eigentümer der Baufläche. 
Der zukünftige Investor/Bauträger (Koch?) kann mit der Aufstellung des Bebauungsplanes loslegen. 

Allerdings ohne verbindliche städtebauliche Vorgaben der Gemeinde, bis hin zur Art des Wohngebietes (reines Wohngebiet - allgemeines Wohngebiet).
Er kann also einen Bebauungsplanentwurf allein nach eigenen Vorstellungen (Verwertungsbedingungen), wie wir es bei den Bauvorhaben Lindenberg Süd und Kirschenallee erleben durften, entwickeln und der Gemeindevertretung vorlegen.

In der Bauausschusssitzung  waren 3 Vertreter der Unabhängigen anwesend, plus 2 Vertreter des angedachten, verantwortlichen Planungsbüros für die Aufstellung des BP.

Dr. Pöltelt als Vertreter der Unabhängigen und Gast hat in der Fragestunde auf die Unzulänglichkeit dieser Beschlussvorlage hingewiesen und die verbindliche Aufnahme u.a. folgender städtebaulichen Vorgaben der Gemeinde in die Beschlussvorlage gefordert bzw. angeraten/angefragt:

Setzt die Gemeinde ausschließlich auf  Eigentum an Wohnraum oder will die Gemeinde anteilg oder ausschließlich Mietwohnungsbau, anteilig auch bezahlbaren Mietwohnungsbau?

Will die Gemeinde Wohnungsbau für Jung und Alt, Familien, Senioren, Alleinstehende? Also Wohnungen unterschiedlicher Größen.

Wie soll die Art der Bebauung auf der Fläche (Dorfstr. zur  Feldstraße zur B158n) konkret aussehen?

Will der Gemeinde dienstleistende Einrichtungen integriert haben? Sind notwendig! Der Ortsteil ist außerdem das Kerngebiet der Gemeinde!

Wie zu erwarten, hat die Verwaltung auf das frühe Stadium der Planung verwiesen und will diese Diskussion um die gemeindlichen Vorgaben erst nach Vorlage des Bebauungsplanentwurfes  führen.
Welche negativen Erfahrungen die Gemeinde mit dieser Art von Planungsschritten (Baugebiete Kirschenallee, Lindenberg Süd) gemacht hat, hätte bei der Verwaltung eigentlich zum Umdenken führen sollen, zumal der Gegenstand auch schon Thema im Ortsbeirat Ahrensfelde war. 

Nachdem Dr. Pöltelt zur Diskussion angeregt hatte, kam es zustimmend zur Debatte. Der Beschluss selbst wurde nicht ergänzt.

Mir liegt jetzt der Antrag der Koch Gruppe Automobile AG auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens vor. Gebaut werden soll in 2 bis 3 Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss für unterschiedliche Nutzergruppen (z.B Familien, Senioren) im beschleunigten Bauverfahren ohne umfängliche Umweltprüfung. Auch Spiel- und Freiflächen sowie Stellplätze sollen berücksicht werden.

Zu begrüßen ist, dass im Aufstellungsbeschluss  dem Begehren nach dem beschleunigten Bauverfahren nicht entsprochen wird.

Ein weiteres Thema im Bauausschuss war im nichtöffentlichen Teil der Antrag der FWG auf  öffentliche Widmung der privaten Zufahrt von der B158 zur Tankstelle AGIP. 
Wir Ahrensfelder Unabhängige begrüßen, dass die FWG unsere Anregung aufgegriffen hat.
 

Blogbeitrag vom 5.12.2018: Bebauungsplan Kirschenallee - Die Abwägung durch Bürger

"Ein Bürger verweist auf 2009. Hier hat  im Zusammenhang mit den Ausbau der Rosenstraße Frau Wenzel (Bauamt) über einen Anschluss  der Bernhard-Lichtenberg-Straße über die Straße an der Tankstelle an die B158 die Empfehlung ausgesprochen, das Thema Anschluss an die B158 in das jetzige Verfahren Kirschenallee aufzunehmen.
Die Gemeinde hätte also genügend Zeit gehabt, die Verkehrsfläche (Straße) vom Grundstückseigentümer zu erwerben bzw. den Erwerb über das Interessenbekundungsverfahren dem Interessenten aufzubürden. Dergleichen ist nichts geschehen. Jetzt wird von der Verwaltung das Landesamt für Straßenwesen als der große Verhinderer dieser Verkehrsanbindung an die B158 vorgeführt" !