Donnerstag, 5. Oktober 2017

Personalrochade mit Geschmäckle in der Ahrensfelder Verwaltung

Über den Kostenanteil des wachsenden Personalbestandes am Haushalt der Gemeinde habe ich im Blog schon berichtet. Über ein Drittel macht der inzwischen aus. Und damit ist die Fahnenstange zu Ungunsten möglicher Investitionen noch nicht erreicht!
Was her muss, ist eine kritische Aufgabenprüfung im Kernbereich der Verwaltung durch Externe!

Mit Stand vom September 2017 hat die Gemeinde im Kernbereich der Verwaltung  drei Beschäftigte mit juristischer Ausbildung.
Der dritte Jurist ist 2017 ist im Fachbereich I als juristischer Mitarbeiter im Fachdienst Innere Verwaltung, dessen Leiter der Jurist Schwarz ist, eingestellt worden. 
Weshalb fragt man sich, da ja dort schon der Jurist Schwarz tätig ist? 
Ganz offensichtlich will man mit diesem Juristen Rechtssicherheit vor allem auch im Fachbereich II (Leiterin Frau Schaaf, dazu gehört die Bauverwaltung) schaffen. 
Die Fehlerquote in Verantwortung von Frau Schaaf und Frau Wenzel steht dem Bereich und dem Bürgermeister in der Außenwirkung inzwischen schlecht zu Gesicht!

Doch gleichzeitig wurde mit der Neueinstellung wohl der Abgang der Fachbereichsleiterin Schaaf vorbereitet. Und tatsächlich wurde dieser längst überfällige Abgang in der letzten Gemeindevertretersitzung durch den Bürgermeister angekündigt!

Doch für wen wird da Platz geschaffen? Auch das hat der Bürgermeister verkündet. Ohne Ausschreibung soll der wohl in baulichen Angelegenheiten ohne Kenntnisse Herr Schwarz aus dem Fachbereich I diese höher vergütete Stelle besetzen. Also ein angedienter "Bürokrat"aus dem "eigenen Stall"!

Da muss jetzt ein vierter juristischer Mitarbeiter nachrücken und die vakante Stelle des Juristen Schwarz im Fachbereich I - Innere Verwaltung besetzen! 
Die Ausschreibung zum 01.10.2017 erfolgte im Amtsblatt (August).  Die Gemeindevertreter (Haushaltssouverän!) durften zu dem Zeitpunkt noch raten, weshalb und warum diese Ausschreibung!

Demnächst zum Umgang der Gemeindevertretung/Verwaltung mit Anträgen aus der GV zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum  und zur  Nutzung eines kommunalen Grundstückes!




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